Zu wenig Steckdosen in der Küche. Geht mein Plan auf?

Diskutiere Zu wenig Steckdosen in der Küche. Geht mein Plan auf? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Wir haben das Problem das in der Küche zu wenig Steckdosen vorhanden sind. Da die Küche schon sehr teuer ist, bleibt das Geld für den Elektriker...
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Der ist nur für das Bad, Viktor.
Die Anlage ist ungefähr 25 Jahre alt, das sehe ich schon an den Sicherungskasten und den Einbaugeräten.
Zum Glück ist dort noch Platz für Umrüstung eines weiteren RCD-s.
Aber da muss man erst einmal unter die Haube sehen.
 
Strippe-HH schrieb:
...
Das die Bausubstanz des Hauses relativ neu ist, wird der Herdanschluss schon 3-Phasig sein,
Glaskugel aha :roll:

sieht man an der UV schon und ob es eine Steckdose mit extra Stromkreis für einen Geschirrspüler gibt, muss auch vor Ort geklärt werden....


viktor12v schrieb:
Im Verteiler ist doch ein FI zu erkennen.
25A 0,03A
Allerdings nur 2 polig.
und daran hängen alle LS B 16 oder wie soll darf das interpretiert werden?

Daneben dürfte die 3-polige Sicherung für den E-Herd sein.
Alles klar, mit 63 A :roll:
 
leerbua schrieb:
Strippe-HH schrieb:
...
Das die Bausubstanz des Hauses relativ neu ist, wird der Herdanschluss schon 3-Phasig sein,
Glaskugel aha :roll:
sieht man an der UV schon und ob es eine Steckdose mit extra Stromkreis für einen Geschirrspüler gibt, muss auch vor Ort geklärt werden....
@leerbua
Ich bin weis Gott über 40 Jahre in der Elektroinstallation tätig gewesen und hatte in den Jahren viele Neubauten gemacht und da brauche ich keine Glaskugel für um anhand von Fotos das ungefähre Zeitalter einer Elektroanlage abschätzen zu können.
Das geht schon damit los: RCD im Bad ab 1984 Pflicht
Der Haubenverteiler, bestimmt noch ohne rückwärtiger Berührungsschutzplatte sowie die Einbaugeräte haben bestimmt schon ihr 25-Jähriges Betriebsjubiläum hinter sich wobei ich jetzt nicht 100%-ig weis wie lange B16-LSS aktuell sind.
 
Ach ja, bei Euch ist ja der FI nur für´s Bad.
In meiner Gegend wurden FI schon ab 1970 eingebaut.

Upps, auf die Ampere hab ich jetzt beim 3-poligen Automaten nicht geschaut.
 
viktor12v schrieb:
Upps, auf die Ampere hab ich jetzt beim 3-poligen Automaten nicht geschaut.
@Viktor
Wenn du das Einbaugerät ganz rechts meinst, das ist ein 63A Anlagenhauptschalter von Siemens.
Hauptschalter müssen wir hier in Hamburg immer im Sicherungskasten haben.
Und der "Silberling" mit der Anlagen-Nummer 2/2 verrät die Zugehörigkeit zum Zähler im Keller.
 
viktor12v schrieb:
...
In meiner Gegend wurden FI schon ab 1970 eingebaut.
aber dann sollte er 4-polig sein wenn Drehstrom vorhanden. Deshalb die Frage danach.

Upps, auf die Ampere hab ich jetzt beim 3-poligen Automaten nicht geschaut.
Wie schon Strippe-HH inzwischen bemerkte ist der Automat keine Automat *gg*
 
Strippe-HH schrieb:
leerbua schrieb:
Strippe-HH schrieb:
...
Das die Bausubstanz des Hauses relativ neu ist, wird der Herdanschluss schon 3-Phasig sein,
Glaskugel aha :roll:
@leerbua
... und da brauche ich keine Glaskugel für um anhand von Fotos das ungefähre Zeitalter einer Elektroanlage abschätzen zu können.
...
und dein Röntgenblick erkennt tatsächlich anhand der Bausubstanz daß Drehstrom vorhanden ist? das war meine Frage! :roll:
 
leerbua schrieb:
und dein Röntgenblick erkennt tatsächlich anhand der Bausubstanz daß Drehstrom vorhanden ist? das war meine Frage!
@leerbua.
Seit ich mich überhaupt zurück entsinnen kann, wurden in Neuanlagen immer Drehstromzähler eingesetzt um eine einigermaßen gleichmäßige Aufteilung der Phasen zu gewährleisten.
Das betraf insbesondere auch Anlagen wo ein Elektroherd betrieben wurde, denn die Bestimmung dass eine Wechselstromphase nicht stärker als 4,5 KW belastet werden soll die gibt es ja bekanntlich schon länger.
Und diese Anlage ( Siehe Fotos) ist meiner Einschätzung nach 25-30 Jahre alt und da war das schon Normkonform gewesen
 
leerbua schrieb:
wenn ich solche Sätze lese schwillt mir "regelrecht der Kamm"

Die Küche nur so teuer geworden, da ich die Küche selbst zusammengestelt habe, um jeden Zentimeter der Küche auszunutzen. Dabei ist die gerade mal halb so teuer als wenn es eine Firma gemacht hätte. Zum anderen spielt unsere Lebenssituation auch eine Rolle ob etwas für uns zu Teuer ist oder nicht.

Strippe-HH schrieb:
Das mit der geplanten Installation wird ohne Fliesenschaden ohnehin nicht hin hauen (Was sagt der Vermieter dazu?)
An den Hängeschrank über der Spüle ist eine Unterbauleuchte zu sehen, wie ist die angeschlossen?
Der Hauswart meinte beim einzug das es kein Problem darstellt wenn die Fliesen neu gemacht werden würden. Es müsse jediglich schriftlich erfragt werden.
Die Unterbauleuchte (Ein Überbleibsel vom Vormieter) ist mit der Steckdose unter dem Lichtschalter Verbunden.


Hier nochmal ein 3D Bild wie die Küche aussehen soll und der Umriss.
https://www.pic-upload.de/view-33813898/Kche3D.jpg.html
https://www.pic-upload.de/view-33813897 ... s.jpg.html

Fotos von Freiliegende Kabel. Das eine ist für die Deckenlampe und das andere ist ja klar.
https://www.pic-upload.de/view-33813888 ... 1.jpg.html
https://www.pic-upload.de/view-33813887 ... 2.jpg.html

Und ich dachte noch, das meine Zeichnung aussagekräftig wären. :roll: Die Doppelsteckdose hinter den Herdplatten sind ja schon vorhanden. Der Herd steht soweit links damit er nicht direkt neben der Spüle steht und damit die Dunstabzugshaube platz findet(wegen der Dachschräge). Auf dem 3D Bild habe ich schon die Wunsch Steckdosen hinzugefügt.
 
Für eine Fachgerechte Mangelfreie Elektrische Anlage ist der VERMIETER zuständig.

Die Verwendung einer Spülmaschine gehöhrt heute zum üblichen Nutzungsverhalten einer Wohnung somit ist auch dafür eine Anschlußmöglichkeit durch den Vermieter zur Verfügung zu stellen.
 
Ich wollte mich Montag bei mal bei der Baugenossenschaft erkundigen ob die etwas machen können. Ich denke nicht das die was machen werden, da der Hauswart schon zum schiefen abgefallenen Fußboden in der Küche sagte; der wird nicht gemacht, da kommt jemand und macht den Spalt am Rand einfach zu. Wäre ja schon klasse wenn ich wüsste ob die Anlage erweitert werden muss und was alles daran fehlt. Damit ich das so weiter geben kann.
 
Octavian1977 schrieb:
Die Verwendung einer Spülmaschine gehöhrt heute zum üblichen Nutzungsverhalten einer Wohnung somit ist auch dafür eine Anschlußmöglichkeit durch den Vermieter zur Verfügung zu stellen.

Da landest Du eventuell auf dem Bauch vor Gericht - eine Geschirrspülmaschine, und damit auch deren Anschluss, gilt m.W. noch als Komfort gegenüber dem Spülbecken, ist damit ein wert-steigerndes Ausstattungsmerkmal und daher eine Modernisierung.

Eine Kochstelle (falls nicht per Gas), Waschmaschine, ein Kühlgerät und ein Staubsauger müssen nutzbar sein soweit ich erinnere - Das ist heute Mindestausstattung für jeden bestehenden Wohnraum.
 
T.Paul schrieb:
Da landest Du eventuell auf dem Bauch vor Gericht - eine Geschirrspülmaschine, und damit auch deren Anschluss, gilt m.W. noch als Komfort gegenüber dem Spülbecken, ist damit ein wert-steigerndes Ausstattungsmerkmal und daher eine Modernisierung.

Das habe ich gerade im Netz gefunden 2 verschiedene Seiten.

Mindeststandards für Haushaltsgeräte herstellen: Geschirrspüler muss sein

Der Vermieter ist verpflichtet, einen Mindeststandard zu schaffen, der eine Haushaltsführung auch unter Einsatz von gewöhnlichen technischen Hilfsmitteln erlaubt.

Daher kann der Mieter einen Stromanschluss verlangen, der den Betrieb eines Großverbrauchers, z. B. einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine, bei gleichzeitigem Betrieb eines Elektrogeräts, z. B. eines Staubsaugers, ermöglicht. Ferner verlangt eine zeitgemäße Wohnungsnutzung, dass das Badezimmer neben elektrischem Licht auch über eine Steckdose zum Betrieb kleinerer elektrischer Geräte verfügt (BGH, Urteil v. 26.7.2004, VIII ZR 281/03).

Und das hier:

Eine angemessene Stromversorgung gehört laut Bundesgerichtshof (BGH) zum zeitgemäßen Wohnen - unabhängig vom Alter des Gebäudes. Angemessen ist die Elektrik, wenn der Mieter mindestens ein größeres Haushaltsgerät wie eine Waschmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Geräte wie einen Staubsauger benutzen kann, so die Bundesrichter (Az.: VIII ZR 281/03). Auf diesen Mindeststandard hat der Mieter Anspruch - es sei denn, der mangelhafte Zustand ist ausdrücklich vereinbart. Eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter nur zur Nutzung von Haushaltsgeräten in den Räumen berechtigt, in denen die Kapazität der vorhandenen Installation ausreicht, ist ungültig. Ebenso kann der Mieter nicht über einen Zusatz verpflichtet werden, eine Modernisierung des Stromnetzes selbst zu bezahlen.
 
Das Urteil ist mir bekannt, es formulierte EINEN Großverbraucher. Ein anderes formulierte, dass für eine Familie mit Kleinkindern die Nutzung einer Waschmaschine Standard sei. Daher die Ableitung, dass die Versorgung der Waschmaschine nicht wegzudiskutieren sei.

Letztendlich geht es eh erst einmal um das Gespräch mit dem Eigentümer, der kann ja auch einseichtig sein - Vor Gericht könnte man aber mit der Forderung nach einem zusätzlichen Geschirrspülmaschinenanschluss eben auch verlieren nach meiner Kenntnis der Rechtssprechung und nur darauf habe ich hingewiesen. Es kommt dabei auch auf den allgemeinen Zustand, Alter und beworbenen Komfort-/Ausstattungssgrad (ggf. indirekt über die Miete) an.
 
Achso ok. Wie gesagt, ich werde Montag mal anfragen. Dienstag schaut sich netterweise Strippe-HH das ganze hier mal an. Mal schauen was sich da ergibt.
 
Octavian1977 schrieb:
Die Verwendung einer Spülmaschine gehöhrt heute zum üblichen Nutzungsverhalten einer Wohnung somit ist auch dafür eine Anschlußmöglichkeit durch den Vermieter zur Verfügung zu stellen.

Ja Heute, aber nicht vor 30 Jahren.
Immerhin ist das kein Neubau wo das heutzutage Standard ist.
Ich kann mich noch sehr gut an so manch damalige Bauten zurück entsinnen die vor 1987 erstellt wurden und da gab es so gut wie Nie Steckdosen für Geschirrspüler in den Küchen.
 
Dann hast du ja am Dienstag einen Elektriker vor Ort.
 
So :cry: Der Hauswart sagte mir heute das von deren Seite nichts modernisiert wird. Ich dürfte aber einen Elektriker kommen lassen, selbstverständlich auf eigene kosten. Kann man wohl nichts machen.
 
Ob das vor 30 Jahren nicht normal war, tut nichts zur Sache eine Mietwohnung muß das heute übliche Nutzungsverhalten zulassen, egal wann diese gebaut wurde.
Das hat nichts mit Anpassung an aktuelle Normen zu tun, zu welcher es leider keine Forderungen gibt.

Wenn der Mieter nun eine Steckdose links haben will die vorher rechts saß ist das nicht die Sache des Vermieters.
Wird aber am Telefonanschluß ein Stromanschluß benötigt ist das heute übliche Nutzung und somit durch den Vermieter her zu stellen, auch wenn das Haus von 1930 ist.
 
Wird aber am Telefonanschluß ein Stromanschluß benötigt ist das heute übliche Nutzung und somit durch den Vermieter her zu stellen, auch wenn das Haus von 1930 ist.

Glaube ich kaum! Das ist eher Wunschdenken!
Vermieter:
Es ist kein Problem die Telefonleitung zum Router zu legen, der irgendwo da hängt wo eine Steckdose ist...

Ciao
Stefan
 
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