APL in Potentialausgleich?!

Diskutiere APL in Potentialausgleich?! im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - moin vor ein paar Tagen brachte die T-com meiner Oma einen Wisch, laut dem der Abschlusspunkt in den potentialausgleich einzubeziehen sei...
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jo|\|es

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moin

vor ein paar Tagen brachte die T-com meiner Oma einen Wisch, laut dem der Abschlusspunkt in den potentialausgleich einzubeziehen sei.

40 Jahre läuft die Anlage bereits ohne PA...
Gab es eine Änderung in VDE0800 oder warum hat die T-com plötzlich solche Ideen?

Desweiteren wird die T-com diesen PA nicht ausführen, sondern laut T-com-AGB muss dies der Hauseigentümer selber vornehmen (lassen).
Frage: welcher Hauseigentümer: am APL hängen zwei Anschlüsse...

Darf man inzwischen am APL arbeiten? Ich dachte man dürfte nur nach der ersten Dose Änderungen vornehmen?!

grüße jb
 
jo|\|es schrieb:
vor ein paar Tagen brachte die T-com meiner Oma einen Wisch, laut dem der Abschlusspunkt in den potentialausgleich einzubeziehen sei.

Kannst Du das in Auszügen hier online stellen?

jo|\|es schrieb:
40 Jahre läuft die Anlage bereits ohne PA...
Gab es eine Änderung in VDE0800 oder warum hat die T-com plötzlich solche Ideen?

Interessiert mich auch. Hier sind es nur 37 Jahre.

jo|\|es schrieb:
Desweiteren wird die T-com diesen PA nicht ausführen, Darf man inzwischen am APL arbeiten?

Sehr merkwürdig. Vielleicht muss man den PAS installierten und die T-Com macht die Verbindung.

Lutz
 
Kannst Du das in Auszügen hier online stellen?
klar (is zwar komplett, aber naja), hier:
Information zum Potentialausgleich

Ihr Objekt ist über einem Hauszuführung mit dem Telekommunikationsnetz der Deutschen Telekom T-Com verbunden.
Nach den technischen Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechnik (VDE) ist der Abschlusspunkt des Tk-Netzes (APL) in den Potentialausgleich des Gebäudes einzubeziehen.

Unter einem Potentialausgleich versteht man den Zusammenschluss aller im Gebäude befindlichen metallenen Anlagen (z.B.: Wasser- und Heizungsrohre, Schutzleiter der Elektroinstallation). Der Potentialausgleich ist Bestandteil der allgemeinen Haus- und Elektroinstallation und wird normalerweise beim Hausbau errichtet.
Der Potentialausgleich und die Einbeziehung der Telekom-Abschlusseinrichtung in den Potentialausgleich ist nach VDE durch eine Elektrofachkraft vorzunehmen.

Für diesen Potentialausgleich ist nicht die T-Com, sondern der/die Gebäudeeigentümer(in) verantwortlich (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen von T-Com, Plichten und Obliegenheiten des Kunden).

Die Verbindung unseres Kabelanschlusses mit der Potentialausgleichschiene verbessert die Betriebsbedingungen für den Telekommunikationsanschluss und trägt dazu bei, Störeinflüsse zu vermindern, die Verfügbarkeit der Tk-Dienstleistung zu erhöhen und Entstörkosten zu vermeiden.

Im Bild ist die Verbindung des Abschlusspunktes (APL) mit der Potentialausgleichschiene dargestellt
Hinweis: APL kann innen oder außen am Haus montiert sein.

http://img238.imageshack.us/img238/7439/aplpasdp4.th.jpg
so in der art war die zeichnung...

das war der zettel den ein t-com-techniker bei meiner oma abgab, leider war ich nicht zu hause, sonst hätt ich denke ich mehr infos...
dieser zettel wurde im gesamten ort verteilt (momentan sind die in der vermittlungsstelle am reißen, haben grad dsl bekommen)
ich habe die vde0800 da, werd da gleich mal n bisschen drin rumlesen...

habe einen gesellen und einen meister gefragt, die wussten jedoch nicht, dass da änderungen gewesen wären, und meinten sie hätten den apl noch nie geerdet...

grüße jb
 
Kommt bei Euch Telefon noch über Freileitung?

Was bedeutet das "so in der Art war die Zeichnung"?
Schreiben die etwa, ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, eine 2,5mm NYM-Mantelleitung vor?

Nett, einen örtlichen Potentialausgleich beim Kunden zu fordern...
... weil ja auch niemand extra dafür wieder Löcher in Wände und ggf. Beton bohren muss - es warten ja alle schon seit Jahren auf die Forderung der T-Com und sind vorbereitet ... :roll:

Dafür müssten die dann aber auch erst einmal überall APL-Gehäuse montieren, die überhaupt den Anschluss einer Leitung zum PA ermöglichen.
Ist das bei Euch der Fall?
Die meisten älteren Gehäuse am Übergabepunkt haben nur die Kontaktpaare für die Kommunikationsadern und keine Anschlussmöglichkeit für Schirm und PA.
Sollen die Kunden dann etwa hingehen und mal locker-lustig z.B. die B-Ader daran anschließen??? *ggg*

Noch dazu laufen bei etlichen Häusern hier in der Region die Gebäudeeinführungen meterlang in den Fugen des Verblendmauerwerks... das sähe also recht lustig aus, wenn da noch eine PA-Leitung dazu käme.

Irgendwie glaube ich, die ahnen gar nicht, welche möglichen Probleme die sich bei einigen Leitungen damit in ihre Kabelverzweiger am Straßenrand damit "einladen".


Wenn ich so denke, ...
... unser APL hier ist nicht im oder am Gebäude selbst.
Und NYM wäre ohne zusätzlich anzubringende Verrohrung über eine gewisse Strecke der vollen Sonne ausgesetzt, was diese Leitungsart dafür eher disqualifiziert.
Abgesehen davon müsste ich z.B. diese zusätzliche Leitung wegen der Lage des APL eigentlich eher an den Fundamenterder direkt anschließen... und Blitzstrom-tragfähig erstellen.

Da ich ohnehin vorhabe, die Gebäudeeinführung in Kürze anders zu führen und meine zentralen TK-/IT-Vorrichtungen anders im Haus zu platzieren, kann ich mich wenigstens auf sowas vorbereiten, falls diese Anforderung weiter im Lande um sich greift.
Bisher ist jedenfalls ein entsprechend ausgelegter eigener Schutz für die Kommunikationsleitungen schon vorhanden und schützt meine Geräte

Denkt die T(roll)-Com etwa, dass sie auf dem Weg technische Probleme vermindern?
Die sollen lieber
- alle Ihre KVz ordentlich erden,
- überall auch geschirmte Leitungen einziehen
- deren Schirm dann auch bitteschön bei sich anschließen
- und die APL mit Anschlüssen für PA-Leitungen ausstatten.
Ich will ja gar nicht von denen erwarten, dass sie Überspannungsschutz-Glieder mit verbauen die zum gewählten Anschluss (ISDN/Analog) auch passen, das wäre sicher zu viel verlangt.

Wenn die T-Brothers ihren dann nötigen Teil geleistet haben, dann können wir mal darüber verhandeln.
Ich freu mich schon drauf, wenn die hier auch so lostrollen.

In den letzten 12 Monaten hatten wir hier (und auch Nachbarn) mehrfach Probleme, die jedes Mal auf Defekte im über 20 Jahre alten KVz an der Straße zurückzuführen waren, die nie und nimmer mit einem lokalen PA beim Kunden zu verhindern gewesen wären.
 
@jb:
Bei mehren Parteien/Gemeischaftseigentum:
Eigentumsabhängige Kostenteilung, wie auch bei sonstigen gemeinsamen Aufwendungen für das Gebäude.

Wenn APL mit Plombe verschlossen: nur bis dran legen, kostenloses Auflegen durch die T-Com verlangen.
Wenn nicht plombiert: genaue Anweisung zum Auflegen verlangen und eine ausdrückliche Erlaubnis dazu einholen.
In beiden Fällen natürlich alles schriftlich.

Seltsam finde ich, dass die die betreffende Norm nicht benennen, weshalb der PA des APL erforderlich sein soll.

Seltsam, dass das so verteilt wurde. Ein Techniker ist teurer als Postversand.
Gibt es darin namentlich genannte Ansprechpartner für Rückfragen?
 
Ich kenne keine! Anlage bei der der APL in den PA einbezogen ist!

Vernünftige Anschlußmöglichkeiten kenne ich nur vom HÜP des BK-Netzes.

Ich denke diesen Schwachfug sollte man geflissentlich ignorieren.
 
@413xx
nein keine freileitung, erdkabel

Was bedeutet das "so in der Art war die Zeichnung"?
Schreiben die etwa, ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, eine 2,5mm NYM-Mantelleitung vor?
naja ich hatte grad keinen scanner zur hand, also hab ich paint verwendet... deshalb "so in der art"

eine anschlussklemme für einen PE ist im APL vorhanden, aber ein Beidraht im ankommenden 10DA Erdkabel nicht.

es ist ein EVz 78 wenn ich das richtig sehe:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/f/ff/EVza78undH%C3%9CP.jpg/180px-EVza78undH%C3%9CP.jpg
Das bild ist nicht von mir, sondern nur als beispiel.

der APL ist nicht verblombt.

ich werde denk ich mal die t-com anrufen und mal ein paar infos einholen...

@ego1: ich kenne auch keinen...
aber wenn ich das richtig weiß, ist der fernmeldeanschluss laut VDE0800 Teil 2 in den Potentialausgleich miteinzubeziehen. (hab die genaue stelle zwar noch nicht gefunden, aber naja)
das hat aber warscheinlich niemand, da die t-com das verpennt hat und man selber ja eigl nicht am apl schrauben darf...

ich weiß nicht ob das wirklich ein techniker war jedenfalls ein telekomiker, die sitzen bei uns seit tagen in der vermittlungsstelle und basteln...
einen namen hab ich nicht, aber die haben ja genug infohotlines :)

grüße jb
 
hi, bin neu hier und hoffe, daß ich etwas zur Aufklärung beitragen kann.
jo|\|es schrieb:
vor ein paar Tagen brachte die T-com meiner Oma einen Wisch
Der T-Com Mann hat bestimmt Oma aufgefordert, den Wisch zu unterschreiben oder? Stehen Name und Anschrift vom Eigentümer des Grundstückes auf dem Wisch? Ist Oma Eigentumerin des Grundstückes?
Wenn Oma den Wisch unterschrieben hat, bleibt die Vorgehenweise von 413xx, um sich abzusichern.
413xx schrieb:
Wenn APL mit Plombe verschlossen: nur bis dran legen, kostenloses Auflegen durch die T-Com verlangen.
Wenn nicht plombiert: genaue Anweisung zum Auflegen verlangen und eine ausdrückliche Erlaubnis dazu einholen.
In beiden Fällen natürlich alles schriftlich
jo|\|es schrieb:
eine anschlussklemme für einen PE ist im APL vorhanden, aber ein Beidraht im ankommenden 10DA Erdkabel nicht
Der Beidraht ist wiederum T-Com Sache. Aber sage es dem Telekomiker bloß nicht , sonst kann der Schuß nach hinten los gehen, da Du am APL bzw EVz nicht zu suchen hast.
jo|\|es schrieb:
habe einen gesellen und einen meister gefragt, die wussten jedoch nicht, dass da änderungen gewesen wären, und meinten sie hätten den apl noch nie geerdet...
Waren sicherlich Bademeister oder Jägermeister gewesen :lol: :lol:
 
@jb:
Das war kein Telekomiker, der den Brief da bei Deiner Oma abgegeben hat... das war ein örtlicher E-Installateur, der nun auf Aufträge dafür hofft! :lol:


Natürlich sind informationstechnische bzw. Telekommunikationsleitungen (heutzutage, nicht "anno tubak") laut VDE0800 Teil 2 in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Aber die Möglichkeit der Umsetzung ist auch von den örtlichen Voraussetzungen abhängig.

Liegt eine Einführung ins Gebäude mit Schirm vor, ist der anschließbar.
So weit okay. Dafür ist erst einmal völlig unerheblich, ob der Schirm im APL weiterführend verbunden ist oder nicht.
Ist der Schirm tatsächlich durchverbunden, muss es einem beim pflichgemäßen Anschluss am PA auch völlig egal sein, ob deshalb niederfrequente oder höherfrequente Störungen aus dem Haushalt oder der Firma evtl. auf dem TK-Leitungsschirm einkoppeln, das ist ja dann Sache der T-Com, damit fertigzuwerden... :lol:

Ist es eine Leitung ohne Schirm (davon dürften mehr als genug liegen), kann man die Leitung aber nicht in den lokalen PA mit einbeziehen.
Wie? Womit denn?
Man darf keine der gesprächsführenden Adern mit dem lokalen PA verbinden!

:idea: Damit sind wir also ganz schnell fertig mit dem Anschluss des APL an den lokalen PA aus Gründen der VDE0800 Teil 2


-> Alles andere darüber hinaus sind Maßnahmen des äußeren/inneren Blitzschutzes!
Die können dann wieder ganz anders aussehen.

Hinweis: das Folgende gilt als Blitzschutzmassnahme, also über die Erfüllung der VDE0800 Teil 2 hinaus

a) Ohne Schirm:
- Zu erwartenden Blitzteilstrom bestimmen, durch Anzahl der Adern teilen
- alle Adern mit Ableitern versehen, die mindestens den jeweiligen, auf die Ader entfallenden Blitzteilstrom sicher ableiten können
Fertig.

b) Mit blitzstromtragfähigem Schirm:
- Der Schirm muss beidseitig aufgelegt sein
- beidseitig ist das Blitzschutzzonen-Konzept anzuwenden
- Schirm und Adern sind in der gleichen Blitzschutzzone dementsprechend zu sichern
- Adern mit Ableitern wie unter a) versehen,
- Schirm blitzstromtragfähig erden. Dabei gebäudeintern auf Verbindung zum PA achten

c) Mit nicht blitzstromtragfähigem Schirm (beidseitig aufgelegt):
Behandeln wie bei a)
Der Schirm zählt wie eine Ader und wird abgesichert, wie eine Ader. Da ohne Funktion, kann er direkt ohne Ableiter zum PA durchverbunden werden - erfüllt damit auch VDE0800 Teil 2.

d) Mit nicht blitzstromtragfähigem Schirm (nur einseitig aufgelegt):
Behandeln wie bei a)
Der Schirm zählt für den Blitzschutz, als wäre er gar nicht vorhanden. Es werden nur die Adern mit Ableitern gesichert.
VDE0800 Teil 2 wird dadurch nicht erfüllt.
Ist der Schirm im Gebäude vorhanden, wird also wie bei c) gebaut und alles wird gut.

Fazit:
Wer eine geschirmte Leitung vom APL ins Haus hat, führt den Schirm im Haus an den PA.
Wer keine geschirmte Leitung hat, kann auch nichts anschließen.
Wer Blitzschutz braucht/will, sichert die Adern per passendem Ableiter.
Wer die Leitung vom APL in Metallrohren verlegt, sollte eh' wissen, was dann noch zu beachten ist... ;-)

Noch'n Link zum Thema, weil's ohne nur halb so spaßig ist:
http://www.dehn.de/www_DE/PDF/BLITZPLAN ... itel_6.pdf
... speziell S.146 und 152.
 
moin

vielen dank für die ausführliche antwort.
da ich heute termine hab erstmal nur kurze antworten:
@bademeister:
oma hat nix unterschrieben.
das grundstück auf dem sich der apl befindet gehört oma (t-com)
ein zweites adernpaar geht weiter zu unserem anschluss (ewetel), weshalb ich auch den apl bereits geöffnet hatte (alte gammelleitung die über lange strecke am haus hin erneuert und verlängert)

@413xx
doch das war ein t-com-mensch :)
aber ich denke mal die t-com möchte das nur auf den benutzer abwälzen... denke da werden schon viele zum elektriker gelaufen sein, der sich aber warscheinlich auch ersteinmal infos einholen muss :D

naja werde die tage mal eine der zahlreichen infolines anrufen, weiß jemand wo ich da am besten aufgehoben bin?

grüße jb
 
hi,
jo|\|es schrieb:
oma hat nix unterschrieben.
ich meine nicht den Wisch, den Oma im Moment besitzt. Es kann ja sein, daß Oma einen Wisch unterschrieben hat und der Telekomiker den Wisch mitgenommen hat.
Wenn Oma nix unterschrieben hat, dann dürfte die T-Com noch mal antanzen oder ihr braucht nix zu befürchten. Was ich aber nicht glaube. Denn die T-Com möchte sich auch absichern.
jo|\|es schrieb:
naja werde die tage mal eine der zahlreichen infolines anrufen, weiß jemand wo ich da am besten aufgehoben bin?
Ich würde nur schriftlich klären. Hotline kostet nur Geld, Zeit und Nerven.
 
moin

wie gesagt nix...
die telemänner sind zu zweit von haus zu haus gefahren und haben diese zettel verteilt.

ich schätze die hoffen einfach das macht jemand und denn sind die fein raus.

der soll sogar gesagt haben, dass man das nicht unbedingt machen muss.. erfährt man dann wenn man lange genug fragt...

mich interessiert das jetz aber...

mal abwarten.

ich hab zeit, aber geld möchte ich dafür nicht ausgeben. werde mal die 0800er anrufen die solln mich gefälligst verbinden

grüße jb
 
jo|\|es schrieb:
ich hab zeit, aber geld möchte ich dafür nicht ausgeben. werde mal die 0800er anrufen die solln mich gefälligst verbinden

Dann ruf auf der 0800 3301000 an und lass Dich mit jemand vom örtlichen "Bautrupp" verbinden.
Die können meistens verbinden - mindestens aber einen Rückruf von dort anfordern.

Das Problem kann einfach sein, dass in den Plänen der KVz bei Euch ein sogenannter "Blitz" als Standort-Kennzeichnung hinterlegt wurde. Das ist ein Kennzeichen für gefährdete Standorte, an denen erhöhte Anforderungen u.a. auch für die Teilnehmeranschlüsse gelten.

Ob das einen realen Grund hat oder jemand nur unachtsam mit der Software gespielt hat, kann nur der Bautrupp vor Ort beantworten, denn im Endeffekt kennen nur die ihre Leitungen - das dann aber meistens in und auswendig.

Gut möglich, dass (weil die ja gerade bei Euch an DSL stricken) die Infos von T-Netze verteilt wurden und der Bautrupp vor Ort davon noch gar nichts weiß.
 
Zitat Wiki:
Der Netzabschluss <Anm. 1. TAE Dose> gehört noch zum Netz, während angeschlossene Endgeräte nicht mehr zum Netz gehören. Weil er noch zum Netz gehört, sind Fernwartungsfunktionen eingebaut, mit denen die Funktionsfähigkeit vom Netzbetreiber geprüft werden kann. Der Netzabschluss ist außerdem der Punkt, an dem die Verantwortung des Netzbetreibers für die vertragsgemäße Betriebsfähigkeit aufhört.
 
A.E. schrieb:
Zitat Wiki:
Der Netzabschluss <Anm. 1. TAE Dose> gehört noch zum Netz, während angeschlossene Endgeräte nicht mehr zum Netz gehören. Weil er noch zum Netz gehört, sind Fernwartungsfunktionen eingebaut, mit denen die Funktionsfähigkeit vom Netzbetreiber geprüft werden kann. Der Netzabschluss ist außerdem der Punkt, an dem die Verantwortung des Netzbetreibers für die vertragsgemäße Betriebsfähigkeit aufhört.

:?: Wo ist der Bezug zum Thema?

Lutz
 
moin

ich habe grad mal bei der t-com angerufen (0800 3302000).
dort wusste man nichts davon, das es solche rundschreiben gegeben hätte.
:?

am APL darf kein elektroniker arbeiten, dh ich könnte die leitung durch die wand stecken und müsste dann der t-com bescheid sagen. so meinte jedenfalls die t-dame.

ihr letzter satz war: "Das können Sie getrost wegschmeißen"

falls ich an der vermittlungsstelle zufälligerweise mal einen techniker laufen seh kann ich den ja mal fragen, aber ansonsten bleibt das jetzt so liegen.

grüße jb
 
hi,
jo|\|es schrieb:
aber ansonsten bleibt das jetzt so liegen.
das würde ich nicht machen, denn
jo|\|es schrieb:
Für diesen Potentialausgleich ist nicht die T-Com, sondern der/die Gebäudeeigentümer(in) verantwortlich
.
Im Störungsfall kann die T-Com behaupten,daß sie ihre Pflicht erfüllt hat (nähmlich Information zum Potentialausgleich an den/die Gebäudeeigentümer/in durch einen Techniker am ...2007 ausgehändigt)
 
Nein.. ich habe diesen Zettel nie erhalten...... :D

angeblich is der zettel ja nich von denen...

grüße jb
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: APL in Potentialausgleich?!
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