Hausanschluskasten Instandhaltung

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hego

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Ich muss mir jetzt meine Hausanschlussleitung erneuern lassen.
Der Anschluss an den alten HAK (Baujahr 1953) ist wohl technisch nicht mehr möglich.
Muss ich dazu einen neuen Hausanschluss beantragen (mit den recht hohen Kosten von ca. 2,5 T€), ist für die Erneuerung der Versorger zuständig oder gibt es da irhendeinenr goldenen Mittelweg (Baukostenzuschuss).
Oder ist das gar nicht geregelt und vom goodwill des jeweiligen Versorgers abhängig.
In den einschlägig veröffentlichten Anschlussbedingungen kann ich dazu gar nichts finden.
Der versorger verweist auf Elektrounternehmen und die beim versorger gelistete Elektrounternehmen wollen mir natürlich einen neuen Anschöluß verkaufen.
 
Die Hausanschlussleitung inklusive des HAK sind Eigentum des Netzbetreibers. Muss die Hausanschlussleitung gewechselt werden wird auch der HAK wegen Baujahr 1953 mit gewechselt. Da im Netz des Energieversorgers gearbeitet wird ist der zu erst zuständig. Kosten , die wegen einer Leistungserhöhung anfallen trägst in aller Regel du .
 
Danke erst mal.
Nach allen Unterlagen die ich kenne ist die aus dem HAK ausgehende Leitung ins Netz Sache des Betreibers und die Hausanschlussleitung meine Sache, aber wo ist geregelt wem der HAK an sich gehört?
Wird dieser nach Erstellung des Hausanschlusses mein Eiegntum, dann wäre ich für die Erneuerung alleine zuständig.
Eine Leistungserhöhung beabsichtige ich eigentlich nicht.
 
Die Hausanschlussleitung geht auf die unteren Anschlussklemmen des HAK und ist inklusive des HAK Eigentum des Netzversorgers. Ab den Oberen Klemmen des HAK beginnt die Kundenanlage und diese Leitung ist die Hauptstromversorgung . Diese Leitung ist Dein Eigentum , aber der Energieversorger spricht da ein Wörtchen mit den in dieser Leitung fließt noch ungezählter Strom! Da du bis einschließlich Zähler nicht an der Anlage arbeiten darfst ist da ein Fachbetrieb der vom EVU die Genehmigung im Netz des EVU zu arbeiten hat erforderlich. Dieser Betrieb erledigt alle Arbeiten einschließlich des erforderlichen Wechsels des Hak und der Meldungen .
 
Ich habe das gefühl das hier aneinander vorbeigeredet wird. Was genau muß erneuert werden, und warum?
 
Ich habe das gefühl das hier aneinander vorbeigeredet wird. Was genau muß erneuert werden, und warum?

Ist der HAK nur einem Aussenleiter bestückt und soll dieser auf Drehstrom umgebaut werden?
 
Konkret ist es so:
Die Hausanschlußleitung aus dem Jahre 1953 war defekt (es war ohnehin nur eine Phase abgesichert und in Betrieb seit ca. 50 Jahren), vermutlich Verschleiß, Korossiion ?.
Jetzt liegt eine provisorische Leitung und ich will eine endgültige neue Leitung ohne Leistungserweiterung legen lassen.
Diese provisorische Leitung wurde kurzfristig von einem Elektriker verlegt, nachdem der Notdienst sich dazu nicht in der Lage so, der Versorger ebenso.
Jetzt soll eine endgültige Lösung ohne Erweiterung auf Drehstrom her, der HAK ist aber dafür aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht mehr geeignet.
es muss also ein neuer her.
Das ich die Kosten der Verlegung der Hausanschlussleitung tragen muss ist klar, aber wie sieht es bei dem vorhandene aber nicht mehr zeitgemäßen HAK aus ?
 
Was Verstehst Du denn unter "Hausanschlußleitung"
Eigentlich ist das das Kabel welches von der Straße durch die Erde bis in Dein Haus geht und dort auf den Hausanschlußkasten. Da kann auch kein Elektriker was dran arbeiten da außer dem Versorgungsnetzbetreiber gar keiner an die Sicherungen herankommt um dieses Kabel ab zu schalten.
Für dieses Kabel ist auch der VNB verantwortlich und muß dieses bei Defekt auf seine Kosten reparieren. Auch der HAK geht auf Kosten des VNB wenn dieser ausgetauscht werden muß.
Diese wäre bei Defekt des Kastens der Fall. Soll dieser ausgetauscht werden aus Interesse des Hauseigners muß dieser auch die Kosten dafür tragen.

Die Leitung vom HAK bis zum Zähler ist Eigentum des Hauseigners und muß auch von diesem Instand gehalten werden.

All dieses kann man aber auch beim örtlichen VNB nach fragen.
 
Hausanschlußleitung ist meiner Meinung nach die Leitung vom HAK an der Grundstücksgrenze zum Zählerkasten im Haus.
Das wäre mir ja recht wenn die HAK nicht auf meine Kosten ausgetauscht wird, aber ist das irgendwo rechtlich fixiert, ich kene auch die Meinung, das nach Herstellung und Bezahlung eines HAK dieser in Eigentum des Bestellers / Grundstückseigentümers übergeht und von diesem dann auch gewartet, in Stand gehalten bzw. erneuert werden muss. Das Anschlussarbeiten an diesem HAK einer Gemehmigung des Versorgers bedürfen steht ausser Frage.
 
Also Sprechen wir hier nach TAB von der Hauptleitung, diese ist Dein Eigentum.
Die Eigentumsgrenze ist an den Abgangsklemmen des HAK, der HAK ist Eigentum des Netzbetreibers und muß von diesem Instandgehalten werden.
Nur weil er alt ist ensteht da leider noch kein Anspruch auf eine Erneuerung, sollte der Kasten defekt sein, weil z.B. dieser durch Wind und Wetter Schaden genommen hat wäre das was anderes.
Wenn Du einen Neuen willst mußt Du dich an den VNB wenden der Dir dazu ein Angebot erstellt.

Wenn ich das also richtig verstehe hast Du einen Hausanschlußkasten im Freien irgendwo stehen und gehst davon dann bis ins Haus zu Deinem Zählerkasten.
Wenn Du dieses Kabel erneuerst wäre das in fünfadrig aus zu führen.
 
Danke für die Erläuterung, dann bitte ich die falsche Bezeichnung zu entschuldigen.
Ich muss also meine Hauptleitung erneuern.
Diese lässt sich nach Aussagen des Netzbetreibers nicht mehr an den alten HAK (im Freien an der Grundstücksgrenzestehenden) anschließen.
Eine Erneuerung will ich nicht, von mir aus kann gerne der alte HAK bleiben.
Nach den obigen Meinungen müsste also für einen ggf. neuen erforderlichen HAK der Netzbetreiber zuständig sein. Dann bin ich ja gespannt was der Ortstermin nä. Woche ergibt, am Telefon klang das beim Netzbetreiber doch etwas anders.
Vielen Dank für die Meinungen.
 
hego schrieb:
Jetzt soll eine endgültige Lösung ohne Erweiterung auf Drehstrom her, der HAK ist aber dafür aus sicherheitstechnischen Erwägungen nicht mehr geeignet.
Der HAK ist Eigentum des VNB. Der kann auch von keinem Elektriker erneuert werden. Wenn dein Elektriker also feststellt, dass der nicht mehr sicher ist, muss dein Elektriker das dem VNB melden, damit dieser den austauscht.
 
Bohrung

Vielen Dank für die Antworten.
Der Stand ist jetzt so, das der Versorger den HAK auf seine Kosten erneuern wird.
Für die Hausanschlussleitung habe ich mich auf 5x16 mm2 mit dem Elektriker geeinigt.
Jetzt ist noch die Frage wie groß muss die Bohrung durch das Sandsteinfundament sein (muss neu hergestellt werden). Kabel ist wohl so ca. 25 mm im Durchmesser. Der Elektriker sagt der Versorger verlangt 70 mm. Das scheint mir reichlich groß zu sein. Ich würde lieber 40 oder gar 30 mm bohren.
Gibt es dazu Vorschriften oder Empfehlungen ?
Vielen Dank.
 
Wie lang ist diese Leitung?
16mm² ist da schnell zu gering, da hier ein Spannungsfall von 0,5% bei 63A eingehalten werden muß.
Für 16mm² gilt somit eine Länge von maximal 8m zwischen HAK und Zähler!

Der Versorger gibt sicher keine Vorgabe zum Bohrungsquerschnitt.
Allerdings muß eine gescheite Abdichtung erfolgen somit wird ein Querschnitt benötigt, der es zu lässt eine ordentliche Abdichtung zu erstellen.

siehe z.B. Doyma oder Hauff.
 
Es sind 15 m von HAK zu Verteilerschrank, der Versorger sagt bis 18 m ist 5x16 mm² ausreichend.
Wenn es keine Vorschruiften zu den Dicken der Bohrung gibt, werde ich den Elektriker von 40 mm überzeugen, das sollte ausreichend für ordentliche Abdichtungen sein.
 
Octavian1977 schrieb:
Der Versorger gibt sicher keine Vorgabe zum Bohrungsquerschnitt.
Der Versorger kann sehr wohl eine Forderung stellen. Oftmals wird ein Schutzrohr mit durchgeführt.
 
Für eine Abdichtung mit Brunneschaum, Silikon etc. wird's wohl reichen. :D

Für eine ordentliche Kabeleinführungsmanschette (siehe Doyma oder Hauff) sollte man sich eher an die Angaben des Herstellers der Kabeleinführung halten.
 
Danke für den konstruktiven Hinweis fuchsie, Montageschaum ist mir bekannt.
Hauff Injektionssystem MIS 40 funktioniert ?
 
Ist das nicht eher für dünne Glasfaserleitungen etc.
 
Mis 40 steht bei Telekomm und Glasfaser, Mis 40 Schräg jedoch auch bei Elektroleitungen ?
 
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