Separater Erder für Blitzschutz

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Moorkate

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Ich bin gerade für einen Bauern bei der Erweiterungsplanung u.A einer separaten Halle.
Die Halle besteht aus einer Stahlskelettkonstruktion mit entsprechenden Wafferplatten (gedämmt ausgeschäumte Bleche).
Da die Halle etwas auf einer Anhöhe steht und von sich aus höher ist, würde ich den Erder nur für den Blitzschutz vorsehen wollen, um eine Einschleppung von Spannungen/Stömen bei Blitzeinschlag in das allgemeine Stromnetz zu vermeiden.
Die Halle wird von der Werkstatt (UV) direkt mit einer Leitung für Licht und einigen Cecon-Steckdosen angefahren.

Mache ich da ein Gedankenfehler, wenn ich die Erder nicht untereinander verbinde?

mfG
 
Moorkate schrieb:
Mache ich da ein Gedankenfehler, wenn ich die Erder nicht untereinander verbinde?
Die Installation von Elektroanlagen ist nach NAV § 13 konzessionierten EFK und die Installation von Blitzschutzanlagen wiederum Blitzschutzfachkräften vorbehalten.

EFK ohne Zusatzqualifikation sind keine Blitzschutzfachkräfte und wenn ich mich richtig erinnere, bist du bei keinem VNB eingetragen. Dass ein militanter Normverweigerer die Blitzschutznormenreihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) nicht kennt, verwundert nicht. Aber was in der DIN 18014 und DIN VDE 0100-x steht, muss man auch als normenfeindliche EFK wissen.

Wie oft muss man noch auf das derzeit nicht online verfügbare ABB Merkblatt 10 oder DEHN Blitzplaner Kapitel 5.5.6 Vermaschung von Erdungsanlagen (Seite 145, 2. Absatz) verweisen, dass die gefährlichen und normwidrigen Ansichten zu getrennten Erdern endlich unterbleiben?

Prophylaktischer Hinweis:

Bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen ist auch vor Ablauf der Übergangsfrist im Oktober 2017 von DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 ein Blitzschutzpotenzialausgleich mit SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableitern gefordert.
 
Dipol schrieb:
Moorkate schrieb:
Mache ich da ein Gedankenfehler, wenn ich die Erder nicht untereinander verbinde?
Die Installation von Elektroanlagen ist nach NAV § 13 konzessionierten EFK und die Installation von Blitzschutzanlagen wiederum Blitzschutzfachkräften vorbehalten.

Er ist ja nicht bei der Installation, sondern bei der
Moorkate schrieb:
Erweiterungsplanung
...und die darf jeder machen.


(im uebrigen findet man bei Verfolgung des Links zur Definition Blitzschutzfachkraft nach VDE das Woertchen "sollte" an prominenter Stelle...)
 
Moorkate schrieb:
Da die Halle etwas auf einer Anhöhe steht und von sich aus höher ist, würde ich den Erder nur für den Blitzschutz vorsehen wollen, um eine Einschleppung von Spannungen/Stömen bei Blitzeinschlag in das allgemeine Stromnetz zu vermeiden.
Die Halle wird von der Werkstatt (UV) direkt mit einer Leitung für Licht und einigen Cecon-Steckdosen angefahren.

Mache ich da ein Gedankenfehler, wenn ich die Erder nicht untereinander verbinde?

Ja. Damit entsteht die Vorraussetzung fuer erhebliche Potentialdifferenzen zwischen den elektrisch leitfaehigen Gebaeudebestandteilen und deiner Installation.
 
(im uebrigen findet man bei Verfolgung des Links zur Definition Blitzschutzfachkraft nach VDE das Woertchen "sollte" an prominenter Stelle...)

und jetzt macht das dann die EuP?????
 
Dipol schrieb:
Dass ein militanter Normverweigerer...........

Macht das kritisches Beurteilen o. Hinterfragen der Normen einen automatisch militant??

Im Übrigen, seine Signatur kommt von keinem weniger als dem BGH.
 
LED_Supplier schrieb:
Macht das kritisches Beurteilen o. Hinterfragen der Normen einen automatisch militant??

Im Übrigen, seine Signatur kommt von keinem weniger als dem BGH.
Zum kritischen Beurteilen und Hinterfragen muss man sich aber erst einmal mit der betreffenden Einzelnorm befasst haben. Wenn jedoch außer Streuung allgemeiner "Zweifel" gegen alle Normen nix kommt, fehlt die Basis für Fachdiskussionen. Ebenso wenn man nur akzeptiert was in den eigenen Kram passt und die zweite Urteilsaussage, dass auch mehr als nur eine Ausführung nach Normminimum gefordert sein kann, stur ignoriert wird.

Endkunden setzen voraus, dass die beauftragte konzessionierte EFK vertragstreu ein VDE-Auswahlabo hat und Normenkunde nicht durch Normenzweifel ersetzt werden muss. Immerhin ist in der Anonymität des Forums mit solchen Fragen kein eigener Imageschaden zu befürchten, der Auftraggeber wird ja kaum mitlesen. :roll:

Schlimm genug, dass die untauglichen Patentrezepte mit getrennten Erdern oder unterlassenem Potenzialausgleich gelegentlich noch in Amateurfunkforen bei Antennenerdungen auftauchen, obwohl das überwiegend keine EFK sind.
 
Dipol schrieb:
LED_Supplier schrieb:
Macht das kritisches Beurteilen o. Hinterfragen der Normen einen automatisch militant??

Im Übrigen, seine Signatur kommt von keinem weniger als dem BGH.
Zum kritischen Beurteilen und Hinterfragen muss man sich aber erst einmal mit der betreffenden Einzelnorm befasst haben. Wenn jedoch außer Streuung allgemeiner "Zweifel" gegen alle Normen nix kommt, fehlt die Basis für Fachdiskussionen. Ebenso wenn man nur akzeptiert was in den eigenen Kram passt und die zweite Urteilsaussage, dass auch mehr als nur eine Ausführung nach Normminimum gefordert sein kann, stur ignoriert wird.

Endkunden setzen voraus, dass die beauftragte konzessionierte EFK vertragstreu ein VDE-Auswahlabo hat und Normenkunde nicht durch Normenzweifel ersetzt werden muss. Immerhin ist in der Anonymität des Forums mit solchen Fragen kein eigener Imageschaden zu befürchten, der Auftraggeber wird ja kaum mitlesen. :roll:

Endkunden, die Notwendigkeit, Umfang und Kosten der Erdungsanlage kritisch hinterfragen, kenne ich. Endkunden, die nach einem Schriftenabo fragen, kenne ich nicht. Nicht mal bei Auftraggebern aus dem Bereich der Religionsgemeinschaften.
 
Der Kunde fragt nicht direkt nach dem VDE Abo sondern erwartet vom Fachmann eine kompetente Aussage die dieser nur treffen kann wenn er die aktuelle Norm kennt und versteht, was mindestens das Abo voraussetzt.
 
Der Kunde fragt nicht direkt nach dem VDE Abo sondern erwartet vom Fachmann eine kompetente Aussage die dieser nur treffen kann wenn er die aktuelle Norm kennt und versteht, was mindestens das Abo voraussetzt.

Wer kein Auswahlabo hat und weitere Vorraussetzung erfüllt hat nach drei Jahren keine Konzession mehr.

Eigentlich braucht sich der Kunde nur die Handwerkskarte zeigen lassen.
 
Bezüglich Normen gibt es das Einspruchsverfahren.
Hier kann sich jeder äussern. Nur ist das problem das man sich fundiert äussern muss.
 
elektroblitzer schrieb:
Eigentlich braucht sich der Kunde nur die Handwerkskarte zeigen lassen.
Ich bin ein überzeugter Fan des deutschen Meisterprivilegs. Aber eine Handwerkskarte ist ebenso wie ein Eintrag im Installateurverzeichnis eines VNB kein Beweis, dass sich eine EFK auch fortbildet und nicht nur das macht, was sie schon immer gemacht hat.

Im Januar hat mir nach einem Innungsvortrag ein graumelierter Firmenchef ungefragt offenbart wie er Dachantennen "erdet": Stets mit 4 mm² Cu an das nächste Wasser- oder Heizungsrohr.

Würde die Fortbildung von EFK ebenso streng kontrolliert wie von Gabelstaplerfahrern, wäre mir die Zumutung vielleicht erspart geblieben.
 
Dipol schrieb:
Im Januar hat mir nach einem Innungsvortrag ein graumelierter Firmenchef ungefragt offenbart wie er Dachantennen "erdet": Stets mit 4 mm² Cu an das nächste Wasser- oder Heizungsrohr.
Immerhin nicht der PE der nächsten Steckdose…
Duck und weg

Lutz
 
Und was ist, wenn das gleiche Gebäude nicht zum Grundstück, sondern zum Nachbargrundstück gehört? Verhält sich die Einschleppung denn anders, da der Blitz Grundstücksgrenzen beachten muss?

mfG
 
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