Keller

Diskutiere Keller im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hey Leute ich habe mal eine Frage, ich habe einen Hobbykeller eingerichtet. Dort stehen ein Kompressor 400V 3,5kw eine Schleifmaschiene 400V...
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@creativex

Es ist ja nett das du Zeit und Lust hast anderen Leuten zu helfen. Wenn man aber selber nur ein gefährliches Halbwissen aufweist, sollte man sich das nicht lieber verkneifen? Denn: Wehm nützt deine Antwort?

Ich Antworte ja auch nicht in einem Chirugie-Forum, unter dem Motto "so würde ich es versuchen..."
 
1. Zuleitung ist 5 adrig aus zu führen, dies schreibt die VDE seit 2010 vor.
2. Für die Endstromkreise wären Sinnvoller weise Leitungsschutzschalter vor zu sehen, für Drehstromkreise dreipolige.
3. FI Für alle Endstromkreise maximal 30mA Typ A
4. die Querschnitte sind anhand des Leistungsbedarfs (Vorsicherungsgröße) zu ermitteln, Netzimpedanz, Spannungsfall, Leitungslänge, Verlegeart, Häufung, Oberwellenfaktoren, etc. ergeben dann die zu wählenden Querschnitte.

5. Jegliche Elektrische Installationen sind von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht zu tätigen. Abschließend ist das Ganze zu messen und zu dokumentieren.
Schäden aufgrund unsachgemäßer Installation sind kein Kavaliersdelikt sondern Enden durchaus auch mit Gefängnisstrafen. Funktion ist nicht gleich Sicherheit.
 
Abgesehen von der fachlichen Richtigkeit, die hier ja nun
bereits richtig und sachlich kritisiert wurde,
ist es doch wohl auch recht gewagt für einen Physik-Studenten im Master-Studium diese Handskizze als
"gezeichneten" Plan zu bezeichnen.- :!:
 
5. Jegliche Elektrische Installationen sind von einer Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht zu tätigen. Abschließend ist das Ganze zu messen und zu dokumentieren.
Schäden aufgrund unsachgemäßer Installation sind kein Kavaliersdelikt sondern Enden durchaus auch mit Gefängnisstrafen. Funktion ist nicht gleich Sicherheit.

Das ist rechtlich falsch!!!!

Nur in das Installateursverzeichnis eingetragene Elektrounternehmen dürfen errichten, ändern und erweitern an Elektroanlage durchführen.
Der Physikstudent hat eine mitwirkung zu einer Baugefährdung schuldig gemacht, das das in den anerkannten Regeln der technik geforderte Schutzniveau unterschritten ist.
Es drohen, auch ohne das etwas passiert, Haftstrafen bis zu 5 Jahren.

Danke für die Beweise die Du geliefert hast, lieber Physikstudent.
 
elektroblitzer schrieb:
Das ist rechtlich falsch!!!!
Es drohen, auch ohne das etwas passiert, Haftstrafen bis zu 5 Jahren.
Na denn hätte sich hier bei uns schon die halbe Hausgemeinschaft strafbar gemacht.
Wenn man nämlich dort in dessen Bastelkellern guckt was da teilweise so verlegt wurde :shock:
Hatte ja durch Zufall mal so einiges gesehen aber nichts dazu gesagt.
 
audi-raser schrieb:
Wenn er brandgefährliche Dinge in seiner Elektrik vornimmt und das Haus geht dadurch in Flammen auf, dann wird sich seine Versicherung bei ihm bedanken. Die sind dann nämlich raus...

Gruß Odie
Wenn die es denn mitbekommt.

Manchmal fragt man sich über Sinn und Zweck dieses Forums.
Wer weiß, von wann die vieradrige Zuleitung ist, die kommen in mehr Altbauten vor, wo auch eine Werkstatt vorhanden ist.
Wenn dass mal erneuert wird, kommt eine Verteilung hin und aus vier wird fünf, mit FI usw. und dann noch einen Staberder in die Nähe rein schon passt es.

So mancher von euch Panikmacher legt sich am Wochenende auch unters Auto wechselt Öl und die Bremsen. Umwelt- und Personengefährdung höchstems Ausmaß.

mfG
 
So mancher von euch Panikmacher legt sich am Wochenende auch unters Auto wechselt Öl und die Bremsen. Umwelt- und Personengefährdung höchstems Ausmaß.

Dieser Fall hier scheint kriminell zu sein.
Da wird doch bewusst eine falsche Zeichnung in Umlauf gebracht.

Anmerkung: Fahrzeuge sind gefährlich. Daher gibt es hier Prüfvorschriften. von 1 bis 2 Jahren je nach Gewicht und Gefährdungslage.
Nur zugelassene Betriebe dürfen Fahrzeuge modifizieren. Hier drohen hohe Bussgelder.
Da sind de Strafen im Gebäudebereich eher harmlos.
das einzige was an KFZ erlaubt ist ist das baugleiche austauschen von gleichartigen Bauteilen.
Das darf min in der elektrischen Gebäudeinstallation auch, wenn man die Vorraussetzungen erfüllt.

Kann es etwa sein das dir Du die schutzziele des Gesetzgebers nicht verstehst?
 
elektroblitzer schrieb:
Anmerkung: Fahrzeuge sind gefährlich.
Finde ich auch. Sind zudem laut, stinken und Nicht gerade Umweltfreundlich. Also weg damit.


Man - wie haben wir in unseren leichsinnigen Leben früher überleben können und sind groß geworden.

mfG
 
elektroblitzer schrieb:
Anmerkung: Fahrzeuge sind gefährlich. Daher gibt es hier Prüfvorschriften. von 1 bis 2 Jahren je nach Gewicht und Gefährdungslage.
Nur zugelassene Betriebe dürfen Fahrzeuge modifizieren.
Na, wenn ich sehe, was so manche Kfz-Prüfdienste für Fahrzeuge abnehmen. Hatte einen konkreten Fall, wo ein Fahrzeug für 2 Jahre neuen "TÜV" hatte. Das Auto wäre bei der nächsten Verkehrskontrolle von der Polizei wahrscheinlich auf der Stelle stillgelegt worden.
 
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