Beschaffenheit / Normen für Hohlwanddose

Diskutiere Beschaffenheit / Normen für Hohlwanddose im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage bzgl. Steckdosen bzw Hohlwanddosen. Ich bin in einen Neubau gezogen und habe bei den Streicharbeiten...
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Matthias_Hermes

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. Steckdosen bzw Hohlwanddosen.

Ich bin in einen Neubau gezogen und habe bei den Streicharbeiten im Treppenhaus bemerkt, dass die Gewindestange der Halterung für den Handlauf, in den hinter der Wand angrenzenden Raum in eine Steckdose führt.
Als ich dies bemängelt habe, wurde mir seitens des Gebäudeverwalters mitgeteilt, dass davon definitiv keine Gefahr ausgehen würde.(Das finde ich schon frech)
Jedoch wollen sie die Gewindestange kürzen lassen.

Meiner Bitte, die HWD auszutauschen wollen sie aber nicht nachkommen, da das entstandene Loch ja in einer für Kabel vorgesehenden Öffung ist.

Meine Frage.....

Ist dies zulässig, oder erlischt durch die offene Bohrung nun die Schutzklasse, weswegen die HWD nicht mehr zu verwenden ist ?

Was sagt der Gesetzgeber zur notwendigen Schutzart bei HWD ?

Evtl. könnt Ihr mir den betreffenden Auszug der einschlägigen Bestimmung zur Beschaffenheit von HWD nennen, damit ich diese Agumentativ vorbringen kann.

Fotos angefügt!


https://s33.postimg.org/odwf461t7/IMG_9382.jpg

https://s33.postimg.org/tql9htcpn/IMG_9383.jpg

https://s33.postimg.org/bb0skftgb/IMG_9384.png

Vielen Lieben Dank für etwaig Antworten
 
Die in der Hohlwanddose eingedrungene Gewindestange muss natürlich auf Grund des Berührungsschutzes entfernt werden.
Aber ein Austausch der Dose ist nicht notwendig da dieses kleine geöffnete Loch keine Gefahr darstellt.
Anders wäre es bei Brandschutzwänden oder bei Wänden mit besonderen Anforderungen gewesen aber hier ist keine Handhabe zu sehen.
Also ist das ganze glimpflich abgelaufen ( Zufallstreffer)
 
Die Dose selbst stellt die notwendige Isolierung dar.
Somit dürfen daort nicht einfach wahlos Locher hinein gemacht werden.
Die Dose ist aus zu tauschen!

Das dvon keine Gefahr ausgeht ist auch falsch.
Innerhalb der Dose können sich auch mal Drähte aus klemmen lösen und bei Verbindung mit der Stange das gesamte Geländer unter Strom setzen.

Auch soll die Dose bei Schäden in der Dose das Austreten von Funken verhindern was durch ein Loch darin auch nicht mehr funktioniert.
 
Übrigens: Warum sollst Du dennen den Mangel nachweisen?
Die sollen Dir mal die Norm zeigen in der so was zugelassen ist.

Als Gesetze wirst Du da nur die Netzanschlußverordung und das Energiewirtschaftsgesetz finden, die von Anlagen fordern, daß diese "sicher" sind.
Was nun "sicher" bedeutet sagt Dir die VDE Norm, die man aber nicht im Netz findet sondern kaufen muß.
Das EWG und die NAV sagen Dir dann nur noch, daß diese Normen an zu wenden sind. (EWG §49 NAV §13)
 
Wie hat denn die Gewindestange überhaupt gehalten?

Ist das dritte Foto vom Stiegenhaus Blick Rückwand Hohlwanddose Küche?
Ich würde da wieder ausziehen, wenn ich so eine Woghnungsaussenwand hätte.
 
Strippe-HH schrieb:
Anders wäre es bei Brandschutzwänden oder bei Wänden mit besonderen Anforderungen gewesen aber hier ist keine Handhabe zu sehen.

Wirklich nicht?

Welche Wandanforderung hast du an eine Treppenhauswand für die jeweilige Gebäudeklasse?

Lies mal in der LBO nach...

Die Hinweise, was man bei Durchdringung dieser Wand mit Kabeln, Rohren, Leitungen ... zu beachten hat, finden sich in der LAR.
 
Der Handlauf wurde mit Hohlwanddübeln befestigt?

Das nenn' ich mutig..
 
Dabei wäre jetzt erst mal die Frage wie viele Wohnungen, denn in dem Haus sind, denn ein "notwendiges Treppenhaus" mit den entsprechenden Brandschutz Anforderungen gibt es erst mit mehr als 3 Wohnungen.

Für einen Handlauf hätte in einer solchen Leichtbauwand zur Befestigung zuvor eine entsprechende Konsole eingebracht werden müssen.
 
Danke schon einmal für die Antworten.

Also, es geht um eine Doppelhaushälfte mit 3 Etagen. Das "Treppenhaus" oder die Treppe nach Oben hat in der Obersten Etage Gipskartonwände.
Der Handlauf wurde mit normalen Hohlraumdübel fest gemacht. Die Gewindestange ist so lang, dass sie von dem Handlaufmonteur in die HWD einer Steckdose des hinter der Wand liegende Raumes versenkt wurde.

Grundsätzlich geht es jetzt darum, ob die HWD ausgetauscht werden muss, nachdem die Gewindestange eingekürzt wurde und somit ein Loch in der HWD offen liegt.

Die Frage ist ja jetzt, welche Schutzklasse muss die Dose haben erfüllt die Dose nun die notwendige Schutzklasse für HWD in Gipskartonplatten.

Meiner Meinung nach ist durch die Öffnung jetzt die Schutzklasse verändert worden. Die HWD war IP30. Dass wird sie nun nicht mehr erfüllen.
 
Matthias_Hermes schrieb:
Also, es geht um eine Doppelhaushälfte mit 3 Etagen. Das "Treppenhaus" oder die Treppe nach Oben hat in der Obersten Etage Gipskartonwände.

Grundsätzlich geht es jetzt darum, ob die HWD ausgetauscht werden muss, nachdem die Gewindestange eingekürzt wurde und somit ein Loch in der HWD offen liegt.
Die Frage ist ja jetzt, welche Schutzklasse muss die Dose haben erfüllt die Dose nun die notwendige Schutzklasse für HWD in Gipskartonplatten.
Meiner Meinung nach ist durch die Öffnung jetzt die Schutzklasse verändert worden. Die HWD war IP30. Dass wird sie nun nicht mehr erfüllen.

Gipskartonwände beidseitig 2-Fach beplankt und das Ständerwerk aus Metall?
Isoliermatten in Flammwidriger Ausführung nach DIN?

Wenn beide Fragen mit Ja beantwortet werden, dann braucht man sich wegen solch ein kleines Loch in einer Hohlwanddose keine Gedanken drüber zu machen.
Ich hatte schon Hohlwanddosen gesehen da wurde in einen M20-er Loch ein Nym 3x1,5 durch geführt und das geht natürlich nicht
 
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