Blitzschutz für Access-Point notwendig?

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INtheNET

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Wir möchten (als Firma)in unserem Ort verschiedene Access-Points auf Privaten Hausdächer installieren.

Die Antennen sind mit Mast bis ca. 2m über dem Dach hoch.

1. Muss eine Blitzschutzanlage installiert werden oder die Antenne geerdet werden?

2. Wird die Antenne nicht geerdet bzw. kein Blitzschutz angebracht, erlischt dann die Versicherung des Eigentümers bzw. können wir bei einem SChaden des Gebäudes haftbar gemacht werden?
 
INtheNET schrieb:
Wir möchten (als Firma)in unserem Ort verschiedene Access-Points auf Privaten Hausdächer installieren.

Von der technischen Sete mal abgesehen, seid ihr bei der Reg-TP auch als Netzbetreiber zugelassen?

Die Antennen sind mit Mast bis ca. 2m über dem Dach hoch.

1. Muss eine Blitzschutzanlage installiert werden oder die Antenne geerdet werden?

Ja! Da gibt es gar keine Frage.

2. Wird die Antenne nicht geerdet bzw. kein Blitzschutz angebracht, erlischt dann die Versicherung des Eigentümers bzw. können wir bei einem SChaden des Gebäudes haftbar gemacht werden?

Wer ist der Eigentümer? Ihr seid aus der Verantwortung, wenn ihr den Eigentümer darauf aufmerksam macht, dass die Anlage nur mit Blitzschutz bestehen darf und er selbst für eine ordnungsgemäße Ausführung zu sorgen hat, ihr ihn also quasi schriftlich darauf hinweist und euch das bestätigen lasst. Ansonsten seid ihr als Errichter für den ordnungsgemäßen Aufbau verantwortlich.

MfG
 
Hemapri schrieb:
Wer ist der Eigentümer? Ihr seid aus der Verantwortung, wenn ihr den Eigentümer darauf aufmerksam macht, dass die Anlage nur mit Blitzschutz bestehen darf und er selbst für eine ordnungsgemäße Ausführung zu sorgen hat, ihr ihn also quasi schriftlich darauf hinweist und euch das bestätigen lasst. Ansonsten seid ihr als Errichter für den ordnungsgemäßen Aufbau verantwortlich.

Denke ich nicht. Potent(z)ialausgleich muss der Erichter installieren, kann er das nicht leisten muss er jemanden beauftragen.

Lutz
 
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