LAN / Koaxkabel im Leerrohr --> PLICHT???

Diskutiere LAN / Koaxkabel im Leerrohr --> PLICHT??? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. der Verlegung der im Betreff genannten Leitungen. Das es sinnvoll ist solche Leitungen...
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Barney_123

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. der Verlegung der im Betreff genannten Leitungen. Das es sinnvoll ist solche Leitungen "austauschbar" zu installieren ist mir bewusst, ich habe aber keinen normativen Passus gefunden der dieses auch explizit vorschreibt.

Es wäre sehr nett wenn mich jemand, gerne auch mit Bezug auf aktuelle Regelwerke, aufklären könnte.

Viele Grüße
 
Du kannst LAN und Koax installieren wie du willst. Da gibt es keine Vorschrift.
 
Barney_123 schrieb:
Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. der Verlegung der im Betreff genannten Leitungen. Das es sinnvoll ist solche Leitungen "austauschbar" zu installieren ist mir bewusst, ich habe aber keinen normativen Passus gefunden der dieses auch explizit vorschreibt.

Es wäre sehr nett wenn mich jemand, gerne auch mit Bezug auf aktuelle Regelwerke, aufklären könnte.

Viele Grüße

Die Austauschbarkeit wird in der Norm nur empfohlen, fuer Wohngebaeude: DIN 18015-1 waere hier der Anlaufpunkt. Es gibt aber fuer diverse Anwendungsfaelle (Bahn, oeffentliche AG z.B.) noch weitergehende Regelungen (AMEV, Inf.-Technik...)als Richtlinien. Diese sind im Gegensatz zur Norm zwingend einzuhalten.
 
Vielen Dank für die Informationen. Das wollte ich Wissen - Für den Privathaushalt ist es also lediglich eine Empfehlung, hatte ich auch so vermutet.
 
"....Übergabepunkte sind heute bei Nutzung von ISDN-
Diensten unerlässlich und sollten inzwischen zum
Standart für eine moderne Wohnungsinstallation gehören."....

Alles klar, stammt wohl aus der Zeit von Moses, der Verfasser sollte mal einen Deutschkurs machen....
 
Es ging eher darum
3.2.3
Planung von Telekommunikation
sanlagen
Bei der Planung von Telekommunikationsanlagen
ist zu beachten, dass Kabel und Leitungen
dieser Systeme auswechselbar zu verlegen sind.
Deshalb sollen vom Elektroplaner für diese
Systeme vorzugsweise Rohre oder Kanäle vorgesehen werden, in denen die Leitungssysteme
eingezogen oder eingelegt werden können. Diese Rohre oder Kanäle sind in Installationszo-
nen nach DIN 18015-3 anzuordnen. Ausnahmsweise darf auf diese Verlegeart verzichtet wer-
den, wenn die fernmeldetechnischen Leitungen auf der Wandoberfläche verlegt werden, z.B. bei Nachinstallationen in bestehenden Anlagen, oder wenn es sich um Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten handelt. Für den Aufbau des Rohrnetz- oder Kanalsystems gilt die tech-
nische Bestimmung FTZ 731 TR1 „Rohrnetze und
andere verdeckte Führungen für Tele-
kommunikationsanlagen in Gebäuden“, die von der Deutschen Telekom AG herausgegeben wird.
Und wenn das schon so alt ist, das noch ISDN erwähnt wird, dann hat man das heute bestimmt nicht abgeschafft
 
Auch wenn du dich nochso anstrengst, das ist keine Vorschrift!
 
Ich sehe immernoch keine Vorschrift!
Um eine solche geht es hier.
 
Vorschriften gibt es nicht, aber Normen. Und die Din 18015 ist eine, die die Mindestanforderungen für Wohnungen beschreibt.
 
Sparky schrieb:
Du kannst LAN und Koax installieren wie du willst. Da gibt es keine Vorschrift.

Naja, die LAR gilt auch für diese Arten von Kabeln und Leitungen. Und die kann man guten Gewissens als Vorschrift bezeichnen.
 
karo28 schrieb:
Naja, die LAR gilt auch für diese Arten von Kabeln und Leitungen. Und die kann man guten Gewissens als Vorschrift bezeichnen.

Mach dich mal schlau was eine Vorschrift ist!
 
Ich finde die Diskussion wirklich interessant, die ich hier ins rollen gebracht habe.
 
Barney_123 schrieb:
Ich finde die Diskussion wirklich interessant, die ich hier ins rollen gebracht habe.

Es gibt aber keine " Plicht" für die Verlegung in Leerrohr.
Selbst wenn man die DIN bemüht,
eine Plicht für die Verlegung von Kommunikationsleitungen gibt es nicht.

Und eine Verlegung von Kommunikationsleitungen in Leerrohr ist damit freigestellt.

Leprechaun
 
Sparky schrieb:
karo28 schrieb:
Naja, die LAR gilt auch für diese Arten von Kabeln und Leitungen. Und die kann man guten Gewissens als Vorschrift bezeichnen.

Mach dich mal schlau was eine Vorschrift ist!

Das kann zum Beispiel irgendwas behoerdliches sein, was man einhalten muss. Immer. Man koennte es auch mit einem "Gesetz" gleichsetzen.

Im uebrigen gibt es fuer die Verlegung von Kabeln und Leitungen auch noch die "Herstellervorschriften". Kein Gesetz, sollte man aber auch im Auge behalten, nicht jeder Mantelwerkstoff ist fuer die Verlegung unter Putz, in Erde, in Gussasphalt oder wo auch immer geeignet.
 
karo28 schrieb:
Im uebrigen gibt es fuer die Verlegung von Kabeln und Leitungen auch noch die "Herstellervorschriften". Kein Gesetz, sollte man aber auch im Auge behalten, ...
Nicht nur "im Auge behalten", sondern tunlichst beachten. Egal was irgendwelche DINs oder VDEs oder sonstige Vorschriften sagen, wenn die Herstellervorschrift nicht beachtet wird, ist es immer ein Fehler.
 
Wenn du heute eine Wohnung baust, dann steht die Din 18015 mit Sicherheit schon irgendwo im Pflichtenheft des Architekten und damit ist es eine Vertragsbedingung.
PS. Bei mir im Haus liegen die Leitungen auch nicht in Rohr, aber es liegt ein leeres Rohr daneben. :D
 
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