Erdung aus UV

Diskutiere Erdung aus UV im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ihr lieben ich brauch mal eure Hilfe. Ich bin ein verdummter Elektriker :( der seit Jahren BK Anlagen installiert und Steckdosen setzt oder...
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travehund

Guest
Hallo ihr lieben ich brauch mal eure Hilfe.
Ich bin ein verdummter Elektriker :( der seit Jahren BK Anlagen installiert und Steckdosen setzt oder Poti aus dem HAK zieht.
Ich weiß es ist nach der VDE verboten, aber um meinem Meister der noch im letzten Jahrhundert lebt was vorzulegen brauche ich die VDE Norm ganz genau.... Leider kann ich ihn nur damit kommen. Unsere VDE Sammlung ist auch eher aus dem Urgestein.

Also folgender Fall:
ich benötige für meine BK Anlage ein Poti der im ganzen Haus nicht vorhanden ist. Der HAK ist eingemauert und daraus kein Poti herstellbar. Am Zähler greife ich eh nie Poti ab (weiger ich mich, gehört Energiversorger, ob wohl wir plombieren dürfen) in der UV die sog. kurze Nullung, also "PEN Leiter"

Jetzt sagt mein Meister ich soll meinen Poti trotzdem dort rausziehen und zwar auf der kuren Nullung. Technisch mag das zwar vielleicht funktionieren, aber ich weiß irgendwo in der VDE ist es verboten. Kann mir einer die VDE Nennen
 
Dazu brauchst du noch nicht mal die VDE ! Der PEN darf laut TAB nicht dafür verwendet werden.
 
Ich weiß, leider.....

Aussage meines Meisters... leider: Die TAB ist nur eine Erfindung der Energieversorger, die können mich mal....

Ich mein er ist ein super lieber netter... aber er ist halt das haben wir früher so gemacht, das machen wir heut auch noch so

Deshalb leider die VDE, das ist das einzigste worauf er reagiert.
 
So dann frag mal deinen Meister warum die Tab seiner Meinung nach nicht verbindlich ist. Die VDE ist auch nur eine Erfindung eines privaten Vereines! Es hat schon seinen Grund warum der PEN nicht als Schutzpotentialausgleichsleiter oder als Ableiter für Blitzanlagen zulässig ist! Nur mal zum Nachdenken wenn die TAB nicht eingehalten wird kann der Netzbetreiber den Anschluss an das Versorgungsnetz versagen oder sogar stilllegen!
 
Wann hat der denn überhaupt seinen Meisterbrief gemacht, war das 1945 gewesen?
Ist bestimmt so einer wie Meister Röhrich "Och dat geit schon"
 
Pumukel schrieb:
Dazu brauchst du noch nicht mal die VDE ! Der PEN darf laut TAB nicht dafür verwendet werden.
Doch, ich will wissen wo das steht. IMHO ist das Unsinn.

Lutz
 
travehund schrieb:
Ich bin ein verdummter Elektriker :( der seit Jahren BK Anlagen installiert und Steckdosen setzt oder Poti aus dem HAK zieht.
Entspricht deine Firma NAV §13? Woher kennst du die Netzform? Installierst Du ggf. auch einen RCD? Wird gemessen?
Fragen über Fragen.

Lutz
 
Nimm dir irgendeine TAB vor und schau unter Punkt 12 Absatz 3 nach da steht es Schwarz auf Weiß. Der PEN oder N darf nicht für ... verwendet werden!
 
zunächst gibt es die AR-N 4101 die ein TN-C Netz ab Hausanschlußkasten verbietet.

Diese ist allerdings nur das Ergebnis aus anderen Normen

Hier die VDE 0100-444 zum Thema TN-Netz Absatz 444.4.3.2 "Anlagen in neu errichteten Gebäuden müssen von der Einspeisung an als TN-S Netz errichtet werden...in bestehenden Gebäuden die eine bedeutetende informationstechnsiche Betriebsmittel enthalten oder wahrscheinlich enthalten werden...sollte ab dem Anfang der Installationsanlage ein TN-S netz errichtet werden."

"Sollte" ist immer ein Wort das in der Norm für einen Zustand steht der einzuhalten ist sofern nicht dringende Gründe anderes Handeln erzwingen.

dann in der gleichen Norm Punkt 444.5.1:
...Alle Schutz und Funktionserdungsleiter innerhalb einer Anlage müssen an die Haupterdugnsschiene angeschlossen werden wie in DIN-VDE 0100-540...gefordert..."

Die Norm ist aktuell und trat Oktober 2010 in Kraft.
 
Der Potentialausgleich kommt immer an die Potentialausgleichschiene, nie woanders hin.
Ist keine da, wird eine gesetzt und der Potetialausgleich hergestellt.
 
elektroblitzer schrieb:
Der Potentialausgleich kommt immer an die Potentialausgleichschiene, nie woanders hin.
Ist keine da, wird eine gesetzt und der Potetialausgleich hergestellt.
Na, die muss du doch auch irgendwo anschliessen. Und wenn da kein Erder ist?

mfG
 
Na, die muss du doch auch irgendwo anschliessen. Und wenn da kein Erder ist?

Sprach der Elektrolaie, eine Elektrofachkraft weis wo die anschliessen ist und wie die zu prüfen ist. (Netzformabhängig)

Philosophisch könnte man fragen aob ein TT-Netz immer einen Erder braucht?
 
Was für blöde und falsche Antworten!

Nach TAB ( 12 .3 ) dürfen Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen nicht am PEN des Versorgers angeschlossen werden.

Eine BK- Anlage ist zwar eine Empfangsanlage, aber keine Antennenanlage!

Ergo nehm ich den PEN des Versorgers, wenn keine sonstige Erdung vorhanden ist.


Gruß Leprechaun
 
elektroblitzer schrieb:
Philosophisch könnte man fragen aob ein TT-Netz immer einen Erder braucht?

Theoretisch könnte man das fragen...

Für die Funktion auch, da ein TT-Netz auch ohne Erder funktioniert. Wäre da nicht die Einschränkung Berührspannung < = 50 Volt. Also ist zumindest ein hochohmiger Erder mit R < = ? kOhm notwendig, damit die Abschaltbedingung eingehalten wird. Nicht für das TT- System, sondern nur für die Überwachung mit RCD < = 30 mA.

Gruß Leprechaun
 
Was für blöde und falsche Antworten!

Wohl kaum!

Ein Schutzpotentialausgleich ist immer zu errichten nach VDE 0100-410, VDE 0100-540, sowie DIN 18012 und ggfs. VDE 0185-305.
Ist kein Schutzpotentialausgleich vorhanden muss demzufolge einer errichtet werden.

Nix mit Funktionspotentialausgleich an HAK PEN. Das wäre eine Baugefährdung, die aber nicht der Meister, sondern der ausführende Geselle als Tat begangen hat, denn die anerkannten Regeln der Technik wurden nicht eingehalten.
 
Danke für eure Antworten und Hilfestellungen

Ja ich weiß es ist Zeit unseren Meister ins Jenseits zu befördern. Daher brauchte ich die genauen Vorschriften um diesen Vorgang zu beschleunigen....
Kurz zur Erklärung, ich würde gerne an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, naja der Meister Röhrich eben.
Ich weiß auch das der Meister die Vorschriften in aktueller Form vorhalten muss... Aber was soll man machen wenn er es nicht tut?!
Danke euch musste unsere Geschäftsführung, die auch auf meiner Seite steht echt schlucken.
Ich habe meinen Gesellen vor 11 Jahren gemacht, aber wenn man nur Steckdosen setzt und Poti aus dem HAK zieht, ohne Fortbildungen ist man irgendwann wirklich raus.
Vielen Dank an alle
 
Lies bitte wenn du kannst die VDE 1000-10.
Dort steht drin wie lange man Elektrofachkraft bleibt.
 
elektroblitzer schrieb:
Lies bitte wenn du kannst die VDE 1000-10.
Dort steht drin wie lange man Elektrofachkraft bleibt.
Oh, die kenne ich ja noch nicht mal aber ich war es nach der Lehrzeit 40 Jahre gewesen :D
Jetzt frage ich mich in stillen, darf ich nun als Rentner jetzt auch noch Elektroarbeiten machen?
 
Jetzt frage ich mich in stillen, darf ich nun als Rentner jetzt auch noch Elektroarbeiten machen?

Dann such dir jemanden aus der dich nicht in Regress nimmt, wenn etwas passiert, Du hast wahrscheinlich keine Betriebshaftpflicht.
 
elektroblitzer schrieb:
Jetzt frage ich mich in stillen, darf ich nun als Rentner jetzt auch noch Elektroarbeiten machen?

Dann such dir jemanden aus der dich nicht in Regress nimmt, wenn etwas passiert, Du hast wahrscheinlich keine Betriebshaftpflicht.

Hab ich auch nicht und passiert ist bislang nie was.
Du weist doch, wer vernünftig seine Arbeit macht der braucht sich auch vor Schäden nicht zu fürchten.
 
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