Wandanschluss für Badezimmerlampe verlängern

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wiecky

Guest
Hallo,

ich habe im Badezimmer einen Wandanschluss, wo drei ummantelte Kabel rausschauen (blau, schwarz, grün-gelb). Dieses Kabel hat eine Länge von ca. 15 cm.

Nun möcht ich auf meinem Spiegelschrank eine Lampe anbringen. An dieser Lampe sind keine Kabel angebracht (nur eine festinstallierte Lüsterklemme).

Der Spielgelschrank hängt aber etwa 50 cm von diesem Wandanschluss entfernt.

Ist es möglich, dieses Kabel fachgerecht zu verlängern, ohne dass es zu einem Kurzschluss kommt? Müsste ich also so ein Deckenbalduin an der Wand anbringen, wo ich das Kabel mit einer Lüsterklemme verlängere?

Ich möchte eigentlich keine hohe Rechnung für einen Elektriker bezahlen.
 
"Ich möchte eigentlich keine hohe Rechnung für einen Elektriker bezahlen."

Dann lass es wie es ist.
Strom ist lebensgefährlich und deshalb ist nur Fachkräften die Arbeit an elektrischen Anlagen gestattet.

Besonders im Bad sind etliche andere Dinge zusätzlich zu beachten, wie Mindestabstände zu Wanne, Dusche, notwendiger FI Schutz, Schutz der Bauteile vor Feuchtigkeit.

Nach Abschluß der Arbeiten sind Messungen zu tätigen zu denen Du als Laie garantiert nicht die notwendigen Meßgeräte besitzt und erst recht nicht die Meßergebnisse richtig interpretieren kannst.

Mit Lüsterklemmen verlängert man schon mal keine Leitungen. Auch wenn in vielen Leuchten die veralteten Schraubklemmen noch verwendet werden ist deren Verwendung als Bedenklich ein zu stufen.
 
:?:

Wobei die Frage noch offen ist, ob es eine Mietwohnung oder Eigentum ist ... :x
.
 
Es handelt sich um eine Mietwohnung.

Und darum ja meine Frage, ob ich selbst so eine Leitung verlängern kann, oder ob ich tatsächlich in den sauren Apfel beissen muss, einen Elektriker zu beauftragen!
 
Da es sich um eine Mietwohnung handelt ist die Änderung/Erweiterung der elektrischen Anlage zunächst mit dem Vermieter zu klären.
Danach dann die Fachkraft mit der Arbeit zu beauftragen.
 
Octavian1977 schrieb:
Da es sich um eine Mietwohnung handelt ist die Änderung/Erweiterung der elektrischen Anlage zunächst mit dem Vermieter zu klären.

Danke für die Info...
 
Für dein zukünftiges Leben: Alle Arbeiten an einer elektrischen Anlage am öffentlichen Niederspannungsnetz, ausgenommen Instandhaltungsarbeiten nach der Messeinrichtung und die für den Laien angedachte Benutzung (Stecker ein-/ausstecken, Schalter betätigen, ...), sind ausschließlich durch Fachkräfte oder unter deren Aufsicht zulässig!

Dies ist zum Allgemeinwohl in der Niederspannungsanschlussverordnung NAV §13 Absatz 2 festgelegt.

Nebenbei sollte die daraus Resultierende Konsequenz, dass kein elektrotechnischer Laie diesen Spiegelschrank mit Beleuchtung und evtl. Steckdosen anschließen darf auch in der Montage-/Bedienungsanleitung vom Hersteller beschrieben stehen. Und in jeder fest installierten Wand-/Deckenleuchte, bei Elektroherden, Durchlauferhitzern, ......... Hat es keinen Stecker zum einstecken, brauchst Du eine Elektrofachkraft.
 
Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt in §49 die Einhaltung der VDE diese wiederum untersagt Arbeiten an elektrischen Anlagen durch elektrotechnische Laien, auch für Instandhaltungsarbeiten nach der Meßeinrichtung.
 
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