Vorschriften im Maschinenbau- wer darf?

Diskutiere Vorschriften im Maschinenbau- wer darf? im Forum Automatisierung, Gebäudesystemtechnik & Elektronik im Bereich DIVERSES - 'n Abend! Das nur Fachbetriebe elektrische Installationen durchführen dürfen, ist klar. Welche Vorschriften gelten aber, damit ich elektrische...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
T

TobiasA

Beiträge
40
'n Abend!

Das nur Fachbetriebe elektrische Installationen durchführen dürfen, ist klar. Welche Vorschriften gelten aber, damit ich elektrische Maschinen (Wärmepumpen, Kreissägen, 'n Fön oder eine Fritöse) herstellen und verkaufen darf?

Würde DIN VDE 0701 Teil 1 und DIN VDE 0113 / EN60204 betreffen, richtig?
Brauche die Vorschriften wohl eh noch für die Technikerprüfung...
Vorgeschrieben sind dann die gängigen Prüfungen wie Schutzleiterprüfung, Isolationsmessung, Ableitstrom...
Wenn ich diese Messungen durchgeführt und protokolliert habe, reicht das aus?

Dankeschön schonmal, Tobi
 
Ah ja. Im Falle der Kreissäge wäre ja eine CE- Kennzeichnung erforlich (für sich lauffähiges System mit Hilfsenergie).
Gut, und wenn ich jetzt für jemand anderen die Installation an einer Maschine machen würde? Dann würden die gängigen Prüfungen nach VDE/DIN ausreichen?

Danke, Tobi
 
Hallo,
als Hersteller musst Du die Einhaltung der für Dein Produkt relevanten Direktiven sicherstellen. Bei Maschinen gilt die Maschinenrichtlinie, sowie EMV- und Niederspannungsrichtlinie. Bei den anderen Geräten (Bsp.: Fön) die EMV- und Niederspannungsrichtlinie.

Den Nachweis der Konformität mit den Richtlinien führt man vorzugsweise durch Messungen und entsprechende Prüfberichte. Das ist, je nach Produkt, eine ziemlich aufwändige Sache. Die Messungen selbst werden dann nach entsprechenden Normen durchgeführt, wobei üblicherweise Produktnormen herangezogen werden. Gibt es keine Produktnormen, dann kann man auch auf Grund-/Fachgrundnormen ausweichen.

Als Nachweis der Konformität für den Kunden, muß das Produkt mit dem CE-Zeichen versehen werden. Weiterhin ist eine Herstellererklärung zu erstellen.

Es kommt hier also auf das Produkt an wie hoch der Aufwand ist. Bei einem Fön ist der Aufwand eben geringer als bei einer WP.

Gruß
Ralf
 
Wo kann man denn diese Vorschriften herkriegen? Wann die CE- Kennzeichnung erforderlich wird, weiß ich, das war Inhalt der Technikerausbildung. Alles andere hat man bei uns irgendwie nicht angesprochen...
Die DIN- Normen bekommt man nur vom VDE- Verlag, oder?

Gruß, Tobi
 
Hallo,

die Richtlinien finden sich im Web. Einfach mal nach EMV-Richlinie oder EMV-Direktive googeln. Sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sollten auch bei der Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) zu finden sein.

Die Normen gibt´s beim Beuth-Verlag.

Tja, und welche Normen für welches Produkt anzuwenden sind...da hilft nur der gesunde Menschenverstand, oder einen Profi fragen. EMV-Prüfstellen helfen hier weiter. Die prüfen auf Wunsch auch das Produkt und erstellen Berichte. Kostet aber GELD. :lol:

Also, zuerst das Produkt definieren, dann schauen welche Direktiven greifen, und dann abklären welche Normen herangezogen werden müssen. Letztendlich noch prüfen ob nur Teile der Normen relevant sind, welche Prüfungen durchzuführen sind und welche Doku benötigt wird. Zum Schluß Herstellererklärung (Konformitätserklärung) erstellen und CE-Zeichen aufkleben. Dann verkaufen.

In wenigen Fällen wäre eine benannte Stelle einzuschalten, Bsp.: bei Typgenehmigung nach KFZ-Richtlinie, auch bei manchen Medizingeräten usw.

Gruß
Ralf
 
Hallo!
Also da wichtigste ist erstmal die BG (Berufsgenossenschaft) zufrieden zu stellen. Dzu gehöhren Schutz gegen Übergreifen, Hineingreifen, manipulationssichere Sicherheitsschalter, Wiederanlaufschutz, korrekte Not-Aus-Kette usw. Das ist wirklich sehr wichtig. Für die Elektrik ist erstmal die DIN VDE 0100 Teil 610 das wichtigste. Kann jeder Meisterbetrieb machen! Hier werden Isolationswiederstände und die Abschaltbedingungen überprüft. Bitte Angabe zum Aufstellungsort/Netztform machen. Ist wichtig wegen "Schutz durch Abschalten".
Die DIN VDE 0113 Messung ist eigentlich nur ein Belastungstest des Schutzleitersystems. Viele kennen diese Prüfung garnicht. Hier wird der Schutzleiter mit 10 Ampere durchgeschossen. Testdauer mind. 10 sec. Dabei ist der Spannungsfall zu beachten. Mit dieser Prüfung soll die mechanische und elektrische Festigkeit geprüft und belegt werden.
Es wird auch geprüft ob Kondensatoren in 5 sec. auf unter 50 Volt sind...
Es werden die externen Leitungen mit 1000V /50 Hz gegen Durchschlag gemessen...
Allgemeine besichtigung.
Man braucht nicht unbedingt eine CE-Kennzeichnung...Es gibt da einen Lastenkatalog, den muß man einhalten. Gerade im Maschinen-/Sondermaschinenbau wäre das der finanzielle Tod. Das wissen die Leute auch. Alle verbinden das CE-Zeichen immer mit Maschinen. völlig falsch. In den CE-Vorschriften ist die BG zum Beispiel nur am Rande erwähnt. Und das aber auch nur im nationalen Anhang. Ich persönlich kenn mehr Puddingbecher mit CE-Zeichen als Maschinen!
Kümmer dich lieber um die BG. Die pinkel dir richtig ans Bein wenn da was nicht passt. Die kennen sich zum Teil wirklich gut aus. Ist ja auch gut so. Und in der Regel ist die Abnahme gratis.
Ruf doch einfach mal einen Schaltschrankbauer an. Der hat in der Regel die nötigen Geräte.
 
@SimonS
Sorry, aber es geht hier um die Fertigung und Vermarktung der Maschine (oder was auch immer) und nicht um einen Elektriker der das Ding aufbauen soll. Zudem wissen wir noch immer nicht um welches Produkt es sich handelt...bei einem Fön oder WP interessiert die BG garnicht. Wenn er die Maschine in der EU verkaufen möchte, dann ist die BG auch egal.

Die Anforderungen stehen in der Maschinenrichtlinie. Am besten auch gleich die neue Variante durchlesen die vor kurzem verabschiedet wurde. Richtig ist, daß eine Kennzeichnung nicht immer erforderlich ist. Gerade mit der neuen Richtlinie hat man Themen wie Fertigungsstrassen usw. endlich detaillierter definiert.

Also, klären wir zuerst einmal um welches Produkt es sich handelt und für welchen Markt dieses Produkt vorgesehen ist. Dann kann man weitersehen.

Gruß
Ralf
 
Moin!

Erstmal schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Mir geht es ganz generell um die Frage, welche Vorschriften gelten, wenn ich z.B. ein Gewerbe anmelden wollte und als Unternehmer z.B. Sondermaschinen- oder Steuerungsbau betreiben möchte. Also auch, wie das funktioniert mit der CE- Kennzeichnung.
Also würde ich als Hersteller praktisch selbst überprüfen, ob die Maschine den CE- Richtlinien entspricht und dies mit meiner Herstellererklärung bekunden.

Die Frage stellt sich für mich ganz allgemein- ich mache die Technikerausbildung zum Techniker der Mechatronik, bin in ungefähr einem Jahr fertig. Und was die elektrische Geschichte angeht, da frage ich halt lieber einen Elektriker (mit der Mechanik hab' ich's eh nicht so...). Das gefährliche am Mechatroniktechniker ist, dass man eben, wenn man einen mechanischen Schwerpunkt setzt, ein gefährliches Halbwissen in der Elektrik schafft. Dem gilt es vorzubeugen, zumal ich eh einen elektrotechnischen Schwerpunkt setze.
Ich überlege, nach der Ausbildung ein Gewerbe anzumelden, deswegen interessiert's mich. Und wenn ich was mache, dann will ich's auch richtig machen. Von E- Installation lasse ich aber die Finger, weil ich davon nicht genug Ahnung habe- ich hab' "nur" Steuerungstechnik und Automatisierung gemacht.

Gruß, Tobi
 
Hallo Tobias,

es wäre schon interessant zu wissen um was es sich genau handelt. Wie gesagt, jedes Produkt ist ein wenig anders zu beurteilen. Bei einer Maschine die nur aus geprüften Komponenten besteht (Bsp: SPS), die wiederum gem. Herstellervorgaben eingesetzt werden, kann man die Konformität erklären auch ohne aufwendige Messungen zu machen. Das hängt ganz vom Aufbau der Maschine ab. Auf jeden Fall sollte man die relevanten Normen kennen. Es lohnt sich die zu lesen.

Bevor man sich jedoch selbständig macht, sollte man viel Zeit für die Planung investieren. Dann rechnen, rechnen, und nochmals rechnen, sonst geht´s ganz schnell in die Hose. Zur richtigen Idee gehört immer auch die richtige Planung.

Gruß
Ralf
 
Hallo Ralf!

Wenn, ginge es wohl um Schaltschrankbau im Maschinenbau, Instandhaltungsdienstleistungen und Inbetriebnahmen. Daher die Frage nach den Prüfungen, die ja beantwortet ist (danke :) ).

Die Frage nach der CE- Kennzeichnung ist eher theoretisch. Wäre zwar toll, wenn ich eine Idee hätte, die sich vermarkten ließe, aber ich habe keine. Aber selbst wenn ich eine Werkzeugmaschine bauen wollte- ich würde ja doch nur vorgefertigte Komponenten verbauen, jedenfalls, was Komponenten angeht, die unter die CE- Richtlinie fallen. Für das gesamte System wäre trotzdem eine CE- Kennzeichnung erforderlich. Nehmen wir als Beispiel einfach mal ein CNC- Bearbeitungszentrum. Antriebe, SPS, NCK, MMC von Siemens... Im Prinzip ist ja heute alles ein großer Baukasten :D Ich als Hersteller (wenn ich einer wäre) wäre also dafür verantwortlich, dass alle Normen eingehalten werden, meine Maschine CE- konform ist und der Aufkleber draufkommt?

Gruß, Tobi.
 
Hallo,
richtig, Du mußt unterscheiden zwischen einer Tätigkeit als "Hersteller" oder Installateur.

Bei der Kennzeichnung einer Maschine hat bzw. wird sich noch einiges ändern, insbesondere wenn man eine Maschine aus "fertigen" Teilen zusammensetzt. Letzendlich ist aber immer der Hersteller verantwortlich wenn seine Maschine nicht konform sein sollte. Auch soll die Kennzeichnung der "Maschine" entfallen wenn die Einzelkomponenten gekennzeichnet sind. Man geht hier beispielsweise von Fertigungsstraßen usw. aus, wo eine Kennzeichnung sowieso blödsinnig war. Richtlinien etc. ändern sich eben stetig.

Wird eine "kleinere" Maschine aus geprüften (und gekennzeichneten)Einzelkomponenten zusammengesetzt, dann gilt die Konformitätsvermutung und Kennzeichnungspflicht. Hierzu sind keine Prüfungen o.ä. erforderlich solange die Einzelkomponenten gem. Herstellervorgaben eingesetzt werden. Ich empfehle für diesen Fall ein TCF (Technical Construction File) zu erstellen in dem alle relevanten Daten gesammelt sind. Da fällt es einem leichter zu erklären, warum man die Konformität vermutet und warum man gekennzeichnet (und erklärt) hat.

Gruß
Ralf

Für den Zweck empfehle ich immer die Maschinenrichtlinie als Lektüre. Ist zwar ziemlich trockener Stoff, aber man kommt schon klar damit.
 
Ah so. Ich kenne noch das Prinzip, dass die gesamte Fertigungsstraße ebenfalls das CE- Kennzeichen bekommt.

Normen ändern sich schneller, als man sie lernen kann...

Besten Dank für die Infos :D

Gruß, Tobi
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Vorschriften im Maschinenbau- wer darf?
Zurück
Oben