Zuständigkeit und Kosten Zählertausch

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LukasCGN

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Guten Abend,

Für einen neuen Zählerschrank in einem EFH wird ein neuer Drehstromzähler (eHZ Stecktechnik) benötigt. Aktuell ist bereits ein eHZ vorhanden, aber leider von 2012 nur mit Dreipunktbefestigung der natürlich laut TAB nicht mehr eingebaut werden darf.

Muss oder kann ich den Zählertausch selber beantragen oder macht das der Elektroinstallateur?

Was wird der Zählertausch Kosten?
 
Der Elektriker.

Wenn aber schon ein eHZ auf Adapterplatte vorhanden ist, muß nichts beantragt werden, sondern lediglich der Zähler umgesteckt werden.
 
Leider ist der Eingebaute eHZ ausschließlich für Dreipunktmontage geeignet.
 
warum "braucht" man denn einen eHz mit Steckanschluß?

Für Neue Anlagen werden eHz mit Steckanschluß verwendet, daß bedeutet aber noch lang nicht, daß man ältere Anlagen umrüsten muß, oder dort keine Zähler mit dreipunkt Befestigung mehr verbauen darf.
 
Dann ist es auch kein eHZ.
 
Da ein neuer Zählerschrank montiert wird, soll auch direkt ein Zähler mit Steckanschluss verwendet werden..

eg1, doch es ist ein ED300L von EMH metering verbaut.
 
ego1 schrieb:
Dann ist es auch kein eHZ.

Gab es nicht mal diese Adapterplatten, wo man auf klassischer DPB einen eHz-Sockel gesetzt hat? Vermutlich meint der TE sowas... Dann waere aber neuer Zaehlerschrank mit eHz-Feld und einfaches Umsetzen des Zaehlers ausreichend, oder?
 
LukasCGN schrieb:
es ist ein ED300L von EMH metering verbaut.

Das ist ein elektronischer Drehstromzähler, aber kein eHZ.
 
Also wird der Ganze Kasten getauscht.

Da dies sowieso nur der eingetragene Fachbetrieb darf sollte diesem auch bewußt sein was er machen muß um den Zähler mit zu tauschen.
Eine Unterschrift des Immobilien Eigentümers benötigt er zwar aber einreichen kann den Antrag ausschließlich der Fachbetrieb.
 
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