Funktionserhalt E30 nachweisen

Diskutiere Funktionserhalt E30 nachweisen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, hab da wieder mal ein Problem mit einem Schaltschrank. Bei der Prüfung des E30 Schaltschrankes wurde von Sachverständigen...
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Toskalone

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Hallo Leute,
hab da wieder mal ein Problem mit einem Schaltschrank.
Bei der Prüfung des E30 Schaltschrankes wurde von Sachverständigen folgendes bemängelt

"Die Schaltschrankeinbaueten wurden in ein E30 Gehäuse eingebaut. Die Innentemperatur beträgt ca 35°C. Es ist keine Be- und Entlüftung des Schaltschrankes vorhanden. es ist ein Nachweis des funktionerhaltes vorzulegen"

Frage 1
Wie kann ich hier einen Nachweis des Funktionserhaltes erbringen ?

Frage 2
Sollte Frage 1 nicht möglich sein welche Mäglichkeiten gibt es ein E30 Gehäuse zu belüften
 
Wandmontage Standmontage oder Frei im Raum?

Ansonsten beim Hersteller des Schrankes nachfragen.

Prinzipiell wird über den Sockel über die Rückwand von unten nach oben belüftet. Externe Lüfter müssen mit 24V laufen. Netzteil im Schrank.
 
Toskalone schrieb:
Frage 1
Wie kann ich hier einen Nachweis des Funktionserhaltes erbringen ?
Mit der Verlustleistung der eingebauten Geräte, der Umgebungstemperatur und der Gehäuseoberfläche lässt sich die max. Innentemperatur errechnen. Ggf. Hersteller kontaktieren.

Frage 2
Sollte Frage 1 nicht möglich sein welche Mäglichkeiten gibt es ein E30 Gehäuse zu belüften
Außer einer Belüftung gibt es auch noch andere (passive) Möglichkeiten der Kühlung. Stichwort: "heatpipe".
 
Der Schrank muß die Lüftungsauslässe schon mitbringen.
Bei nachträglicher Einbringugn verliert der Schrank seine Zulassung, es sei denn der Hersteller gibt hierzu seine Zustimmung. (z.B. in form eines Nachrüst kits mit Zulassung)
Belüftungen in solchen Schränken sind mit Brandschutzklappen versehen.
 
.....E30!!!

Also ich denke dass eine Beluftung gar nicht möglich ist da E30 !!! Funktionserhalt.
Die Schränke waren ehemals standart Verteiler ca BHT 1000x600x2000mm
Sind dann auf Grund internen Maßnahmen ( Flughafen ) auf E30 umgerüstet worden ( Kapselung ) und somit dürfen die auch nicht nach außen belüftet werden.

Meine Frage geht viel mehr in die Richtung wo stehen denn die 35° und selbst dann wären ja noch keine Maßnahmen erforderlich. Evtl bei Hotspots im Schrank ein Umluftventilator intern.
Oder anders gefragt was soll den Komponenten im Inneren passieren selbst wenn 40° im Schrank sind. Vielleicht schnelle Alterung, was allerdings nichts mit dem E30 Funktionserhalt zu tun hat.
 
Da denkst du falsch, auch für Brandschutzgehäuse bis F/I/E90 gibt es passive und aktive Kühlsysteme. Entscheidend ist doch erst einmal, ob das Brandschutzgehäuse richtig ausgewählt und eingesetzt wurde.

Der Hersteller gibt die zulässige Verlustleistung an und etwaige Anforderungen, ob und wann eine passive oder aktive Kühlung zu erfolgen hat. Bei Striebel ist m.W. bei IP54 immer ein Lüfter vorzusehen, ansonsten nur bei erhöhter Verlustleistung oder auch immer bei I/E90. Bei E90 müssen z.B. auch immer Abkühlblenden für die Leitungseinführungen genutzt werden, bei Einsatz in Flucht- und Rettungswegen sind Rauchmelder und Brandschutzklappe erforderlich für den Lüfter, ...
 
Da wurde schon von Anfang an Mist gebaut. Erstens sollten solche Schränke schon in einen eigenen Brandabschnitt eingebaut werden. Zweitens steht der Schrank im selben Brandabschnitt ist kein Funktionserhalt für diesen Schrank erforderlich. Den ein Funktionserhalt bei einem Brand im selben Brandabschnitt ist Überflüssig. Aus diesem Grund werden ja funktionserhaltende Leitungen auch nur für den Bereich wo die Leitungen durch fremde Brandabschnitte führen gefordert. Des weiteren gibt es auch passive Kühlungen für derartige Schränke. Prinzip Kühlschrank. Bei Ausfall der Kühlung muss die Funktion dann eben nur für 30 min gegeben sein. Dabei kann und darf die Temperatur im Schrank auch ansteigen.
Und selbst wenn in dem Schrank ein Brand ausbrechen würde stellt das Gehäuse sicher das sich der Brand nicht ausbreiten kann.
 
Wenn kein eigener Raum zur Verfügung steht ist es keine Beeinträchtigung einen Exx Schrank zu verwenden.

Kabel Leitungen und Bauteile werden üblicherweise für Temperaturen bis 30°C gefertigt. Wenn die Temperatur im Schrank also 35°C beträgt, sind das eben 5K zu viel.
Somit ist eine Kühlung des Innenraumes erforderlich.
Dies kann durch zugelassene Systeme für Exx erfolgen, auch z.B. durch Luftaus- und Einlässe welche mit Brandschutzklappen versehen sind.

Möglicherweise muß hierzu die vorhandene Umhausung ersetzt werden.

Die Auslegungstemperatur der eingebauten Komponenten muß sich aus der Dokumentation des Schrankes herauslesen lassen, ansonsten 30°C
 
Wie muß ich das verstehen? Da wurden bestehende Verteiler mit Vorsatztüren "ertüchtigt"?

Ich denke, da wird es keine Zulassung darauf geben. Diese Türen sind imho eher zur erfüllung der MLAR gedacht, z.B. für Bestandsverteiler in Fluchtwegen.

Für Funktionserhalt benötigst du ein zusammenhängend geprüftes System aus Gehäuse und einbauten.

Schau mal bei Priorit.
 
Wenn die Einbauten in dem Schrank Funktionserhalt hätten würde man den Schrank kaum benötigen.

Ansonsten würde ich gerne mal einen Leitungsschutzschalter, Schütz, etc in Funktionserhalt sehen.
 
Das hat auch niemand behauptet!

Trotzdem besteht das ganze aus einem Gehäuse und den darin montierbaren Einsätzen(Feldern) welche gemeinsam geprüft werden. Siehe zulassungsbescheid.
 
Octavian1977 schrieb:
Kabel Leitungen und Bauteile werden üblicherweise für Temperaturen bis 30°C gefertigt.
Das wären aber minderwertige Bauteile. Üblich sind zulässige Schrankinnentemperaturen von max. 50°C. Wir haben Elektronik gefertigt, die für Schrankinnentemperaturen bis max. 70°C zugelassen waren.
 
...genau das ist der Punkt

Nochmal es geht um die 35° die im Schrank sind.
Der Rest des Schrankes also ehemaliger Grundschrank und danach folgender Umbau in Funktionserhalt sind ja vom Gutachter abgenommen.
Eine auch irgendwie geartete Kühlung mit Abgang nach außen BSK Klima Split etc.. wäre sehr aufwändig und für meine Begriffe auch überzogen.
Ich Suche nun nach einer Lösung wie ich die Einbauten, bzw deren Haltbarkeit so darstellen kann das diese auch für 35° geeignet sind.
Eine diesbezügliche Erstellung wird wahrscheinlich nur gehen wenn alle einegabueten Komponeneten beim Hersteller angefragt werden?
Für die Ersterstellung gibt es derzeit noch keine Unterlagen auf welche die Komponeneten ausgelegt wurden, wäre aber sowieso obligatorisch da anderes Wärmeverhalten durch reinen Stahlschrank.
Ich Suche Lösungen für das aktuelle Problem und keine weiteren Probleme!
 
Re: .....E30!!!

Toskalone schrieb:
Sind dann auf Grund internen Maßnahmen ( Flughafen ) auf E30 umgerüstet worden ( Kapselung ) und somit dürfen die auch nicht nach außen belüftet werden.

Ahh Stichwort BER. Ich freue mich schon auf den 20ten Jahrestag des 'Ersten Spatenstiches' ohne Fertigstellung. :lol:

mfG

PS: 'Das Geld muss weg'
 
Evtl großflächig Kühlkörper rund um den Schrank anbringen, dazu bräuchte man keine Öffnungen. Wenn das nicht reicht eine aktive Wasserkühlung, so wie bei Hochleistungs-PC's. der die Abwärme der LS zum Kühlkörper transportiert. Aber wie es denn mit der termischen Abschaltung der entsprechenden Leitung noch funktionieren soll, wäre interessant. Evtl könnte man diese in Hohlleiter packen und auch gleich mit kühlen. Wäre doch eine ordentliche Maßnahme.
Oder man entwickelt redudante Sicherungskästen die zweitseitig einspeisen. Der Kreativität sind doch keine Grenzen gesetzt, solange der Steuerzahler dafür aufkommt.

Ich frage mich immer wieder wie die es früher geschafft haben rubuste funktionierende und langlebige Technik zu entwickeln und zu bauen.

mfG
 
Hallo Moorkante,

danke für die teilnahme aber ich suche nach einer einfachen Läsung...der Schrank ist gekapselt also nix mit Blechen und aufwändige Lösungen hätte ich selbst genug parat.
Thema Wie Zulassung für 35° erreichen....
 
Toskalone schrieb:
Hallo Moorkante,

danke für die teilnahme aber ich suche nach einer einfachen Läsung...der Schrank ist gekapselt also nix mit Blechen und aufwändige Lösungen hätte ich selbst genug parat.
Thema Wie Zulassung für 35° erreichen....

Gibt es für die eingebauten Komponenten eine Hersteller-Bescheinigung/Zulassung für die Betriebstemperatur 35°C? Gibt es eine (Verlust-)Wärmeberechnung für den Schrank samt Einbauten? Dann solltest du die Grundlagen haben für einen rechnerischen Nachweis.

Ob noch weitere technische Massnahmen (Schaltschranktemperaturüberwachung, Kühlung, Lüftung...) erforderlich sind, wäre nach Vorliegen der Berechnung zu klären.

Eine komplette Prüfung auf FE30 für Schrank und Einbauten in einem Prüfinstitut wird der Prüfer wohl nicht erwarten.
 
Warum wird nicht der Hersteller der Einhausung konsultiert?

alternativ ein neuer Schrank z.B. von Priorit mit entsprechend vorgesehener Belüftung.

Die Temperatur von 35°C war ja zur Zeit der Prüfung im Schrank vorhanden, das bedeutet aber nicht, daß bei Belastung diese Temperatur nicht noch weiter steigen kann.
z.B. im Sommer.

Diese Exx Gehäuse leiten Wärme so gut wie gar nicht ab.
Jegliches Anbringen von irgendwelchen Kühlkörpern außen ist somit völliger Unfug und ist in der Zulassung des Teiles sicher nicht vorgesehen.
Hier wird eine geprüfte Lösung im Sinne der Zulassung der Einhausung benötigt.
 
Es geht nicht um den Hersteller der Einhausung, die wurde vor ca 6 Jahren wie schon mehrmals geschrieben nachgerüstet, sondern wie man den jetzigen Zustand "legalisieren" kann.

Ich sag mal Dieselgate....

Sicher wäre ein neuer Schrank das Beste, der Kostet aber mindestens 15K pro Stück.
( Sicher wäre ein neuer Passat das Beste, der kostet aber mindesten 35k pro Stück...)


Das möchte der AG aber sicher nicht, zumahl dann auch wieder das Thema versteckter Mangel hochkochen würde.

Ich möchte eine Lösung analog der von karo 28 beschriebenen Lösung, falls sich der Gutachter mit seiner wagen Aussagen von ...ca 35° ( also nix gemessen ) nicht umbiegen lässt.
 
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