Gesetzl Grundlagen für FI und Aussensteckdose Mietwohnung

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Stacheldrahtrose

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Sehr geehrte Damen und Herren

ich benötige Ihre Hilfe, da ich glaube, dass die Elektrik in der Wohnung falsch abgesichert wurde.

Ich bin am 01.12.2011 hier eingezogen. Dies war gleichzeitig die Fertigstellung der Wohnanlage, somit ist das Haus knappe 6 Jahre alt.

Meine Mietwohnung ist ohne Terrasse 52 qm gross und besteht aus 2 Zimmern, Bad und Abstellkammer.

Ich lebe im 2. Stock mit Dachterrasse - Wetterseite Richtung Westen.

Seid 2 Jahren bin ich Elektrorollstuhlfahrerin a.G. MS.

Letztes Jahr habe ich versehentlich die Aussensteckdose auf meiner Dachterrasse mit dem Rollstuhl abgefahren und diese wurde durch eine Fachfirma über den Vermieter ausgetauscht und zwar
BJ Steckdoseneinsatz 20 EUGK -34-101
Bachm. Vollgummiwinkelstecker SW 919.171
Bachm. Gummikupplung sw 913.174
2,0 m Gummileitung H07RN-F


Durch ein schweres Unwetter drang Regenwasser in die Aussensteckdose
ein und löste den FI Schalter für die gesamte Wohnung aus.
Ich war entsetzt, dass Steckdosen und Licht an einem FI Schalter zusammenhängen.
Ich hatte Glück dass ich im Elektrorollstuhl saß und dadurch
Scheinwerferlicht hatte.
Auch mein Notruf fiel komplett aus, da der Steckdosenstrom wegblieb.
Wäre ich im Pflegebett gewesen, wäre ich nicht rausgekommen da dieses
gleichfalls Strom benötigt.

Nachdem das Haus 2011 gebaut wurde, habe ich folgende Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift dass Steckdosen und Licht getrennte
FI-Schalter haben müssen?
1.1 Wenn ja, seid wann gilt diese?
2. Wird pro Raum ein FI-Schalter benötigt?
2.1 Wenn ja, seid wann gilt die Vorschrift?
3. Aussenlicht und Aussensteckdose benötigen diese separaten FI?
3.1 Wenn ja, seid wann gilt die Vorschrift?
4. Was ist die flachste wasserfeste Aussensteckdose mit
intigrierten FI-Schalter?
Flach, damit ich mit Rollstuhl nicht wieder es abfahren kann.
4.1 Macht es überhaupt Sinn diese gegen eine mit FI auszutauschen?

Ich benutze die Aussensteckdose - es wird immer ein Kabel drinstecken.
Meine Stromkabel sind für den Aussenbereich geeignet.

Anbei Fotos

Vielen Dank für die Hilfe


https://s1.postimg.org/52x394a7wb/AUSSEN.jpg

https://s1.postimg.org/78whuw8iuj/SICHERUNGSKASTEN.jpg

https://s1.postimg.org/24kt5md3nf/sicher2.jpg
 
Re: Gesetzl Grundlagen für FI und Aussensteckdose Mietwohnun

Stacheldrahtrose schrieb:
Nachdem das Haus 2011 gebaut wurde, habe ich folgende Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift dass Steckdosen und Licht getrennte
FI-Schalter haben müssen?

Nein, die TAB deines EVU fordert allerdings so oder aehnlich:

Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für
Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das
automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung
(z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei
notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird.

Stacheldrahtrose schrieb:
1.1 Wenn ja, seid wann gilt diese?

Die TAB duerfte ungefaehr seit 2007 in dieser Form genutzt werden, regional immer auf den jeweiligen Stromversorger zugeschnitten.

Stacheldrahtrose schrieb:
2. Wird pro Raum ein FI-Schalter benötigt?

Nein.

Stacheldrahtrose schrieb:
3. Aussenlicht und Aussensteckdose benötigen diese separaten FI?
3.1 Wenn ja, seid wann gilt die Vorschrift?

Schutz durch RCD ist vorgeschrieben, aber keine Vorgabe zu getrennten FI, nur empfohlen.

Stacheldrahtrose schrieb:
4.1 Macht es überhaupt Sinn diese gegen eine mit FI auszutauschen?

Nein.

Dein Problem ist nicht der RCD.

Fuer sicherheitskritische Einrichtungen (Pflegenotruf, Pflegebett,...) ist eine Ersatzstromversorgung vorzusehen. Ansonsten stehst du bei Stromausfall immer vor dem gleichen Problem.
 
Da ich nur Laie bin

Stacheldrahtrose hat folgendes geschrieben:

3. Aussenlicht und Aussensteckdose benötigen diese separaten FI?
3.1 Wenn ja, seid wann gilt die Vorschrift?


Schutz durch RCD ist vorgeschrieben, aber keine Vorgabe zu getrennten FI, nur empfohlen.

Was ist RCD?
 
Was ist TAB und RVU? Wohne in Augsburg/Bayern

Stacheldrahtrose hat folgendes geschrieben:

Nachdem das Haus 2011 gebaut wurde, habe ich folgende Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift dass Steckdosen und Licht getrennte
FI-Schalter haben müssen?


Nein, die TAB deines EVU fordert allerdings so oder aehnlich:

Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für
Verbrauchsgeräte zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das
automatische Abschalten der diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung
(z. B. Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei
notwendiger manueller Abschaltung nur ein Teil der Kundenanlage abgeschaltet wird.

Stacheldrahtrose hat folgendes geschrieben:

1.1 Wenn ja, seid wann gilt diese?


Die TAB duerfte ungefaehr seit 2007 in dieser Form genutzt werden, regional immer auf den jeweiligen Stromversorger zugeschnitten.
 
Re: Gesetzl Grundlagen für FI und Aussensteckdose Mietwohnun

Stacheldrahtrose schrieb:
1. Gibt es eine Vorschrift dass Steckdosen und Licht getrennte FI-Schalter haben müssen?
Nein.

Stacheldrahtrose schrieb:
2. Wird pro Raum ein FI-Schalter benötigt?
Nein.

Stacheldrahtrose schrieb:
3. Aussenlicht und Aussensteckdose benötigen diese separaten FI?
Nein.

Stacheldrahtrose schrieb:
4. Was ist die flachste wasserfeste Aussensteckdose mit intigrierten FI-Schalter?
Das hilft nicht da RCD(FI) hintereinander geschaltet nicht sinnvoll funktionieren.

Stacheldrahtrose schrieb:
4.1 Macht es überhaupt Sinn diese gegen eine mit FI auszutauschen?
Nein, s.o. Ich habe keine Lösung. Vielleicht mal mit dem Vermieter sprechen das auf einen zweiten RCD aufgeteilt wird.

Lutz
 
Also mal Klartext ab 2007 müssen alle Steckdosen über einen FI laufen. Diese Bedingung ist bei Dir erfüllt. Zweitens in einer Anlage sollten mindestens 2 FI vorhanden sein, damit nicht die gesamte Anlage Stromlos bei einem Fehler wird. Für die Außensteckdose gibt es auch Mechanischen Schutz ZB Anfahrschutz auf dem Boden oder diese so montieren das sie eben nicht mit dem Rollstuhl abgefahren werden kann. Ich würde dir empfehlen mit dem Vermieter darüber zu sprechen ob die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden kann. Das betrifft die Höhe der Schalter , Steckdosen und auch die getrennte Absicherung wichtiger Stromkreise mittels FI/LS. Evl wirst du dich an den Umbaukosten beteiligen müssen. Bei einer 2 Raumwohnung halten sich die Kosten noch im Rahmen. Eine FI-Steckdose nach einem Fi ist rausgeworfenes Geld! Ich kann dir nur den Tipp geben vernünftig mit dem Vermieter zu reden. Es soll auch Notfalldienste geben , die per Handy gerufen werden können. Unser Versorgungsnetz kann durchaus auch mehrere Stunden ausfallen!
 
Danke, was kann ich dann machen um
die Aussensteckdose gegen Sturm zu sichern?

Die Wohnanlage wurde als barrierefrei vermietet durch eine Genossenschaft.
Bauvorschrift 18040 ist bis heute nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ich werde ich die Steckdosen nicht mehr hochsetzen, 5 sind es,aber leider nicht aussen.
Mich stört dass Steckdosen und Licht gleichzeitig rausfliegen. Gibt es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben?

Oder besser Steckdosenloch zu, wasserfestes Kabel
ableiten mit Stecker und nach hinten wo kein Wasser
auf dIE Terrasse kommt?

Der Elektrikerder dies montierte, verlangte für eine
absperrbare Steckdose die direkt neben dem Stromschacht im Treppenhaus montiert wurde € 380,--.

Ich möchte nicht wissn wieviel es mich kostet 2.
Stromkreis legen zu lassen für 2.FI.

VG


Pumukel schrieb:
Also mal Klartext ab 2007 müssen alle Steckdosen über einen FI laufen. Diese Bedingung ist bei Dir erfüllt. Zweitens in einer Anlage sollten mindestens 2 FI vorhanden sein, damit nicht die gesamte Anlage Stromlos bei einem Fehler wird. Für die Außensteckdose gibt es auch Mechanischen Schutz ZB Anfahrschutz auf dem Boden oder diese so montieren das sie eben nicht mit dem Rollstuhl abgefahren werden kann. Ich würde dir empfehlen mit dem Vermieter darüber zu sprechen ob die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden kann. Das betrifft die Höhe der Schalter , Steckdosen und auch die getrennte Absicherung wichtiger Stromkreise mittels FI/LS. Evl wirst du dich an den Umbaukosten beteiligen müssen. Bei einer 2 Raumwohnung halten sich die Kosten noch im Rahmen. Eine FI-Steckdose nach einem Fi ist rausgeworfenes Geld! Ich kann dir nur den Tipp geben vernünftig mit dem Vermieter zu reden.
 
Nochmal die Wohnungen sind billig mit den Mindestanforderungen gebaut. Barrierefrei bedeutet noch lange nicht Behindertengerecht!
Neue Stromkreise werden da garantiert nicht nötig sein nur eine Änderung in der Verteilung ! Ein FI/LS ist Fehlerstromschutzschalter und Sicherung in einem. Der wichtigste Vorteil aber liegt darin sobald dieser Stromkreis einen Fehler hat fällt nur Dieser und nicht alles aus.
Die Aussensteckdose kann ZB auch in ein wetterfestes Gehäuse gesetzt werden, aber dann hast du wieder das Problem dieses Gehäuse eben Abzufahren. Das passiert nicht, wenn du mit dem Rollstuhl gar nicht so dicht ran fahren kannst! Ich habe schon behindertengerechte Elektroinstallationen gemacht und da zB auch Vandalen sichere Steckdosen montiert. Die bekommt kein Rollstuhlfahrer und auch kein Spastiker kaputt . Diese Teile kosten aber auch ordentliches Geld. Und nochmal der Rat rede mit dem Vermieter da geht einiges zu machen! Und nochmal für dich es gibt keinen besseren Schutz als einen FI und warum sollte da bei den Lichtstromkreisen drauf verzichtet werden? Nur wegen den Kosten hat man da einen zentralen FI gesetzt und darüber alles geführt ! Wie gesagt Geiz ist Geil aber sinnvoll ist etwas völlig anderes!
 
Hallo,

barrierefrei nicht behindertengerecht ist mir klar, deshalb bin ich auch im Behindertenbeirat.

Ich zahl jetzt über 10.000,-- für den Badumbau und bin verpflichtet bei Auszug wieder alles auszubauen.

Mein Vermieter = Genossenschaftsvorstand = Architekt = Bauleiter dieser seniorengerechten, barierefreien Genossenschafts-Wohnanlage.

Wenn es also kein Gesetz für getrennte FI zwischen Strom und Licht gibt, habe ich Pech gehabt.

Der Elektriker sprach heute davon komplett neue Kabel dafür durchziehen zumüssen für 2.FI



Pumukel schrieb:
Nochmal die Wohnungen sind billig mit den Mindestanforderungen gebaut. Barrierefrei bedeutet noch lange nicht Behindertengerecht!
Neue Stromkreise werden da garantiert nicht nötig sein nur eine Änderung in der Verteilung ! Ein FI/LS ist Fehlerstromschutzschalter und Sicherung in einem. Der wichtigste Vorteil aber liegt darin sobald dieser Stromkreis einen Fehler hat fällt nur Dieser und nicht alles aus.
Die Aussensteckdose kann ZB auch in ein wetterfestes Gehäuse gesetzt werden, aber dann hast du wieder das Problem dieses Gehäuse eben Abzufahren. Das passiert nicht, wenn du mit dem Rollstuhl gar nicht so dicht ran fahren kannst! Ich habe schon behindertengerechte Elektroinstallationen gemacht und da zB auch Vandalen sichere Steckdosen montiert. Die bekommt kein Rollstuhlfahrer und auch kein Spastiker kaputt . Diese Teile kosten aber auch ordentliches Geld. Und nochmal der Rat rede mit dem Vermieter da geht einiges zu machen! Und nochmal für dich es gibt keinen besseren Schutz als einen FI und warum sollte da bei den Lichtstromkreisen drauf verzichtet werden? Nur wegen den Kosten hat man da einen zentralen FI gesetzt und darüber alles geführt ! Wie gesagt Geiz ist Geil aber sinnvoll ist etwas völlig anderes!
 
Pumukel schrieb:
Zweitens in einer Anlage sollten mindestens 2 FI vorhanden sein
Das steht in der aktuellen Din18015, diese Forderung besteht aber glaub erst seit 2012.

Aber selbst diese Forderung ist unzureichend. Schon seit Jahren sage ich immer, Außenanlage seperater FI.
Die Praxis sieht aber meißt so aus, das die Terasse am gleichen Stromkreis hängt, wie das Wohnzimmer bzw. das Zimmer, wo die Terassentür drin ist.
also selbst wenn man alles FI/LS einbaut (sofern der Platz in der Verteilung reicht) wird man die Terasse nicht vom Wohnzimmer trennen können.
 
Stacheldrahtrose schrieb:
Wenn es also kein Gesetz für getrennte FI zwischen Strom und Licht gibt, habe ich Pech gehabt.
Nein, diese Forderung gibt es nicht und lässt sich nachträglich kaum realisieren.
Aber wie schon gesagt wurde; Man kann die Wohnung auf 2 FI aufteilen.
Für den Außenbereich git es auch IP68-Steckdosen. Die sind wasserdicht, auch beim Untertauchen.
 
ja, DIN 18015 05.04.2012

DIN 18040 ist bis heute nicht rechtsverbindlich und nicht einklagbar.

Also, gehen wir mal weg vom 2. FI - muss ich mit Vermieter reden, aber der sagt zu 100% nein.

Die Aussensteckdose hängt am Licht vom Wohnzimmer, da dieser Stromstrang auch das Aussenlicht versorgt.

Kann man die Steckdose nicht wasserfest abdichten mit Gummikappe und ein langes Aussenstromkabel mit
Schukostecker in den geschützten terrassenbereich (Sitzecke) ableiten?

Es ist verboten die Wand wo der Stecker sitzt anzubohren, wegen der Isolierung. Deswegen entfällt
auch ein Hochsetzen des Steckers. Ausserdem liegt
die Steckdose an der engsten Stelle der Terrasse.

bigdie schrieb:
Pumukel schrieb:
Zweitens in einer Anlage sollten mindestens 2 FI vorhanden sein
Das steht in der aktuellen Din18015, diese Forderung besteht aber glaub erst seit 2012.

Aber selbst diese Forderung ist unzureichend. Schon seit Jahren sage ich immer, Außenanlage seperater FI.
Die Praxis sieht aber meißt so aus, das die Terasse am gleichen Stromkreis hängt, wie das Wohnzimmer bzw. das Zimmer, wo die Terassentür drin ist.
also selbst wenn man alles FI/LS einbaut (sofern der Platz in der Verteilung reicht) wird man die Terasse nicht vom Wohnzimmer trennen können.
 
Deshalb steht da auch sollten und nicht Müssen. Wie gesagt mit relativ geringem Aufwand lässt sich die Anlage auch auf FI/LS aufrüsten . Was da möglich ist kann aber nur vor Ort entschieden werden. Und für die Aussensteckdose gibt es auch Lösungen angefangen mit Kabelauslass bis hin zur IP 68 Steckdose!
Einfachste Lösung für den Ersatz der Aussensteckdose :
https://www.elektronetshop.de/product/l ... gK4WfD_BwE
Und bei Bedarf kann das Innere noch mit Isoliergel gefüllt werden ! Dann säuft da garantiert nichts mehr ab. Trotzdem bleibt dann immer noch die Steckdose am Kabel die Absaufen kann. Aber die kann bei Nichtgebrauch auch mit einer simplen Plastiktüte geschützt werden.
 
Gibts die auch als Unterputz?

werner_1 schrieb:
Stacheldrahtrose schrieb:
Wenn es also kein Gesetz für getrennte FI zwischen Strom und Licht gibt, habe ich Pech gehabt.
Nein, diese Forderung gibt es nicht und lässt sich nachträglich kaum realisieren.
Aber wie schon gesagt wurde; Man kann die Wohnung auf 2 FI aufteilen.
Für den Außenbereich git es auch IP68-Steckdosen. Die sind wasserdicht, auch beim Untertauchen.
 
werner_1 schrieb:
Die DIN allein ist keine Forderung, sondern eine Norm.
Stimmt, aber die Tab ist ein Vertrag, und die Din 18015-2 ist für Stromkreisverteiler eine Vertragsbedingung, also zumindest dort auch eine Vorschrift. :shock:
 
Stand der Technik sind FI/LS aber bis dieser Stand Anwendung in den Normen findet dauert es noch 30 Jahre! Und bei einer vernünftigen Planung zieht man zu mindestens die Außensteckdosen bis zur Verteilung. Und wer logisch denkt trennt schon aus Sicherheitsgründen Steckdosenstromkreise von den Lichtstromkreisen! Aber das kostet eben mehr und da jeder Cent zählt wird nur das gemacht was Billig ist ! Porsche (911) fahren wollen und den ersten Porsche (VW-Käfer) bestellen!
 
Der Kabelauslass ist die Idee!!!
Dann 5 M WASSERFESTES Aussen-Kabel + wasserfester Schukostecker.

Dann kann endlich Ventilator, Teichpumpe und Lichtspiele betrieben werden.

Vielen Dank!!


Pumukel schrieb:
Deshalb steht da auch sollten und nicht Müssen. Wie gesagt mit relativ geringem Aufwand lässt sich die Anlage auch auf FI/LS aufrüsten . Was da möglich ist kann aber nur vor Ort entschieden werden. Und für die Aussensteckdose gibt es auch Lösungen angefangen mit Kabelauslass bis hin zur IP 68 Steckdose!
Einfachste Lösung für den Ersatz der Aussensteckdose :
https://www.elektronetshop.de/product/l ... gK4WfD_BwE
Und bei Bedarf kann das Innere noch mit Isoliergel gefüllt werden ! Dann säuft da garantiert nichts mehr ab. Trotzdem bleibt dann immer noch die Steckdose am Kabel die Absaufen kann. Aber die kann bei Nichtgebrauch auch mit einer simplen Plastiktüte geschützt werden.
 
Ist leider so, das die FI/LS Geschichte nicht nur zu teuer sondern auch noch nicht zuende gedacht ist.
Rein theoretisch braucht man dafür ein völlig neues Konzept für Stromschienen in der Verteilung.
Man hat heute in jeder Wohnung nähmlich auch mindestens einen Drehstromanschluss. Das können aber auch 3 sein. Ergo braucht man ein Schienensystem, bei welchem man auch Drehstrom und Wechselstromkreise gemischt setzen kann bei Verwendung von 2 und 4 poligen FI/LS. Und wenn dieses Schienensystem nicht nur 4-polig wäre sondern auch gleich noch den PE verteilt, sodas alle 3 bzw. 5 Drähte an das Schaltgerät kommen, dann wäre es Genial. Sowas Ähnliches gibt es aber wohl nur bei ABB.
 
Pumukel schrieb:
Stand der Technik sind FI/LS aber bis dieser Stand Anwendung in den Normen findet dauert es noch 30 Jahre! Und bei einer vernünftigen Planung zieht man zu mindestens die Außensteckdosen bis zur Verteilung. Und wer logisch denkt trennt schon aus Sicherheitsgründen Steckdosenstromkreise von den Lichtstromkreisen! Aber das kostet eben mehr und da jeder Cent zählt wird nur das gemacht was Billig ist ! Porsche (911) fahren wollen und den ersten Porsche (VW-Käfer) bestellen!

Ich geb Ihnen recht - billig bis zum Abwinken.
70 cm Türe in der Abstellkammer obwohl bis 2011
DIN 18025 galt, barrierefrei, 80 cm.
Architekt/Bauleiter - keine Ahnung von nichts...
 
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