Gesetzl Grundlagen für FI und Aussensteckdose Mietwohnung

Diskutiere Gesetzl Grundlagen für FI und Aussensteckdose Mietwohnung im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Sehr geehrte Damen und Herren ich benötige Ihre Hilfe, da ich glaube, dass die Elektrik in der Wohnung falsch abgesichert wurde. Ich bin am...
  • Ersteller Stacheldrahtrose
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bigdie schrieb:
Ist leider so, das die FI/LS Geschichte nicht nur zu teuer sondern auch noch nicht zuende gedacht ist.
Rein theoretisch braucht man dafür ein völlig neues Konzept für Stromschienen in der Verteilung.
Man hat heute in jeder Wohnung nähmlich auch mindestens einen Drehstromanschluss. Das können aber auch 3 sein. Ergo braucht man ein Schienensystem, bei welchem man auch Drehstrom und Wechselstromkreise gemischt setzen kann bei Verwendung von 2 und 4 poligen FI/LS. Und wenn dieses Schienensystem nicht nur 4-polig wäre sondern auch gleich noch den PE verteilt, sodas alle 3 bzw. 5 Drähte an das Schaltgerät kommen, dann wäre es Genial. Sowas Ähnliches gibt es aber wohl nur bei ABB.

Tja jetzt muss ich passen - war früher Speditionskauffrau und muss mich durch die MS mit
DIN und Gesetzen auseinandersetzen.
Ist so ähnlich wie früher mein Beruf Zollvorschriften, Gefahrengutverordnungen sowie
EXPORT-und Importbestimmungen der einzelnen Länder....
 
Nein die Tab und Normen werden nur Bestandteil des Anschlussvertrages bzw Werksvertrages und erlangen über diesen Weg Rechtsverbindlichkeit. Selbst die NAV als Verordnung verweist nur auf die anerkannten Regeln der Technik ! Und die sind ZB bei Einhaltung der EuropaNormen gegeben. Diese haben im Gegensatz zu VDE-Normen und DIN wegen EU Recht rechtsverbindlichen Charakter EU-Recht bricht Landesrecht ! Trotzdem bist du immer gut beraten wenn du dich in D an die einschlägigen DIN und VDE Normen hältst! Bei unseren Nachbarn haben die ÖVE -Normen dank Gesetzgebung den Status einer einer Verordnung und sind damit Rechtsverbindlich und auch ohne VDE -Abo für jedermann frei zugänglich!
 
War auch eher für Pumuckel gedacht. Wobei das Teuer gilt für alle.
Ist ganz einfach so, das ein Leitungsschutzschalter 2,50€ kostet, ein 4pol. FI für alles 30€. Ein 16A FI/LS so knapp 40€.
Wenn in der Verteilung also 10 Leitungsschutzschalter sind, sind das 25€ + 30 für den FI= 55€
10 FI/LS kosten knapp 400€.

Ist leider auch so, das die Elektrik beim Bauherr nur ein Schattendasein führt. Für Fliesen im Bad oder die tolle Einbauküche sitzt das Geld viel lockerer, obwohl die Elektrik in der Regel 50 Jahre drin bleibt und nicht wie die Fliesen oder die Küche 10-15 Jahre.
 
Pumukel schrieb:
Nein die Tab und Normen werden nur Bestandteil des Anschlussvertrages bzw Werksvertrages und erlangen über diesen Weg Rechtsverbindlichkeit. Selbst die NAV als Verordnung verweist nur auf die anerkannten Regeln der Technik ! Und die sind ZB bei Einhaltung der EuropaNormen gegeben. Diese haben im Gegensatz zu VDE-Normen und DIN wegen EU Recht rechtsverbindlichen Charakter EU-Recht bricht Landesrecht ! Trotzdem bist du immer gut beraten wenn du dich in D an die einschlägigen DIN und VDE Normen hältst! Bei unseren Nachbarn haben die ÖVE -Normen dank Gesetzgebung den Status einer einer Verordnung und sind damit Rechtsverbindlich und auch ohne VDE -Abo für jedermann frei zugänglich!

Und wo scheiterts hier - an der Obrigkeit mit Pensionsanspruch
 
Bestelle doch nötigenfalls, wenn es dir am herzen liegt selber einen Elektriker und lass ihn von mir aus drei weitere 2polige FI für Bad/Flur, Wohnen/Schlafen/Lüftung sowie Küche/Heizungspumpe montieren.

Eventuell sprichst du mit deinem Vermieter, ob du diese selber besorgst (je ca. 25€) und der Elektriker der Genossenschaft die auf deren kosten eben montiert. Aufwand ca. 2 Stunden.
 
bigdie schrieb:
Ein 16A FI/LS so knapp 40€.

Dann musst Du im Wohnungsbau nach Mindeststandard mal über deinen Schatten springen und bei Legrand einkaufen, dann gehen die für ~25€ an den Kunden.
 
ego1 schrieb:
Bestelle doch nötigenfalls, wenn es dir am herzen liegt selber einen Elektriker und lass ihn von mir aus drei weitere 2polige FI für Bad/Flur, Wohnen/Schlafen/Lüftung sowie Küche/Heizungspumpe montieren.

Eventuell sprichst du mit deinem Vermieter, ob du diese selber besorgst (je ca. 25€) und der Elektriker der Genossenschaft die auf deren kosten eben montiert. Aufwand ca. 2 Stunden.

Darf ich nicht - alles verwandt und verschwägert mit der Obrigkeit der Genossenschaft der gleichzeitig Bauleiter und Architekt war.
 
T.Paul schrieb:
bigdie schrieb:
Ein 16A FI/LS so knapp 40€.

Dann musst Du im Wohnungsbau nach Mindeststandard mal über deinen Schatten springen und bei Legrand einkaufen, dann gehen die für ~25€ an den Kunden.
Hab einfach mal in irgend einem Shop nachgeschaut und da gab es die von Hager für 39.
Aber selbst bei 25€ sind das 250 zu 55€.
Und mal ehrlich Ich hab im Haus zwar die Außenanlage und die Heizung und Netzwerk jeweils mit eigenem FI aber in meiner Wohnung ist auch nur einer. Und der hat bisher 2x ausgelöst in 17 Jahren Das erste mal bei der Messung am Anfang und das 2. Mal, als ich nach 12 oder 13 Jahren nochmal gemessen hab.
 
Wo ein Wille ist ist auch ein Gebüsch. Aber ohne Zustimmung des Vermieters darfst du keine Änderungen an der Elektroinstallation vornehmen. Hier geht es nur um die Kosten und die musst du im Notfall dann eben selber tragen, oder Ausziehen und eine Behinderten gerechte Wohnung suchen! Deshalb ja auch der Hinweis mit dem Vermieter reden und nach einer gemeinsam tragbaren Lösung suchen. Denke daran du willst etwas vom Vermieter und nicht der von Dir !!!!
 
Pumukel schrieb:
Wo ein Wille ist ist auch ein Gebüsch. Aber ohne Zustimmung des Vermieters darfst du keine Änderungen an der Elektroinstallation vornehmen. Hier geht es nur um die Kosten und die musst du im Notfall dann eben selber tragen, oder Ausziehen und eine Behinderten gerechte Wohnung suchen! Deshalb ja auch der Hinweis mit dem Vermieter reden und nach einer gemeinsam tragbaren Lösung suchen. Denke daran du willst etwas vom Vermieter und nicht der von Dir !!!!

Dies ist mir alles klar. Bis jetzt habe ich nur gezahlt
Nachrüstung elektr Türöffner Wohnungstüre zur Wohnanlage (nicht meine Wohnung) + Scootersteckdose
€ 6.000,--. Deswegen suchte ich eine günstige Möglichkeit oder eine Gesetzesgrundlage

Behindertengerechte Wohnung in Augsburg, die man von der EU-Rente bezahlen kann??? GIBT ES NICHT
Wohngeldgrenze hier bei Single € 434,-- inkl
Nebenkosten ohne Heizung. Ich zahle 450,-- -
Spottpreis für 59 qm für Augsburg + Neubau.
70 qm Nebenan + 30qm Dachterrasse liegen bei
€ 1200,-- Neubau - dies ist nicht barrierefrei!
DIN 18040 barrierefrei ist nicht Gesetz und es ist
immer noch billiger Stufe vorm Eingang zu bauen.
 
Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht, die Elektrische Anlage erfüllt die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung . Punkt und aus. Barrierefrei ist nicht Behindertengerecht ! Du möchtest eine Änderung und das geht nur in Zusammenarbeit mit dem Vermieter . Da führt kein Weg dran vorbei! Einen Tipp kann ich dir noch geben bestelle einen Elektriker deiner Wahl, der soll sich die Anlage Anschauen und einen Kostenvoranschlag erstellen für die notwendigen Umbauten. Diesen musst du zwar selber bezahlen aber du hast eine Grundlage, damit mit dem Vermieter zu verhandeln. Ob er sich da beteiligt oder sogar Quer stellt steht auf einem anderem Blatt !
 
Licht und Steckdosen getrennt hätte Dir auch nicht geholfen wenn der Stechdosen FI fällt und das Pflegebett ebenfalls dadurch stromlos wird...

Da würde nur helfen jeden Stromkreis getrennt mit einem FI- LS abzusichern, wofür der Platz in Deinem Sicherungskasten vielleicht sogar reichen könnte.

Ciao
Stefan
 
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