Dann zitiere ich eben den betreffenden Absatz:
VDE 0100-528.1.2
Vorletzter Absatz
Die Zuordnung eines gemeinsamen Neutralleiters für mehrere Hauptstromkreise ist nicht zulässig. Aus
einem Drehstromkreis mit einem Neutralleiter dürfen jedoch Einphasen-Wechselstromkreise aus je einem
Außenleiter und dem Neutralleiter gebildet werden, wenn die Zugehörigkeit der Stromkreise durch ihre
Anordnung erkennbar bleibt. Dieser Drehstromkreis muss durch einen Schalter freigeschaltet werden
können, der alle aktiven Leiter gleichzeitig abschaltet.
Dazu weiter
VDE 0100-473.3.1
Überstrom-Schutzeinrichtungen sind in allen Außenleitern vorzusehen; sie müssen die Abschaltung des Leiters, in dem der Überstrom auftritt, bewirken, nicht aber unbedingt auch die Abschaltung der übrigen aktiven Leiter.
Anmerkung: Wenn die Abschaltung eines einzelnen Außenleiters eine Gefahr verursachen kann, z.B. bei Drehstrommotoren, muß eine geeignete Vorkehrung getroffen werden.
Meine Interpretation dazu:
Da bei einem aufgeteilten Drehstromkreis das Ausfallen eines Aussenleiters in der Regel keine Gefahr verursacht, ist eine 3-polige Sicherung nicht notwendig, wenn die Forderung nach der Abschaltmöglichkeit der aktiven Leiter anders realisiert wird.