230V-Aldi-Leuchte int. mit Telefonleitung

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Moorkate

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Ich hatte heute das Vergnügen, in einer neuen Mietwohnung eines Bekannten die Leuchten anzubringen. Abgesehen davon, dass die Impu-Leitungen an den Leuchtenanschlüssen derart poröse waren, dass man diese erst überschrumpfen durfte, hatte ich zwei neue LED-Leuchten dabei, die waren int. von der Lüsterklemme zum Trafo mit einer zweiardrigen Telefonleitung verdrahtet.

Haben neue Sparmaßnahmen sich in der DIN wiedergefunden, dass das erlaubt ist :shock:

mfG
 
So was sollte man durchaus der entsprechende Behörde melden. Wenn hierbei wirklich gepfuscht wurde muß der Händler das Gerät vom Markt nehmen und zurück rufen.

Wäre gut wenn du dazu mal ein paar Bilder eingestellt hättest, denn unter "Telefonleitung" kann ich mir kaum etwas eindeutiges vorstellen.
 
Octavian1977 schrieb:
So was sollte man durchaus der entsprechende Behörde melden.
Ich kann ja mal meinem Bekannten fragen, ob er mir einen entsprechenden Auftrag erteilt und den Aufwand bezahlt. Wer ist denn dafür zuständig? Der Bezirkselektriker?

Wenn hierbei wirklich gepfuscht wurde muß der Händler das Gerät vom Markt nehmen und zurück rufen.
Also nach Pfusch sah das nicht aus, sondern eher nach unzulässigen Material

Wäre gut wenn du dazu mal ein paar Bilder eingestellt hättest, denn unter "Telefonleitung" kann ich mir kaum etwas eindeutiges vorstellen.
Ja Bilder habe ich jetzt nicht davon gemacht, es war aber ein J-Y(ST)y 1x2x0,8, mit den Aderfarben sw&rt.

mfG
 
Nunja wenn Aldi mit liest und nicht tätig wird, zumindest nach zu forschen, ist das grob fahrlässig.
 
Octavian1977 schrieb:
Nunja wenn Aldi mit liest und nicht tätig wird, zumindest nach zu forschen, ist das grob fahrlässig.
Solange keiner tot von der Leiter fällt oder jemand mit dem Haus abbrennt interessiert es dort keinen.
Und wenn, darfst du dich an den Lieferanten wenden. Sobald die Ware aus dem Laden abverkauft ist, wimmeln sie dich ab und verweisen an den Lieferanten. Wenn du Glück hast, bekommst noch eine Telefonnummer. Oder du beschwerst dich gleich schriftlich bei der Bezirkszentrale, dann bekommt man eher sein Geld zurück, weil das andere zu viel Aufwand für die bedeutet.

Ich habe das schon mal mit In-der-Garantiezeit-kaputt-Teil mitgemacht, seit dem kaufe ich so ein Zeug dort nicht mehr. Entweder etwas mehr Geld ausgeben und im Fachgeschäft kaufen oder billigst Online für die Tonne bestellen. Da hat man weniger Stress bei der Reklamation oder schon beim Kauf mit einkalkuliert. Da die Fachgeschäfte langsam alle verschwinden, bleibt ja einem leider oft nur noch weit fahren oder Online.

Und Aldi kann das gerne lesen, wenn der Service nach vier Wochen endet, empfehle ich es gerne weiter und rede drüber.

mfG
 
Das abwimmeln an den Lieferanten geht so nicht.
Der Kaufvertrag wurde mit dem Händler getätigt und dieser ist auch für die Gewährleistung zuständig. Als in Verkehr bringer der Ware ist er auch dafür zuständig, daß diese hier verkauft werden darf und sicher ist.

Ob er sich dann bei Situationen selbst an seinen Lieferanten wendet ist Sache des Händlers.
 
Re.

Lampen- bzw. Geräteintern dürfen andere Kennfarben und Querschnitte verwendet werden, als bei einer festen Gebäudeinstallation!

Sind diese Adern tatsächlich auf der Primärseite des Treibers?

Jedenfalls hat der Hersteller sicherzustellen, dass die im EU-Normenkatalog geforderten Mindeststandards eingehalten werden. Mit der CE-Konformität und dem CE-Aufkleber bescheinigt er dies! Oftmals gibt es Querverweise in nationalen Normen auf die international geltenden Vorschriften.

Zum technischen Aspekt: Vom Querschnitt würde ich mir weniger Sorgen machen (hab mal was gelesen von mind. 0,5mm² Geräteintern - natürlich unter Brücksichtigung der auftretenden Stromstärke). Wichtig wären die Isolationseigenschaften (H03 muss es auf jeden fall sein).

Sollten die Anforderungen tatsächlich nicht erfüllt sein, handelt es sich m.E. um einen verdeckten Mangel! Hierfür gelten keine Fristen, im Gegensatz zur Gewährleistung. Erster Ansprechpartner ist der Verkäufer / Händler - dieser nimmt in weiterer Folge Kontakt mit dem Hersteller bzw. Generalimporteur auf.

Manuel
 
Isolation von JY(St)Y sind nur bis 300V DC ausreichend, 230V AC (+-10%) hat aber eine Spitzenspannung von ca 360V. Zudem ist die Isolierung nicht ausreichend um einen Berührungsschutz (Schutzisoliert) dar zu stellen was man allerdings durch weitere Umhüllungen erzeugen könnte.
 
Octavian1977 schrieb:
Das abwimmeln an den Lieferanten geht so nicht.
Der Kaufvertrag wurde mit dem Händler getätigt und dieser ist auch für die Gewährleistung zuständig. Als in Verkehr bringer der Ware ist er auch dafür zuständig, daß diese hier verkauft werden darf und sicher ist....
Läuft aber so, nicht nur bei Aldi. Kannst ja mal gerne versuchen eine Reklamation nach acht Wochen anzubringen. Solange die noch Ware auf dem Lager haben, wird einfach getauscht.

Danach hilft nur die knallharte Tour - vollen Einkaufswagen um 17:00 an die Kasse ran und erst bezahlen, wenn die Reklamation bearbeitet wurde. Aber mich kennen zu viele, so abgebrüht bin ich auch nicht.

Ich habe für mich beschlossen, solche Sachen dort nicht mehr zu kaufen, es wird auch weniger was wir brauchen.

mfG
 
Ich halte das genau so, für billig gibt es nur Ärger.
Fachhandel wenn man Beratung benötigt, wenn man weiß was man genau will und sich auskennt auch andere sichere Quellen.
 
Mit Elektroprodukten von Aldi hatte ich bislang noch keine Probleme gehabt.
 
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