bei ZÄHLERTAUSCH keine STROMNTERBRECHUNG?

Diskutiere bei ZÄHLERTAUSCH keine STROMNTERBRECHUNG? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo wieso kam es beim Zählertausch zu keiner Stromunterbrechung sonst ist ja immer so, dass selbst bei kürzesten Strom Unterbrechungen die...
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Wenn DU dabei bist kann ja nicht falsch laufen.
Meinst du der Gefrierschrank taut sofort auf sobald der Strom weg ist??? Oder warum soll er auslaufen? Der Strom ist vielleicht 15 min weg. Da ändert sich nicht mal die Temperatur im Gefrierschrank
 
Pumukel schrieb:
Zidane denkst du das ein Zählermonteur von Dir eine Anleitung benötigt wie er die Zähler zu wechseln hat! Im unterschied zu dir weiß der genau was ein schwebender Sternpunkt bedeutet!
Und wenn es nicht unbedingt notwendig ist wird der auch nicht den Zähler unter Spannung wechseln sonder diesen Freischalten!

Wird der nicht Freischalten da dann 3 Wohnungen keinen Saft haben, und wir auch nicht angeschrieben wurden.

Was ein Schwebender Sternpunkt ist must du mir nicht erklären, mir ist klar war passiert wenn ich meine Verteiler ohne N betreiben würde, da aber der SLS mit N keinen Saft mehr bekommt wird er vorher heiß laufen und abschalten.

Das Dumme ist nur das Menschen nun mal Fehler machen, sei es mal man mit Gedanken woanders ist, Unter Stress steht, auch ständige Monotone Routine ist nicht gut und zack ist es passiert.

@Manuelk,

Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser, wer damit nicht klar kommt dem kann ich nicht helfen. Zuviel Pfusch in dem Bereich gesehen.

Wenn im Brief steht das sie den Strom abstellen soll, wird Sie das auch tun. Und wenn man arbeiten geht, ja sitzen ja nicht alle Zuhause rum und der Eli von 8-16 Uhr kommen kann, ist bis dahin Ihr "Einfacher Kühlschrank" abgetaut und die Küche steht unter Wasser.

Meinen kann ich ohne das was abtaut so stehen lassen.
 
Dann würde ich den Kühlschrank an lassen. Der muss mit einem Stromausfall klarkommen.
Das Abschalten ist wohl eher für PCs gedacht.

Bei fehlendem N ist der SLS wahrscheinlich das kleinste Problem. Je nach Art der Belastungen variieren die Spannungen dann zwischen aussenleiter und "dem was mal N war" zwischen 0 und 400V was viele Geräte nicht mögen
 
Der Zählermonteuer wird sicher nicht "unter Spannung " arbeiten.

Arbeiten unter Spannung sind nur in Ausnahmefällen zulässig, da müssen schon wichtigere Wirtschaftsgüter als der Inhalt von ein paar Kühl und Gefriertruhen in Gefahr sein.

zudem wäre AuS nur zu zweit zulässig und mit speziellem isoliertem Werkzeug.
 
zudem wäre AuS nur zu zweit zulässig

Das könnte man mit einer Gefährdungsbeurteilung umgehen. z.B. mit telefonischer Meldung an eine zentrale Stelle im Unternehmen VOR und direkt NACH der AuS.

Aber für einen Kühlschrank ist das zuviel Aufwand :)

Kühlschrank laufen lassen. Strom weg. Arbeiten. Strom wieder da. Kühlschrank läuft wieder.
Wenn der Kühlschrank das nicht aushält wäre er so wieso bald kaputt gegangen ;)
 
Nicht nur die Berufsgenossenschaft verlangt für AuS zwingend eine zweite Person VOR ORT.

Das ist hier nicht zu vergleichen mit Alleinarbeiten bei denen kann das wie beschrieben erfolgen.
 
Bei bestimmten Tätigkeiten und organisatorischen Voraussetzungen ist AuS als Alleinarbeit möglich.

Es muss über eine Gefährdungsbeurteilung geregelt werden.

So kenn ich es, so wird es bei uns auch gemacht.

Hast du was schriftlich, wo das steht, dass es zwingend so gemacht werden muss?
 
Octavian1977 schrieb:
Nicht nur die Berufsgenossenschaft verlangt für AuS zwingend eine zweite Person VOR ORT.


???

Der Unternehmer hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
festzulegen, ob eine zweite Person an der Arbeitsstelle anwesend
sein muss. Diese Person muss in der Ersten Hilfe ausgebildet
und mindestens elektrotechnisch unterwiesen sein.

(Quelle: DGUV Regel 103-011 (bisher BGR A3))
 
Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung wird man nicht drum herum kommen dort eine zweite geeignete Person zwingend vor zu schreiben.
Bei einem Stromunfall sind Rettungsmaßnahmen je nach Art innerhalb von Sekunden oder auch wenigen Minuten dringend notwendig.
Ein Melden in einer Leitwarte oder ähnliches ist für eine Arbeit mit solchem Gefährdungspotential grob fahrlässig.
 
Davon ist deine Aussage aber auch nicht richtiger, dass die BG pauschal eine zweite Person vor Ort verlangen würde - Man verlangt vom Unternehmer die Situation zu bewerten und im Sinne des Arbeitsschutzes zu handeln!
 
Hallo doch etwas zu viel "Lärm" um nichts. Eine richtige Antwort und keine gehässigen hätten auch gereicht aber gleich 3 Seiten!
Was mich beim Zählertausch geärgert hat war die Tatsache dass man keine Bestätigung über den aktuellen Zählerstand bei der Abnahme des Zählers erhalten hat .Die eigene wird bei einem Streitfall wohl kaum anerkannt
Was das Strom abschalten angeht so hatten wir durch der letzten Sturm vom 19.8 ab 22.45 bis mindestens 3 Uhr morgens keinen solchen. in vielen anderen Orten gab erst ab 16 Uhr wieder solchen. Da gab es schon verdorbenes in dem Tiefkühltruhen in bes. in Geschäften, auf dem Land wo meist kein Notstromversorgung vorhanden ist.

mfg sepp


mfg Sepp
 
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