Verkabelung im Garten, Kabel und Kabelschutz

Diskutiere Verkabelung im Garten, Kabel und Kabelschutz im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin liebe Gemeinde, wir wollen in unserem Garten ein paar Strahler installieren, ebenso ein paar Steckdosen, damit man dort mal einen Mäher...
Wenn Die Leitung sehr lang ist verhindert dies ja gerade das Auslösen des LSS bei Anlaufströmen.
Die zu niedrige Spannung am Mäher durch zu hohen Spannungsfall erzeugt einen höheren Betriebsstrom das Mähers während der Anlaufstrom eher sinkt.
 
Moorkate schrieb:
T.Paul schrieb:
zackenbarsch schrieb:
Ich werde einen Teufel tun und mich gegen das Gesetz entscheiden.

Tust Du doch, die NAV behält solche Arbeiten den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen vor.

https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
Denn würde ich vorschlagen, dieses Forum dichtzumachen, da es seinen Sinn und Zweck verliert.

Und solange du das Versorgungsnetz nicht störst, hat es keinen zu interessen, was du auf deinen Grund und Boden machst und mit Verlaub es interessiert dem Versorgungsnetzbetreibe 'ne Bohne wie und warum du deine Leitungen verlegst. mfG
Dem kann man nur zustimmen.

Außerdem ist immer § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen der NAV zu betrachten.

"(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben."

Die NAV sind lediglich AGB zwischen Anschlussnehmer und Versorger.

Es mag vielleicht sein, dass ein Neuanschluß von einem eingetragenen Installateur zu beantragen ist, aber aus der NAV ist kein allgemein wirkendes Verbot abzuleiten, Arbeiten nach dem Zähler auszuführen.

Außerdem ist es völlig rätselhaft, wie ein Laie mit Kabeln, Schaltern und Steckdosen "Unzulässige Rückwirkungen" (§ 13 Abs. 2) in das öffentliche Netz verursachen kann. Dann hätte das Netz von Haus aus größere Probleme.
 
Es mag vielleicht sein, dass ein Neuanschluß von einem eingetragenen Installateur zu beantragen ist, aber aus der NAV ist kein allgemein wirkendes Verbot abzuleiten, Arbeiten nach dem Zähler auszuführen.

Außerdem ist es völlig rätselhaft, wie ein Laie mit Kabeln, Schaltern und Steckdosen "Unzulässige Rückwirkungen" (§ 13 Abs. 2) in das öffentliche Netz verursachen kann. Dann hätte das Netz von Haus aus größere Probleme.

Wer den §13 lesen kann ist klar im Vorteil.

Reparaturen sind dann erlaubt wenn die Person Elektrofachkraft ist.

Dagegen sit das errichten, erweitern und ändern nur Betrieben vorbehalten.

Man darf also schon eine Menge machen.
 
Led da bist du auf dem Holzweg die NAV ist eine Verordnung genauso wie die STVO! Wenn du zB am Straßenverkehr teilnimmst gilt für dich wie für jeden anderen die STVO . Das gilt auch für die NAV für das Errichten, erweitern und Instandhalten von Elektrischen Anlagen! Wobei bei Instandhaltung Abstriche gemacht werden. Für den TE schlage ich mal vor über Freileitungen im Garten nachzudenken. Das wäre die einzige Alternative zu der normgerechten Verlegung im Erdreich!
 
Pumukel schrieb:
Für den TE schlage ich mal vor über Freileitungen im Garten nachzudenken. Das wäre die einzige Alternative zu der normgerechten Verlegung im Erdreich!

Oh ja Holzmasten mit Porzellanisolatoren und Einzeldrähten :D das wäre ja mal was. :shock:
 
Strippe-HH schrieb:
So dürfte ein Heimwerker mit Kenntnissen ja nicht mal mehr eine zusätzliche Steckdose verlegen
Genau so ist es, steht seit einiger Zeit auch (per Verordnung) auf den entsprechenden Produkten bzw. in der Montageanleitung.

"Montage und elektrischer Anschluß dürfen nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen." o.ä. Formulierungen.

Die Elektrofachkraft ist sich bewusst, was Sie darf und was nicht.

Moorkate schrieb:
Und solange du das Versorgungsnetz nicht störst, hat es keinen zu interessen, was du auf deinen Grund und Boden machst
Wenn Du Der Ansicht bist, dass hier eine für deine Lebensführung hinderliche Regelung vorliegt, fechte die Verordnung doch an. Prozessiere für die Freiheit der Heimwerker oder wie auch immer Du das nennen willst ... Schadenshaftpflichtbefreiung gleich inbegriffen. :roll:

LED_Supplier schrieb:
Die NAV sind lediglich AGB zwischen Anschlussnehmer und Versorger.

Es mag vielleicht sein, dass ein Neuanschluß von einem eingetragenen Installateur zu beantragen ist, aber aus der NAV ist kein allgemein wirkendes Verbot abzuleiten, Arbeiten nach dem Zähler auszuführen.
Bei Dir endet die Wirksamkeit von AGB also schon mit Vertragsabschluss? Interessant ... Gilt das auch bei Deiner Beauftragung? z.B. mit Zahlungen und Fristen durch den Auftraggeber? :shock:

Der Anschluss besteht, der Vertrag besteht, die AGB sind Vertragsbestandteil, Du hast doch alles zusammen in deinem Kopf und plädierst dennoch dagegen, das ergibt bei mir keinen Sinn ... Kann man so sehr dagegen sein, dass man blind für die Realität wird?


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Diese Diskussion ist jedesmal (JEDESMAL!) in diesem Forum ein Griff in ein Wespennest. Man kann auch mit einem "Liebhaber" von Apple-Geräten ein Gespräch über den Stellenwert und die Geschäftspolitik dieses Unternehmens führen und kommt zu ähnlich hitzigen Diskussionen. Manche Menschen sind so sehr auf sich selbst und Ihre eigene Ansicht fixiert, dass Sie jede Argumentation dagegen als persönlichen Angriff sehen und sich reflexartig verteidigen. Das ändert nun einmal aber nichts an den Tatsachen. Der elektrotechnische Laie darf solche Arbeiten nicht ausführen.

Mir ist auch klar, dass Leute dieses Forum aufsuchen, um es eben doch zu tun. Und gäbe es dieses und ähnliche nicht, würden Sie es dennoch tun und/oder sich an minder-qualifizierte Foren/Portale wenden. Gerade deswegen muss aber in diesem, auf ein Thema spezialisiertes, Forum gestattet sein, auf die Rechtslage hinzuweisen. Insbesondere dann, wenn aufgrund der Art der Anfrage massive Bedenken gegen eine annähernd sichere und/oder normkonforme Herstellung des Gewerkes zu rechnen ist! Wenn hier jemand einen bestehenden Stromkreis derart erweitern will, dass weitere ca. 50m bis zur letzten Steckdose in 1,5mm² CU ausgeführt werden, bestehen diese für mich dringendst!
 
T.Paul schrieb:
Strippe-HH schrieb:
So dürfte ein Heimwerker mit Kenntnissen ja nicht mal mehr eine zusätzliche Steckdose verlegen
Genau so ist es, steht seit einiger Zeit auch (per Verordnung) auf den entsprechenden Produkten bzw. in der Montageanleitung.

"Montage und elektrischer Anschluß dürfen nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen." o.ä. Formulierungen.
Das geben auch Armaturenhersteller an:

1. Wichtige Sicherheitshinweise
- Produkte aus unserem Hause sind ausschließlich
durch sanitäre Fachhandwerker zu montieren,
warten und justieren.


http://www.schloesser-armaturen.de/imag ... ternet.pdf

Nach welcher Verordnung müssen die Hersteller diese Hinweise angeben? :roll:
 
Da gilt es zu unterscheiden ob der Hersteller den hinweiß aus gründen Der Sicherheit gibt wie bei Strom und Gas, oder aus Gründen der Garantie/Gewährleistung.

Das Elektrische Anlagen der VDE entsprechend installiert, erweitert und gewartet werden müssen schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor.
Die VDE schließlich verlangt, daß Installationen nur von Fachkräften oder unter deren Aufsicht zu erfolgen haben.
Dabei ist es völlig egal ob es sich um Inselanlagen handelt, oder um Anlagen am öffentlichen Stromnetz bei denen zusätzlich noch die Netzanschlußverordnung gilt.
 
A.E. schrieb:
T.Paul schrieb:
Strippe-HH schrieb:
So dürfte ein Heimwerker mit Kenntnissen ja nicht mal mehr eine zusätzliche Steckdose verlegen
Genau so ist es, steht seit einiger Zeit auch (per Verordnung) auf den entsprechenden Produkten bzw. in der Montageanleitung.

"Montage und elektrischer Anschluß dürfen nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen." o.ä. Formulierungen.
Das geben auch Armaturenhersteller an:

1. Wichtige Sicherheitshinweise
- Produkte aus unserem Hause sind ausschließlich
durch sanitäre Fachhandwerker zu montieren,
warten und justieren.


http://www.schloesser-armaturen.de/imag ... ternet.pdf

Nach welcher Verordnung müssen die Hersteller diese Hinweise angeben? :roll:

Da hat sich die Installateuren-Lobby durchgesetzt:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
§ 12 Kundenanlage

Die LED Lobby schreibt gerade aus der KÜO ab. Bald wird es eine LED-ÜO geben. Brauche ich mich um Aufträge und Konkurrenzfähige Preise auch keine Sorgen mehr zu machen ;-)
 
Octavian1977 schrieb:
Das Elektrische Anlagen der VDE entsprechend installiert, erweitert und gewartet werden müssen schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor.
Wo steht das im EnWG? :roll:

Teil 6
Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen

(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei
sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.   Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., eingehalten worden sind.


Da steht nicht "VDE entsprechend", sondern "technischen Regeln des VDE". Wer die Errichtung von Energieanlagen machen darf ist wohl kaum eine technische Regel.
Die Diskussion hier aber war was der Heimwerker ohne Ausbildung, wie sie bei gewerblicher Tätigkeit vorgeschrieben ist, privat machen darf und nicht nach welchen technischen Regeln.
 
Gern möchte ich das Thema noch einmal aufgreifen. Zu rechtlichen Einordnung: ich arbeite an einer Offgrid Anlage, diese hat Potentialausgleich, FI und LSS.
Geplant ist ebenfalls eine Beleuchtung über 50m. Am liebsten in 12v DC oder 24V DC aber ich denke, dass passt mit den notwendigen Kabelquerschnitten nicht.
Daher plane ich nun doch ein 230V AC System. Ich plane derzeit mit Wellrohren und NYY Kabel 1,5qmm. Gern bin ich über Hinweise zur rechtlichen Situation denkbar. Wichtiger ist mir, die Verkabelung absolut sicher für Mensch und Tier zu gestalten. Bei den Gehweglampen bin ich mir nicht sicher, wie ich die einzelnen Abzweigungen wasser- und staubdicht löse. Zum Pavillon ist es sicher unproblematisch, da das Wellrohr in einem Stück verlegt werden kann. Sind die dafür geeignet?
 
Thema: Verkabelung im Garten, Kabel und Kabelschutz
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