Satellitenschüssel

Diskutiere Satellitenschüssel im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - hallo,bin neu hier im Forum Ich möchte eine Satellitenschüssel auf dem Dach montieren es geht dabei um die Erdung der Schüssel. Vom Keller des...
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Merlin57

Guest
hallo,bin neu hier im Forum
Ich möchte eine Satellitenschüssel auf dem Dach montieren es geht dabei um die Erdung der Schüssel.
Vom Keller des Hauses für ein Kabelschacht bis unter das Dach,darf ich die Erdung in diesem Schacht verlegen oder braucht es da einen gewissen Abstand zu den Leitungen ( wäre auch der direkte Weg).
 
Merlin57 schrieb:
Vom Keller des Hauses für ein Kabelschacht bis unter das Dach,darf ich die Erdung in diesem Schacht verlegen oder braucht es da einen gewissen Abstand zu den Leitungen ( wäre auch der direkte Weg).
Benutze doch mal die SuFu nach Beiträgen von Dipol.

Lutz
 
ich habe jetzt so einiges gelesen aber noch nichts gefunden ob ich die Erdung von der Schüssel mit in den Kabelkanal verlegen kann oder ob ich einen gewissen Abstand einhalten muss
 
Da Du Erdung und Blitzschutz schon nicht mal auseinader halten kannst, hol Dir lieber einen Fachmann dazu, eine irgendwann abgebrannte Bude rechtfertigt die Einsparung des Fachmanns nicht!

Ciao
Stefan
 
sko schrieb:
Da Du Erdung und Blitzschutz schon nicht mal auseinader halten kannst, hol Dir lieber einen Fachmann dazu, eine irgendwann abgebrannte Bude rechtfertigt die Einsparung des Fachmanns nicht!

Ciao
Stefan

so wie ich das verstehe hast du auch keine Ahnung
 
Dipol ist schon der Richtige Ansprechpartner.

Der Hinweis auf Fachbetriebe ist ein Glücksspiel
Da wird auch alles durcheinander geworfen.
Die Schüssel nicht an den PA angeschlossen ....

Ich sage mal das die Leitung nicht in den Kanal gehört.
Ich habe was von Trennungsabständen im Kopf.
http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf
 
Merlin57 schrieb:
Ich möchte eine Satellitenschüssel auf dem Dach montieren es geht dabei um die Erdung der Schüssel.
Vom Keller des Hauses für ein Kabelschacht bis unter das Dach,darf ich die Erdung in diesem Schacht verlegen oder braucht es da einen gewissen Abstand zu den Leitungen ( wäre auch der direkte Weg).
In der für Antennensicherheit primär maßgeblichen IEC 60728-11 hat man sich zunehmend an die Blitzschutznormenreihe IEC 62305 angenähert. Trotzdem wird noch die Illusion gepflegt, dass Blitzströme, die in Antennen als ungewollte Fangeinrichtung einschlagen, ungefährlicher sind als wenn sie in eine Blitzschutzanlage mit min. 2 Ableitungen oder getrennte Fangstangen einschlagen.

Da die Vermeidung gefährlicher Näherungen nur gegen Blitzschutzanlagen und Ableitungen getrennter Fangeinrichtungen verlangt wird und ein Beschluss von 2012 im für Antennensicherheit zuständigen deutschen Normengremium DKE/K 735 generell Außenableitung vorzuschreiben in die kommende DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 nicht eingeflossen ist, dürfen Erdungsleitern von Antennen für voraussichtlich weitere 5 Jahre wider alle Physik und Vernuft als Blitzeinleiter innen ohne ausreichend isolierende Trennungsabstände zu anderen Leitungen verlegt werden.

Lediglich berührbare Erdungsleiter müssen in PVC-Rohre mit min. 3 mm Wandstärke verlegt werden. Dazu mal wieder das Zitat aus der VDE-Schriftenreihe # 6:

Loidiller Sicherheitsanforderungen für Antennen und Kabelnetze schrieb:
Zu 11.3.3 Erdungsleiter

Grundsätzlich ist die Verlegung von Erdungsleitungen außerhalb von Gebäuden vorzuziehen. Dadurch wird die Gefahr eines Überschlags von der Erdungsleitung auf Installationen und Metallteile im Gebäude bestmöglich vermieden.
...
Gewarnt werden muss vor der gemeinsamen Führung der Erdungsleitung mit anderen Leitungssystemen wie Stromversorgung, Antennenkabel usw. ...

Das ist Anlass zu grübeln, warum es der Autor als lange Zeit federführender Mann im DKE/K 735 und in Brüssel nicht geschafft hat, diese Binsenweisheit damals in die Norm einzubauen.

FAZIT: Nicht alles was man darf ist auch ungefährlich.

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen gilt NAV § 13, unabhängig davon wie fortbildungswillig die konzessionierte Elektrofachkraft des geringsten Misstrauens ist und ob sie vertragstreu ein VDE-Auswahlbo für das Elektrotechniker-Handwerk vorweisen kann oder schon gleich nach der Meisterprüfung abbestellt hat. :roll:
 
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