Dimmschalter N gesteuert

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Thomas H.

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Hallo,

Folgende Ausgangssituation: Ich habe bei mir im Flur eine Tasterschaltung für die Beleuchtung mit einem Relais im Verteilerkasten. Es gibt insgesamt 5 Taster. Das ganze wurde vor ca. 30 Jahren installiert und ist N gesteuert, d.h. an den Tastern liegt jeweils ein N an, der bei Tasterdruck zum Relais durchgeschaltet wird. Nun würde ich die ganze Sache gerne dimmbar machen und habe mir dazu einen Eltako EUD12NPN Dimmschalter gekauft, hier das dazugehörige Datenblatt https://www.eltako.com/fileadmin/downlo ... NPN-UC.pdf

Wenn man sich die Anschlussskizze ansieht, dann geht Eltako, so wie es heute wohl üblich ist, von einer L-Steuerung aus, d.h. an den Tastern liegt L an und wird bei einem Tasterdruck durchgeschaltet. Da das Umbauen von 5 Tastern für mich nicht wirklich eine Alternative ist und ich aber den Dimmschalter trotzdem gerne verwenden möchte, blieb mir nur eine Lösung, nämlich an die Klemme A1 einen dauerhaften L zu legen und an die Klemme A2 die Drähte, die von den Tastern kommen und bei Tasterdruck einen N durchschalten. Ich habe das also so verbaut und es funktioniert. Meine Frage an die Profis ist jetzt nur, ob meine Anschlussweise irgendwann zu Problemen führen könnte bzw. ob sonst irgendetwas dagegen spricht?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Das funktioniert so, obwohl es unüblich ist.
 
und unzulässig.

Eine Steuerng oder SChaltung über den N ist seit etlichen Jahren nicht mehr zulässig.
Die vorhandene Schaltung darf maximal repariert, daß heißt in ihrer ursprünglichen Funktion erhalten werden.

Sollen andere Methoden zum einsatz kommen ist die Schatung gemäß aktuellen Richtlinien auf zu bauen.
Da der hersteller die Schaltung über N nicht angibt, wird es auch zum Erlöschen der Produkthaftung führen.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Ich will natürlich nicht über geltende Vorschriften diskutieren, aber aus welchem Grund hat man eigentlich die Ansteuerung von Tasterrelais über den N verboten?

@Octavian1977 Das ist aber dann doch irgendwie eine Katze, die sich in den Schwanz beißt. Angenommen das Tasterrelais wäre defekt, dann dürfte ich es also gegen ein N-gesteuertes tauschen und damit den ist-Zustand erhalten. Das aber wiederum bekomme ich nicht mehr, weil diese Schaltung seit Jahren verboten ist. Streng nach Vorschrift müsste ich also, sobald das Relais defekt ist, sämtliche Verteilerdosen öffnen (über die natürlich tapeziert wurde und die sich nicht ohne Beschädigung öffnen lassen) und die entsprechenden Drähte zu jedem Taster einziehen, damit die Steuerung in Zukunft über den L erfolgt. Alternativ bliebe nur die blauen N-Drähte einfach an den L anzuklemmen und die Schaltung so zumindest von Seiten des Tasterrelais "korrekt" auszuführen. Daß das aber natürlich noch mehr verboten ist als meine Lösung, darüber müssen wir nicht diskutieren.

Bzgl. der Herstellerangaben: Der beschriftet die beiden Klemmen zum Ansteuern des Tasterrelais mit A1 und A2 (während die anderen Klemmen mit L und N bzw. Lampenanschluss gekennzeichnet sind). Erst aus der beiliegenden Anschlussskizze geht hervor, daß das ganze für L gesteuerte Taster gedacht ist (oder wohl besser laut Vorschrift gedacht sein muß). Meine Frage wäre also: Aus technischer Sicht ist es doch für das Relais völlig egal, ob jetzt der L oder der N unterbrochen ist. Oder liege ich da total falsch?
 
Diese 3-Leiterschaltung mag aber älter als 30 Jahre zu sein denn diese wurde ungefähr bis 1973 angewendet.
An sich spielt es keine Rolle wenn später ein Steuergerät gleich welcher Art und Funktionsweise ausgetauscht wird, die bestehende Anlage braucht deswegen nicht verändert zu werden, da diese zu den damaligen Normen errichtet wurde.
Wenn also auch ein moderner Dimmschalter daran funktioniert, dann ist es soweit OK und es macht auch nichts weiter aus.
 
Relais für die dreileiterschaltung gibt es neu von etlichen Herstellern zu kaufen.
Unter anderem von Theben und Eltako.
 
Octavian1977 schrieb:
Relais für die dreileiterschaltung gibt es neu von etlichen Herstellern zu kaufen.
Unter anderem von Theben und Eltako.

Aber die sind dann ohne Dimmerfunktion, oder? Bzw. wenn doch, könntest Du so nett sein und mir ein passendes Relais mit Dimmer nennen? Ich hab nur das gefunden, das ich verbaut habe.
 
Naja wo ein Wille ist , ist auch ein Gebüsch. Die 3 Leiter N Schaltung kann ohne großen Aufwand auch in eine 4 Leiterschaltung mit einem Hilfsrelais umgebaut werden . Einziger Knackpunkt dabei, du ersetzt das Stromstoßrelais durch das Hilfsrelais. Für Neuanlagen ist die N-Tastung nicht mehr zulässig. Du hast aber keine Neuanlage, und es gibt laut VDE keine Nachrüstplicht. Deshalb gibt es auch noch Stromstoßschalter für 3 Leiter N -getastete Anlagen.
 
@Thomas: Lass deine Anlage, so wie du sie jetzt hast und fertig.

Korrekterweise ist das N-Schalten von Leuchten verboten, da es Gefahren birgt. Diese Gefahren sehe ich hier, bei einer Relaisschaltung aber nicht. Ich warte mal auf die Begründung der Kritiker hier (außer dass es nicht vorschriftsmäßig ist).

Im Übrigen ist nichts gewonnen, wenn ich ein N-gesteuertes Relais zwischenschalte. :roll:
 
Danke @werner_1, dann bin ich schon mal beruhigt. Bzgl. Schalten des N bei Lampen: Auf der einen Seite wird das verboten (sicherlich aus gutem Grund), auf der anderen Seite kann genau das bei jeder Tischlampe, Stehlampe, Couchtischlampe mit Schalter im Anschlusskabel bzw. an der Lampe passieren, je nachdem wie man halt den Stecker in die Steckdose einsteckt. Und ich möchte nicht wissen wieviele Leute die Glühlampe wechseln ohne den Stecker zu ziehen, weil die Lampe ist ja ohnehin abgeschaltet. Aber wie gesagt: Ich sehe die VDE Normen als Leitfaden für Sicherheit im Bereich Elektrik und nicht als Bevormundung. Manches relativiert sich in der Praxis nur etwas...
 
Nach VDE müssen solche Schalter zweipolig schalten.

viele Hersteller von solchen steckerfertigen Leuchten mit Schalter machen das zwar leider nicht, dies ist aber deren Verantwortung.
 
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