Absicherung Durchlauferhitzer 21kw

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franks

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Hallo!

Ich möchte einen 21kw Durchlauferhitzer anschliessen. Alle anderen Durchlauferhitzer bei uns sind mit 35A Neozed Sicherungen abgesichert.

Frage 1: Ist die Verwendung von drei einpoligen Leitungsschutzschaltern zulässig? (Wenn nein, warum nicht? Drei einzelne Schraubsicherungen sind doch auch nicht miteinander verbunden)

Frage 2: Ich habe noch 3 LSS Typ B32 rumliegen. Kann ich die dafür verwenden?

Gruß,
Frank
 
-> DLE zusätzlich - überhauüt möglich - ?

Hallo franks ,

ersteinmal Willkommen im Forum !

Zu Deinem DLE möchte ich erstmal nichts dazu sagen ->

Ist das ein zusätzliches Gerät ?

Weiß das zuständige EVU davon - denn Geräte mit solch hohen Anschlusswerten sind genehmigungspflichtig (!) ?

Dann sehen wir weiter (Frage 1 + 2 ,).... !

Gruß,
Gretel
 
Re: -> DLE zusätzlich - überhauüt möglich - ?

Hallo,

Gretel schrieb:
Ist das ein zusätzliches Gerät ?

Weiß das zuständige EVU davon - denn Geräte mit solch hohen Anschlusswerten sind genehmigungspflichtig (!) ?

Ja, ist ein neues Gerät.

Ist das schon immer so, daß solche Geräte angemeldet werden müssen?

Die Anlage ist jedenfalls groß genug dimensioniert und wurde erst vor ein paar Jahren erneuert. Die Ausstattung ist identisch mit den anderen Einheiten im Gebäude, bis auf den fehlenden Durchlauferhitzer.

Kann ich den Antrag selbst beim EVU stellen? Ich habe keinen Bock wieder irgendeinem Elektriker allein an die 100 Euro dafür zu Zahlen, daß er mir ein Formular ausfüllt.

MfG,
Frank
 
-> DLE Anschluss ....

Hallo ,
ja ist leider schon immer so !
- ich würde privat beim EVU anfragen !

Die können einem sagen , ob Fachfirma unbedingt notwendig ist - wohl auch um endgültige Messung der Schutzmassnahmen durchzuführen !
(Bitte alles schriftlich !)

Gruß,
Gretel
 
Warum muß ich das EVU in Kenntnis setzen wenn ich ein DLH mit 21kW montieren möchte. Ich habe doch irgendwann mal einen Anschluß bzw. Zähler mit der entsprechenden Leistung bei denen Beantragt. z.B.: ich habe einen 63A HAK beantragt, dann kann ich den doch wohl bis 63A ausreizen oder sehe ich das falsch??? Also bei uns in meiner Gegend (Sauerland) ist das nicht nötig das ich das EVU fragen muß! :?: :?: :?:
 
Bei uns in der Gegend muss man sich das in jedem Fall genehmigen lassen. Ausnahme: man hat Elektrospeicherheizung und schließt den DLE mit Lastabwurf an.

0V
 
olwes schrieb:
Warum muß ich das EVU in Kenntnis setzen wenn ich ein DLH mit 21kW montieren möchte.

Weil das eventuell in den TAB, bzw. deren Ergänzungen so steht. Und die müssen anerkannt werden, sobald man sich einen Hausanschluß legen läßt. An die TAB sind Planer, Errichter und Eigentümer einer Kundenanlage gebunden.

Ich habe doch irgendwann mal einen Anschluß bzw. Zähler mit der entsprechenden Leistung bei denen Beantragt. z.B.: ich habe einen 63A HAK beantragt, dann kann ich den doch wohl bis 63A ausreizen oder sehe ich das falsch???

Ja, das hat damit nichts zu tun. das dein Anschluß überhaupt geeignet ist, ist natürlich erst mal die Grundvoraussetzung.

Also bei uns in meiner Gegend (Sauerland) ist das nicht nötig das ich das EVU fragen muß! :?: :?: :?:

Schau in die TAB! Eine Genehmigung ist nicht generell bei allen VNB nötig, aber wohl bei den meisten. Normalerweise ist das nur ein formeller Akt, es können aber auch diverse Auflagen oder Absagen erteilt werden.

MfG
 
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Thema: Absicherung Durchlauferhitzer 21kw

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