Betrieb v. 2 Durchl.-Erhitzern gleichzeitig nicht möglich??

Diskutiere Betrieb v. 2 Durchl.-Erhitzern gleichzeitig nicht möglich?? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Liebe Experten, habe folgende Frage. Wir ziehen demnächst in einen 3-geschossigen Neubau (2017) ein und laut Vermieter wird man in den...
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klausklaus75

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Hallo Liebe Experten,
habe folgende Frage. Wir ziehen demnächst in einen 3-geschossigen Neubau (2017) ein und laut Vermieter wird man in den zwei Bädern allerdings nicht gleichzeitig warmes Wasser benutzen können. Die Begründung:

"Jeder Wohnungs-Strom-Zähler hat – und dies ist völlig normal - 63 Ampere; ein Durchlauferhitzer (in der für die Bäder benötigten Größe) benötigt allerdings schon 21 KWh; wenn zwei Durchlauferhitzer dieser Leistung gleichzeitig betätigt würden, entsteht eine zu hohe Last für den Stromzähler und er würde ständig ausfallen. Dies kann für die übrigen elektrischen Geräte natürlich nicht hingenommen werden:
Daher: Wenn im 1. OG warmes Wasser gezogen wird (über den Durchlauferhitzer) und dann gleichzeitig im Bad des Dachgeschosses warmes Wasser gezogen werden soll, schaltet dieses Gerät sofort ab (weil ansonsten die komplette Stromversorgung zusammenbricht). Das Bad im 1. OG hat immer Vorrang (Vorrangschaltung). Das Erdgeschoss ist davon nicht betroffen; hier läuft das warme Wasser parallel."

Stimmt dies und wäre dies nicht mit dem heutigen Stand der Technik vermeidbar gewesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Re: Betrieb v. 2 Durchl.-Erhitzern gleichzeitig nicht möglic

klausklaus75 schrieb:
...
Stimmt dies und wäre dies nicht mit dem heutigen Stand der Technik vermeidbar gewesen?
...
Das sollte zu allererst der installierende Elektriker wissen was gemacht wurde.

Vermeidbar wäre es sicher.

Nur fürs Verständnis ein paar Gedanken:

3-geschossiger Neubau, heißt das 3 Mietparteien und somit drei (+ Allgemein) Stromzähler oder eine Wohnung über 3 Etagen mit einem Zähler?

"wenn zwei Durchlauferhitzer (DLE) dieser Leistung gleichzeitig betätigt würden, entsteht eine zu hohe Last für den Stromzähler und er würde ständig ausfallen." Also der Stromzähler würde sicherlich nicht "ständig" ausfallen, problematisch könnte es möglicherweise für die Vorsicherungen werden.

"Das Bad im 1. OG hat immer Vorrang (Vorrangschaltung). Das Erdgeschoss ist davon nicht betroffen; hier läuft das warme Wasser parallel."

Also würden doch 2 DLE gleichzeitig betrieben werden können?

Was jetzt?
es kann also EG und 1. OG gemeinsam nutzen,
es kann also EG und 2. OG gemeinsam nutzen,
nur 1. OG und 2. OG ist gegeneinander verriegelt.
 
Der gleichzeitige Betrieb von zwei Durchlauferhitzen in einer Kundenanlage wird vom Stromversorger in aller Regel nicht gestattet. Insofern ist anzunehmen, das alles seine Richtigkeit hat.
 
Re: Betrieb v. 2 Durchl.-Erhitzern gleichzeitig nicht möglic

leerbua schrieb:
es kann also EG und 1. OG gemeinsam nutzen,
es kann also EG und 2. OG gemeinsam nutzen,
nur 1. OG und 2. OG ist gegeneinander verriegelt.
Genau so verstehe ich das. Dass die verschiedenen Geschosse separate Wohnungen sind, hat er ja geschrieben, da sind pro Geschoss eigene Zähler.

Jeder Zähler, also auch jede Wohnung, wäre mit 63A zählermässig versorgt, das heisst aber nicht, dass die Zuleitungen auch 63A abgesichert sind.

Wenn das nun separate Wohnungen sind, dann ist es eine Zumutung, wenn es eine Vorrangschaltung für Heisswassser gäbe.
Es kann doch nicht sein, dass ein Mieter kein Heisswasser bekommt, wenn ein anderer gerade HW entnimmt.

Wäre es eine zusammenhängende Wohnfläche, dann wäre das eine sinnvolle Einrichtung, mit separaten Wohnungen allerdings nicht.
 
Vielen Dank für Eure Antworten bislang.

Ja, es handelt sich um eine Wohneinheit die sich über 3 Geschosse erstreckt. EG, 1. OG und DG. Im 1. OG und DG befinden sich jeweils ein Badezimmer mit DLE die offenbar gegeneinander abgeriegelt sind.

Da wir als 5-köpfige Familie einziehen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass morgens beide Bäder heißes Wasser benötigen. Wenn ich die Aussage unseres zukünftigen Vermieters allerdings richtig deute, dann muss im Badezimmer im OG kalt geduscht werden, wenn im Bad im 1.OG der DLE in Betrieb ist.

Dann ist zumindest in Bezug auf heißes Duschen der Vorteil von zwei separaten Badezimmern aus meiner Sicht wieder zunichte gemacht.

Als Laie leuchtet es mir nicht ein, dass soetwas im Jahr 2017 nicht anders realisierbar ist ;-)

VG
 
Dann häng in ein Bad einen 60 oder 80l Speicher, der hat 2kW und es gibt da immer warmes Wasser!

Warum das unbedingt Durchlauferhitzer sein müssen erschliesst sich mir nicht!

Ciao
Stefan
 
klausklaus75 schrieb:
Ja, es handelt sich um eine Wohneinheit die sich über 3 Geschosse erstreckt.
Dann verstehe ich nicht, warum jede Etage einen eigenen Zähler hat.
EG, 1. OG und DG. Im 1. OG und DG befinden sich jeweils ein Badezimmer mit DLE die offenbar gegeneinander abgeriegelt sind.
Klar, wenn die WW-Versorgung über DLE geschieht, dann muss man Abstriche bei der Versorgung machen.
DLE sind in meinen Augen ein Kompromiss, werden nur dort eingesetzt, wo eine zentrale WW-Versorgung nicht möglich/gewünscht ist.

Der Wirkungsgrad und somit die Kosten für die WW-Bereitung sind bei keiner anderen WW-Versorgung so schlecht.

Da wir als 5-köpfige Familie einziehen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass morgens beide Bäder heißes Wasser benötigen. Wenn ich die Aussage unseres zukünftigen Vermieters allerdings richtig deute, dann muss im Badezimmer im OG kalt geduscht werden, wenn im Bad im 1.OG der DLE in Betrieb ist.
Dann ist zumindest in Bezug auf heißes Duschen der Vorteil von zwei separaten Badezimmern aus meiner Sicht wieder zunichte gemacht.
So ist das nunmal bei Kompromissen.
Als Laie leuchtet es mir nicht ein, dass soetwas im Jahr 2017 nicht anders realisierbar ist ;-)

Doch, leuchtet mir ein.

Ich versuche es dir zu erklären:

Ein grosses Problem, das Vermieter haben wenn sie mehrere Wohneinheiten vermieten, ist die Erfassung der WW-Kosten und diese den einzelnen Verbrauchern zuzuordnen.
Eine zentrale WW-Versorgung ist daher ausgeschlossen.

Was bleibt wäre, entweder einen WW-Speicher in Form eines Boilers an die Wand zu hängen, oder platzsparend einen DLE einzurichten.

Dein Vermieter hat eventuell die platzsparende Variante vorgezogen.

Dir bleibt da nur, das zu akzeptieren, oder eine andere Wohnung zu suchen.
 
Ich lese nirgendswo das es sich um drei Wohnungen mit drei Zähler handelt. Dann würde auch ein Bad fehlen.

Den Satz:

"Jeder Wohnungs-Strom-Zähler hat – und dies ist völlig normal - 63 Ampere;

verstehe ich als allgemeine Aussage des Vermieters.
 
ego1 schrieb:
Ich lese nirgendswo das es sich um drei Wohnungen mit drei Zähler handelt.
Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber das ändert am Sachverhalt überhauptnichts.
Dann würde auch ein Bad fehlen.
Nö, er hat eines im Erdgeschoss, eines im ersten und eines im zweiten Stock. Nur der erste und zweite Stock sind gegenseitig verriegelt.
Den Satz: "Jeder Wohnungs-Strom-Zähler hat – und dies ist völlig normal - 63 Ampere;
jo, schon möglich, aber das ist nicht Gegenstand der Diskussion, es geht einzig um die Verriegelung der beiden Obergeschosse.

Für sein Problem ist es völlig unerheblich ob einer oder 3 Zähler verbaut sind.
 
Wenn du die örtlichen TAB kennst, ist ja alles klar.
 
Ja mit dem heutigen Stand der Technik wäre das vermeidbar gewesen.
elektrisch betriebene Durchlauferhitzer sind nicht Stand der Technik.
Stand der Technik ist eine Zentrale Warmwasserversorgung, die wenn schon mit Strom betrieben als Wärmepumpe ausgeführt ist.
Ansonsten mit Gas oder Öl.
Stand der Technik wäre auch eine zusätzliche Wärmegewinnung über Sonnenenergie.

Viel Spaß bei der Stromrechnung, mit Strom heizen kostet etwa das dreifache wie mit Gas oder Öl.
Pro Person kann man im Durschnitt mit 1MWh für Warmwasser rechnen.
 
ego1 schrieb:
Der gleichzeitige Betrieb von zwei Durchlauferhitzen in einer Kundenanlage wird vom Stromversorger in aller Regel nicht gestattet. Insofern ist anzunehmen, das alles seine Richtigkeit hat.
Kann ja nicht: »Das Erdgeschoss ist davon nicht betroffen; hier läuft das warme Wasser parallel.«

Lutz
 
ego1 schrieb:
Der gleichzeitige Betrieb von zwei Durchlauferhitzen in einer Kundenanlage wird vom Stromversorger in aller Regel nicht gestattet. Insofern ist anzunehmen, das alles seine Richtigkeit hat.
Deshalb bereits im zweiten Beitrag (Endstand ca. 7 Seiten Phrasen und Hypothesen nach derzeitigem Verlauf zu erwarten) die Frage nach Anzahl und Zuordnung der Zähler oder Nutzeinheiten.



edit sagt: Ein schönes Beispiel für obige These im folgenden, aber vielleicht erkennt sich darin auch der eine oder andere :wink:
 
Re: Betrieb v. 2 Durchl.-Erhitzern gleichzeitig nicht möglic

Sparky schrieb:
...
Wäre es eine zusammenhängende Wohnfläche, dann wäre das eine sinnvolle Einrichtung, mit separaten Wohnungen allerdings nicht.
Richtig erkannt.
 
klausklaus75 schrieb:
...
Ja, es handelt sich um eine Wohneinheit die sich über 3 Geschosse erstreckt. EG, 1. OG und DG. Im 1. OG und DG befinden sich jeweils ein Badezimmer mit DLE die offenbar gegeneinander abgeriegelt sind.

Da wir als 5-köpfige Familie einziehen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass morgens beide Bäder heißes Wasser benötigen.
reden wir von Waschen u. Zähneputzen oder durchgängig 20 min duschen mit Heißwasser an zwei Zapfstellen?
...
Also dann frage ich mal explizit nach:
Wieviel Stromzähler sind für die gesamte Wohneinheit vorhaden und wie gehören diese zusammen?
Wieviel DLE sind vorhanden und über welchen Zähler sind sie betrieben?

Mögliche Lesearten bisher:
Zähler für EG kein DLE
oder
Zähler für EG und DLE EG
und
Zähler 1. OG und DG sowie DLE 1. OG und DG - dann ist in den meisten TAB´s die Verrieglung vorgeschrieben.

Zähler für EG, 1. OG und DG sowie DLE in allen 3 Geschossen - dann ist das ganze nicht stimmig - es fehlt eine weitere Verriegelung

Zähler für EG, 1. OG und DG sowie DLE in 1. OG und DG - dann ist eben wieder der gemeinsame Betrieb nicht gestattet.

Zähler für jedes Geschoß extra
max. 1 DLE je Geschoß bzw. Zähler - dann wäre die Verriegelung nicht plausibel
 
sko schrieb:
Dann häng in ein Bad einen 60 oder 80l Speicher, der hat 2kW und es gibt da immer warmes Wasser!

Warum das unbedingt Durchlauferhitzer sein müssen erschliesst sich mir nicht!
...
Lt. Eingangsthread handelt es sich um Mieteigentum das bezogen werden soll - die Mietsache wird vom Vermieter im allgemeinen zur Verfügung gestellt.
 
Sparky schrieb:
klausklaus75 schrieb:
Ja, es handelt sich um eine Wohneinheit die sich über 3 Geschosse erstreckt.
Dann verstehe ich nicht, warum jede Etage einen eigenen Zähler hat.
Das steht leider nicht so geschrieben

EG, 1. OG und DG. Im 1. OG und DG befinden sich jeweils ein Badezimmer mit DLE die offenbar gegeneinander abgeriegelt sind.
Daraus erkenne ich nicht zwingend einen DLE im EG.

Klar, wenn die WW-Versorgung über DLE geschieht, dann muss man Abstriche bei der Versorgung machen.
DLE sind in meinen Augen ein Kompromiss, werden nur dort eingesetzt, wo eine zentrale WW-Versorgung nicht möglich/gewünscht ist.
nachträglich wirtschaftlich herstellbar etc. ...

...
Da wir als 5-köpfige Familie einziehen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass morgens beide Bäder heißes Wasser benötigen.
beide Bäder - nicht 3 (DLE)
...
 
Sparky schrieb:
...
Für sein Problem ist es völlig unerheblich ob einer oder 3 Zähler verbaut sind.
Ich bin der Meinung daß das genau der entscheidende Punkt ist.

Gäbe es nur einen Zähler - dürfte immer nur ein DLE betrieben werden können.

Gäbe es drei Zähler - dürfte es keine Verriegelung geben. (Sofern nicht mehr als 1 DLE/WE)
 
Octavian1977 schrieb:
...
Viel Spaß bei der Stromrechnung, mit Strom heizen kostet etwa das dreifache wie mit Gas oder Öl.
Pro Person kann man im Durschnitt mit 1MWh für Warmwasser rechnen.

1MWh :lol:

täglich?
monatlich?
jährlich?
m³ Kaltwasser?
 
Um hier eine akzeptable Lösung zu erreichen, könnte in einer Etage der DLE durch einen 50l-Speicher mit 6kW ersetzt werden. Das reicht zum Duschen für mehrere Personen, da das Wasser relativ schnell nachgeheizt wird. Ein Anschluss an die vorhandenen Wasser- und elektrischen Leitungen ist problemlos möglich; eine Verriegelung ist nicht mehr erforderlich.

Absprache mit dem Vermieter.
 
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Thema: Betrieb v. 2 Durchl.-Erhitzern gleichzeitig nicht möglich??
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