Leitungsverlegung im Heizraum

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Thomas H.

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Hallo,

Im Keller meines Hauses gibt es einen Heizraum (Ölheizung sowie Heizung für feste Brennstoffe) und direkt daneben einen kleinen Lagerraum für Holz. Sowohl der Heizraum als auch die Verbindung zwischen Heizraum und Lagerraum sind mit T30 Brandschutztüren versehen. Mein Problem ist nun, daß ich eine neue Leitung zwischen Lagerraum und Heizraum einziehen muss. In den Räumen wird sie im Leerrohr auf der Wand, also nicht gestemmt, verlegt - das Problem ist jetzt der Durchbruch. Einfachste Lösung wäre natürlich irgendwo ein Loch bohren, Leerrohr einziehen und fertig. Ich frage mich allerdings ob das a) überhaupt erlaubt ist und b) nicht widersinnig. Es hat ja gute Gründe, weswegen dort Brandschutztüren verbaut wurden. Wie würdet Ihr das in der Praxis realisieren?
Genügt es zwischen dem Leerrohr, das durch die Wand geführt wird, und dem Leerrohr im Raum eine Verbindung mittels gebogenem Leerrohr herzustellen, so daß die Leitung praktisch abgeschlossen durch die Wand geführt wird?
Danke schon mal für eure Hilfe!
 
Zu Themen des Brandschutzes bitte in die Baugenehmigung sowie in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes sehen.

Durchdringen von Wänden mit Brandschutztechnischen Eigenschaften sind mit geeigneten Brandschottungen durch einen entsprechenden Fachmann durch zu führen.

Wie die Leitungen in dem Holzlagerraum zu führen sind kann man der Leitungsanlagenrichtlinie des zuständigen Bundeslandes entnehmen.

Der Holzlagerraum dürfte eine feuergefährdete Betriebsstätte sein, hier sind entsprechende Maßnahmen für die Elektrik zu ergreifen. Wird dort auch Holz gesägt? Dann könnte es sich sogar um eine Explosionsgefährdeten Raum handeln.
die 0100-420 muß hier beachtet werden.
 
Manchmal wird hier aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

Schaut euch mal sämtliche landwirtschaftlichen Gebäude an. Stroh und Heu brennen mindestens genau so gut wie Holz.

Loch durch die Wand bohren; Leitung durch die Wand und Öffnung mit Mörtel verschließen. Wo ist das Problem? In NRW erfolgt die Abnahme der Heizung durch den Schornsteinfeger.

Oder handelt es sich um ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr u.ä.?
 
Auch für Heu-und Stroh Lagerstädten gibt es entsprechende Auflagen an die elektrische Installation.
Und wenn so ein Heuschober an ein Wohngebäude grenzt sicher entsprechende Brandabschottungen.
Wenn so ein Teil irgendwo auf ner Wiese steht benötigt man natürlich keine Schottungen, wohin auch?
 
Octavian1977 schrieb:
Auch für Heu-und Stroh Lagerstädten gibt es entsprechende Auflagen an die elektrische Installation.
Und wenn so ein Heuschober an ein Wohngebäude grenzt sicher entsprechende Brandabschottungen.
Wenn so ein Teil irgendwo auf ner Wiese steht benötigt man natürlich keine Schottungen, wohin auch?
Was eine feuergefährdete Betriebsstätte ist, legt der Betreiber fest, nicht du.
 
In der VDE ist das so beschrieben, allerdings gibt die Bauordnung den Rahmen vor, somit ist man da nicht frei in der Entscheidung. Zusätzlich gibt es noch Auflagen die in der Baugenehmigung stehen können oder in den Richtlinien des VdS
Zitate aus der HBO:
"... Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so
anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der
Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und
Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind..."
"...Brandwände sind herzustellen...als Gebäudeabschlusswand zwischen Wohngebäuden und angebauten landwirtschaftlich genutzten
Gebäuden sowie als innere Brandwand zwischen dem Wohnteil und dem landwirtschaftlich
genutzten Teil eines Gebäudes...(8) Brennstoffe sind so zu lagern, dass Gefahren, unzumutbare Nachteile oder unzumutbare Belästigungen
nicht entstehen..."

Wäre man da frei in der Entscheidung würde wohl kaum jemand seine Anlagen als entsprechende Betriebsstätten einteilen um die Auflagen nicht erfüllen zu müssen.
 
Ist aber so. Du machst die Gefahreneinschätzung und legst danach die Art deiner Betriebsstätte fest. Verbindliche Regeln, die es früher mal gab, schafft man immer weiter ab, und weil jeder seine eigenen vorstellungen hat, gibt es dann sowas wie auf dem Berliner Flughafen.
 
Ganz einfach: Kleines Loch rein, Leitung (kein Lehrrohr) durchziehen, Loch mit nichtbrennbaren Material zuschmieren - fertig und keinen Kopf drum machen.
Da es dein eigener Keller ist, interessiert es keinen, wie du es ausführst. Du brauchst dafür keine Genehmigung oder Zustimmung. Weder der Bezirkselektriker, noch der -schornsteinfeger schaut sich das an.

mfG
 
Solange der Öllagerraum (gelagerte Menge?) selber nicht betroffen ist, würde ich mir da auch wenig Gedanken machen.

Wie viele kW hat denn der Kessel überhaupt?
 
Ich würde mit dem Schornsteinfeger sprechen!
Das hab ich ´mal gemacht, bevor ich einen Ablüfter installiert habe, Antwort:
"Ein Lagerraum für Heizöl ist kein Ex-Bereich, deshalb sind normale Installationen und Betriebsmittel erlaubt!"
Stinkt es in dem Lagerraum stark nach Heizöl(?), dann würde ich jedes zusätzliche Loch sorgfältig verschließen, damit das nicht in die Wohnräume dringt!
 
Oh je, da habe ich wohl in Wespennest gestochen :D

Erstmal danke für die Rückmeldungen. Also in dem Holzlagerraum wird nur Brennholz gelagert, kein Öl und es wird dort auch kein Holz gesägt oder sonstwie zerkleinert. Für die Ölheizung gibt es einen eigenen Öllagerraum, der ebenfalls baulich vom Heizraum getrennt ist.
Die Lösung, die Leitung durch ein möglichst kleines Loch ohne Leerrohr durch die Mauer zu führen und die Öffnung dann mit Mörtel zu verschließen, scheint mir am vernünftigsten. Ist zwar jetzt nicht unbedingt wartungsfreundlich, aber da es ja nur die eine Stelle ist und die Leitung ansonsten problemlos zugänglich, weil aufputz verlegt, ist, könnte man sie im Fall des Falles immer noch relativ problemlos tauschen.
Danke für eure Hilfe!
 
Du kannst auch ein Stahlrohr durch die Wand führen(einmauern) und die Leitung da durch führen. Der Leerraum im Rohr wird mit Brandschutzschaum ausgeschäumt.
 
Ganz einfach, wenn es auf der einen Seite brennt, glüht das Rohr und auf der anderen Seite brennt es auch.
 
Für alle Durchführungen gibt es Lösungen. Auch für Stahlrohre. Manche sind günstig, andere deutlich teurer.

In deinem Falle aber handelt es sich um eine Einzeldurchführung, welche lediglich mit nicht brennbarem Material (Mörtel/Gips) Rauchdicht verschloßen werden muß.

Man kann sich selbstverständlich auch die Hose mit der Kneifzange zumachen wenn man möchte...
 
Das denkst aber nur du ! Erstens führt die Wand Wärme ab und zweitens was denkst du was mit dem Brandschutzschaum passiert wenn der stark erwärmt wird! Drittens dürfte du da nie ein Wasserrohr aus verzinktem Stahl durch eine Brandschutzwand geführt werden.
 
Seit "Jahrhunderten" werden elektr. Leitungen und Heizungsrohre durch Heizraum und Brennstofflagerraum geführt. Noch nie war das ein Problem im Wohnbereich bis 25 kW. Auch Ölleitungen, Entlüftungsleitungen u.ä. aus Stahl werden von einem ins andere verlegt.
 
Pumukel schrieb:
Das denkst aber nur du ! Erstens führt die Wand Wärme ab und zweitens was denkst du was mit dem Brandschutzschaum passiert wenn der stark erwärmt wird! Drittens dürfte du da nie ein Wasserrohr aus verzinktem Stahl durch eine Brandschutzwand geführt werden.
Ein Wasserrohr bekommst du nicht zum Glühen, so lange Wasser drin ist.
Brandschutzmasse verklebt, leitet keine Wärme und sondern mitunter auch gase ab, die Flammen ersticken. Und deshalb wird wenn Metallrohre nötig sind auch Brandschutzmasse noch 10-20 cm nach der Wand aufgetragen, um die Wandstärke praktisch zu vergrößern sodas der Wärmewiderstand des Metallteils größer wird.
 
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