Sicherungskasten aus den 60ern.

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Zitterrochen

Guest
Hallo - hier grüßt ein Greenhorn.
Danke an die Forenbetreiber für die Bereitstellung des Forums.
Zu meiner Frage:

Ich würde gerne von meinen Stadtwerken zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.

Allerdings wohne ich in einem Haus aus den 60er Jahren. Auch der Sicherungskasten entspricht wahrscheinlich nicht den heutigen Richtlinien.
Ein Boiler und auch eine elektronische Nachtspeicherheizung wurden ca. im Jahr 2000 angeschlossen. Natürlich von einer seriösen Elektrofirma. Was die allerdings am Sicherungskasten verändert haben, um die heutigen Anforderungen zu erfüllen, weiß ich als Laie natürlich nicht.

Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich zu einem günstigen Stromanbieter wechseln will und ein Stadtwerksmitarbeiter liest den Zähler ab und sieht den alten Sicherungskasten, "und will mir zum Abschied eins reindrücken" :cry:, was kann er von mir, belegt durch neue Vorschriften verlangen, was ich ändern muss.

Danke für eure Hilfe
 
Gar nichts! Denn wenn die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt und da keine Aktuellen Nachrüstforderungen bestehen, kann und darf diese Anlage so weiter betrieben werden.
 
Danke für deine Antwort Pumukel, aber eine Bestandsgarantie gilt "nur" 40 Jahre.

Danach kannst du dich nicht mehr darauf berufen.

Wenn also der "freundliche" Herr der Stadtwerke darauf besteht, dass du mehrere 1000 Euros ausgeben musst, um die heutigen Standards zu erfüllen, wie willst du das verhindern?

Dann verzichte ich lieber auf den Wechsel und wecke keine schlafenden Hunde.
 
Zitterrochen schrieb:
Danke für deine Antwort Pumukel, aber eine Bestandsgarantie gilt "nur" 40 Jahre.

Wo steht denn sowas? Den Begriff "Bestandsgarantie" gibt es im Elektrobereich nicht. Es gibt aber auch nur ganz selten ein rechtlich definiertes "Anpassungsverlangen" von Anlagen oder Geraeten.

Zitterrochen schrieb:
Wenn also der "freundliche" Herr der Stadtwerke darauf besteht, dass du mehrere 1000 Euros ausgeben musst, um die heutigen Standards zu erfüllen, wie willst du das verhindern?

Solch ein Verlangen muss schriftlich mit Begruendung definiert sein. Sollte deine Anlage allerdings schon zum Zeitpunkt der letzten Aenderung nicht den damals geltenden Bedingungen entsprochen haben, dann hast du ein Problem.
Da deine letzte Aenderung ja erst 2000 von einem Fachbetrieb vorgenommen wurde, sollte doch alles in Ordnung sein, oder?
 
Falsch in der Elektrotechnik gibt es keinen Bestandsschutz! Hier gibt es nur Nachrüstforderungen und die sind Dünn sehr Dünn gesät!
Selbst eine Anlage aus dem Jahre 1900 mit offenen Leitungen auf Isoliereiern ist noch zulässig , so lange sie die die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt . ZB Schutz durch Abstand und nicht leitende Räume. Erfüllt die Anlage diese Bedingungen nicht mehr schlägt dann die aktuelle Normenlage voll zu ! Bei deiner Anlage wurde vom Hausanschlußkasten bis zum Zähler nicht verändert. Die Anlage wurde lediglich im Jahre 2000 Erweitert und das Normgerecht.
 
Wie geschrieben, ich bin keine gelernter Elektriker.
Eine Lampe kann ich anschließen mehr nicht.

Aber andere angebliche Fachmänner sehen das anders:

Im Bereich der Elektrotechnik gilt folgende Regelung: „Wenn die elektrische Anlage zu ihrem Errichtungszeitpunkt den ‚Allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ entsprochen hat, besteht formal Bestandsschutz. Ausnahmen, in denen der Bestandschutz nicht greift:

akute Gefahr im Verzug
es besteht die Forderung nach Anpassung der Anlage
es gab eine Nutzungsänderung
es wurden wesentliche Änderungen vorgenommen
es wurde eine Erweiterung durchgeführt

Zu beachten: Bei Anlagen, die älter als 40 Jahre sind, kann der Bestandsschutz grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden!

Dann müssen angeblich folgende Änderungen vorgenommen werden.Für mich bömische Dörfer. Deshalb entschuldigt wenn etwas falsch dargestellt ist.

5polige sammelschiene im unteren zähleranschlussraum
selektive Hauptleitungsschuttzschakter im unteren zähleranschlussbereich, sperrbar mit Plombierkappen, einpolig schaltend
5adrige zuleiung vom HAK zum Zählerschrank, mindestquerschnitt 25 mm²
sternförmige verbindungen von Warm und Kaltwasserleitmung, Wasseruhr, heizkessel, heizungsvor- und rücklauf etc. so wei HAK und Zählerschrank zu einem Potenzialausgleich
alle stromkreise im inneenbreich bis 20 Ampere, im außßenbereich bis 32 Ampere über RCD mit einer auslöseschwelle von 0,03 Ampere geführt
stromkreise bis 16 Ampere mit 2,5 mm² verkabelt, bis 13 Ampere mit 1,5 mm² die elektronischen Hausanschlusszähler (EHZ) lassen sich übrigens mit adaptern auch auf die alten kreuze schrauben. es ist aber wenn neu gemacht wird wohl deutlich preiswerter, gleich einen kompletten ehz schrank aufbauen zu lassen. das dürfte dich preiswterer kommen, als das alte schätzken notdürftig nachzurüsten. außerdem ist der EHZ Schrank deutlich kleiner und schlanker. lass dich mal von einem elektroinstallateur beraten.
 
Es gelten in Deutschland Normen, Verordnungen und Gesetze. Und in Deutschland gibt es keinen Bestandsschutz bei elektrotechnischen Anlagen, also auch keine Zeitbeschränkungen! Bestandsschutz ist ein Begriff aus dem Baurecht. Aber auch der Bestandsschutz kann im Baurecht aufgehoben werden.
Und wie schon gesagt es gibt in der Elektrotechnik nur Nachrüstforderungen . Allerdings bei Neuanlagen oder Erweiterungen greifen die aktuellen Normen!
 
karo28 schrieb:
Zitterrochen schrieb:
Danke für deine Antwort Pumukel, aber eine Bestandsgarantie gilt "nur" 40 Jahre.

Wo steht denn sowas? Den Begriff "Bestandsgarantie" gibt es im Elektrobereich nicht. Es gibt aber auch nur ganz selten ein rechtlich definiertes "Anpassungsverlangen" von Anlagen oder Geraeten.

Dazu gab es u.a. in einer de einen Artikel wo sich ein Herr H.Zander geäußert hat

»Elektroinstallationen unterliegen, wie alle technischen Systeme, einem gewissen Verschleiß. Nach etwa 30 bis 40 Jahren hat eine Elektroinstallation das Ende ihrer Lebensdauer erreicht«

Quelle:http://www.elektro.net/23085/modernisierung-der-elektroinstallation/

Eine pauschale aussage die so keinen wert hat :?
 
Zitterrochen schrieb:
Wenn ich zu einem günstigen Stromanbieter wechseln will und ein Stadtwerksmitarbeiter liest den Zähler ab und sieht den alten Sicherungskasten, "und will mir zum Abschied eins reindrücken", was kann er von mir, belegt durch neue Vorschriften verlangen, was ich ändern muss.
Wahrscheinlich wirst du vom alten und neuen Anbieter aufgefordert, den Zähler selbst abzulesen und den Wert online einzugeben und das wars (ich habe auch gerade gewechselt).
 
...und der Verteilnetzbetreiber (VNB) hat i.d.R. auch nichts mit dem Stromanbieter zu tun, manchmal gehört dem Grundversorger ja nicht mal das Netz.

Der Stromlieferant ist für den Zustand der Anlage auch nicht verantwortlich, er will nur seinen Tarif verkaufen.

Trotzdem liest der VNB ja regelmäßig den Zähler ab, egal welchen Anbieter man gewählt hat.

Fallen dabei Mängel auf, wird er unabhängig vom Stromanbieter darauf hinweisen.

Solange die Plomben noch dran sind interessiert es meist niemanden wie es nach dem Zähler aussieht, den Stromanbieter schon garnicht..
 
Sollten die Mängel gravierend sein wird er auch die Anlage still legen (lassen) bis zur Abstellung der Mängel.
Das hat aber nichts mit dem Alter der Analge zu tun sondern mit deren Zustand.
Leider wird hier nur bei offensichtlichen, gravierenden Mängeln gehandelt, eine Prüfung der Analge findet nicht statt.
 
TS0404 schrieb:
Trotzdem liest der VNB ja regelmäßig den Zähler ab, egal welchen Anbieter man gewählt hat.

Fallen dabei Mängel auf, wird er unabhängig vom Stromanbieter darauf hinweisen.
Da kommt dann irgendeine Hilfskraft/Schüler/Hausfrau oder sonstwer. Diese Personen werden ganz sicher die Mängel erkennen. :wink:
 
Danke für eure Ratschläge!

Dann werde ich wohl wechseln. Die Unterschiede sind zu groß.
Außerdem wird so der Wettbewerb erhöht und das kann dem Endverbraucher nur nützen.
 
In welcher Region lies denn noch einer ab. Den meisten Versorgern reicht es aus wenn man denen den Zählerstand mitteilt.

Und selbst wenn, ist der Mitarbeiter der abließt kein Fachmann und hat keine Ahnung.
 
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