T.Paul schrieb:
Da landest Du eventuell auf dem Bauch vor Gericht - eine Geschirrspülmaschine, und damit auch deren Anschluss, gilt m.W. noch als Komfort gegenüber dem Spülbecken, ist damit ein wert-steigerndes Ausstattungsmerkmal und daher eine Modernisierung.
Das habe ich gerade im Netz gefunden 2 verschiedene Seiten.
Mindeststandards für Haushaltsgeräte herstellen: Geschirrspüler muss sein
Der Vermieter ist verpflichtet, einen Mindeststandard zu schaffen, der eine Haushaltsführung auch unter Einsatz von gewöhnlichen technischen Hilfsmitteln erlaubt.
Daher kann der Mieter einen Stromanschluss verlangen, der den Betrieb eines Großverbrauchers, z. B. einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine, bei gleichzeitigem Betrieb eines Elektrogeräts, z. B. eines Staubsaugers, ermöglicht. Ferner verlangt eine zeitgemäße Wohnungsnutzung, dass das Badezimmer neben elektrischem Licht auch über eine Steckdose zum Betrieb kleinerer elektrischer Geräte verfügt (BGH, Urteil v. 26.7.2004, VIII ZR 281/03).
Und das hier:
Eine angemessene Stromversorgung gehört laut Bundesgerichtshof (BGH) zum zeitgemäßen Wohnen - unabhängig vom Alter des Gebäudes. Angemessen ist die Elektrik, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann, so die Bundesrichter (Az.: VIII ZR 281/03). Auf diesen Mindeststandard hat der Mieter Anspruch - es sei denn, der mangelhafte Zustand ist ausdrücklich vereinbart. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter nur zur Nutzung von Haushaltsgeräten in den Räumen berechtigt, in denen die Kapazität der vorhandenen Installation ausreicht, ist ungültig. Ebenso kann der Mieter nicht über einen Zusatz verpflichtet werden, eine Modernisierung des Stromnetzes selbst zu bezahlen.