Ärger mit einem Bausachverständigen

Diskutiere Ärger mit einem Bausachverständigen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Servus Ich bin heute mit einem Bausachverständigen aneinander gefahren... er munierte folgende Punkte und ich hätte gern ein Paar Antworten...
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Servus

Ich bin heute mit einem Bausachverständigen aneinander gefahren... er munierte folgende Punkte und ich hätte gern ein Paar Antworten ggf. mit Fundstelle in der VDE wenn möglich.

(1) Dosen und Leitungen dürfen nicht mit Gips angesetzt werden da der Kalk gehalt zu hoch ist. (Der Bau wird übrigens mit Gipsputz ausgestattet.)

(2) Alle Wandlampen MÜSSEN generell mit Schiffchendosen ausgeführ werden... anegeblich fordert dies die VDE.

(3) Stegleitung (NYIF) wurde von uns Teilweise in Leerohr (ca. 2 m) und dann 50 cm normal auf Putz verlegt. Dies wäre ebenfalls nicht erlaubt.

(4) Wie tief darf eine Kabeltrasse in einem Allgemein Kellerflur hängen (KEIN FLUCHT WEG). Man fordert vom mir 2,20 m Leider würde das für mich bedeuten das die 500x60 er Pritsche 10 cm unter der Decke hängt.




Ich bedanke mich vielmals



MfG
 
zu punkt 1: das wäre mir neu... allerdings, wird in Feuchträumen mit Schnellzement hantiert.

zu punkt 2: ob dies die VDE vorschreibt, ist mir nicht bekannt, jedoch kann ich berichten, dass wir nicht immer wandauslassdosen benutzen.


punkt 3 hört sich nicht sehr wirtschaftlich an, da ich NYM-J verlegen würde, ohne Leerrohr. der kostenpunkt würde verringert und NYIF ist sehr anfällig was die Langlebigkeit betrifft, da es sehr schnell "zerbröselt". und wozu überhaupt im Leerrohr? dort verlege ich bestenfalls CAT-Leitung oder Koax.
 
zu 1)
Blödsinn!
Wird seit 100 Jahren so gemacht! Außer Feuchträume halt!

zu2)
Stimmt!

zu3)

Stegleitung in Rohr und Aufputz?
Das hätte ich auch bemängelt!
Die Aderisolierung der Stegleitung ist sehr dünn, und kann beim Einziehen in die Rohre beschädugt werden.
AP verlegung auch nicht statthaft, da Leitung nur Basisisoliert!
 
Installationen nach DINVDE Wandleuchte

Hallo,


1.-
Was wurde denn für ein Gips verwendet - evtl. wurde explizit etwas vereinbart.

2.-
Die Norm DIN VDE 0100-520 (VDE 0100 Teil 520):2003 definiert den Anwendungsbereich bzw. die Anforderungen an Stegleitungen:

• Verlegung nur in trockenen Räumen und nur im oder unter Putz.

• In ihrem ganzen Verlauf müssen sie mit Putz bedeckt sein. Hiervon kann der Installateur abweichen, wenn die Stegleitungen
durch Hohlräume von Decken oder Wänden verlaufen, die aus Beton, Stein oder ähnlichen nicht brennbaren Baustoffen bestehen.

Eine Besonderheit bilden Hohlräume unter Gipskartonplatten. Hier dürfen Stegleitungen in der Regel nicht verlegt werden. Als Ausnahme gilt, wenn diese Platten ausschließlich mit Gipspflaster befestigt sind.

3.-
Wandleuchten-Anschlußdosen

Nach DIN VDE 0100 Teil 559 müssen Wandleuchten-Anschlußdosen überall dort eingesetzt werden, wo Zuleitungen für Wandleuchten enden.

4.-
So "hoch wie möglich" wird meistens gefordert - das ist alles !

Gruß,
Gretel
 
Moin!

Alle Wandlampen MÜSSEN generell mit Schiffchendosen ausgeführ werden... anegeblich fordert dies die VDE.
Korrekt. Und das mindestens schon seit mindestens 1981. Ist zumindest meine älteste Quelle zu dem Thema(Handbuch für Fernmeldehandwerker - Band 6 Elektroinstallation)

Gruß,
Christian
 
das mit den Wandauslassdosen wusste ich auch nicht... dann darf ich ja das nächste mal auf Bau meckern, wenn es "wieder" mal ohne Wandauslassdosen gemacht wird :lol:
 
Sorry

Natürlich wird das NYIF UP VERLEGT... DAS WAR EIN SCHREIBFEHLER.
 
Hallo,

in den Punkten 2 und 3 hat der Bausachverständige absolut Recht.

Ich würde auch die entsprechende Lampenschaltungen später nicht bezahlen, wenn keine Schiffchen verwendet wurden. Und wenn dann schon tapeziert wurde, wird es für den "Fachbetrieb" teuer.

Ist eben Pfusch, das kann man hier ruhig mal sagen, weil die geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten wurden.

MfG
 
ego1 schrieb:
zu 1)
Blödsinn!
Wird seit 100 Jahren so gemacht! Außer Feuchträume halt!
Ich habe im gesamten Neubau die Kabel mit Gibs befestigt (auch im Bad). Was kann ich schlimmsten Fall passieren? Ich wußte nicht das man im Bad keinen Gibs verwenden darf.
 
Gips schimmelt unter Feuchtigkeitseinfluss, daher verwendet man höchstens ein klein wenig Schnellgips um die Dose zu fixieren und verspachtelt dann mit Füllspachtel!

MfG; Fenta
 
Hat man diesen Feuchtigkeitseinfluss in jeden Raum? Oder wirklich nur im Bad? Wie sieht es in der Küche aus?
 
In der Küche hat man ja normalerweise an ensprechender Stelle ein Fliesenschild oder ähnliches um die Steckdosen.
Zudem wird in der Küche auch selten geduscht ^^
Bei Dosen im Außenbereich gilt aber selbiges wie im Bad.
 
In der Küche hat man ja normalerweise an ensprechender Stelle ein Fliesenschild oder ähnliches um die Steckdosen.
Zudem wird in der Küche auch selten geduscht ^^

Im Bad auch... und Spritzwasser ist trotzdem vorhanden.
 
Im Bad darf auch Gips verwendet werden, schließlich ist das Bad kein Feuchtraum!

Hab auch noch nie! das Problem gehabt das irgendwo der Gips nicht mehr in sich Tragfähig gewesen wäre, aufgrund von Feuchtigkeitseinwirkung!
Und unser Hauptbetätigungsfeld ist Altbau reparaturen/sanierungen.
 
Jo habe 3 jahre lang im Altbau gesessen und nur wenn es explezit erwünscht war vom Bauherren haben wir kein gips verwendet! Das waren dann Altbauhäuser die sowieso schon schön feucht waren und wo dann halt gewünscht war das wir kein gips nehmen, da gips feuchtigkeit zieht. Sonst wurde es nie verboten!

Betreffend den Schiffchen hat mit mein damaliger Geselle auch erzählt, dass man sie eigentlich nutzen muss jedoch kaum noch gemacht wird. Wurde von unserem Chef auch immer abgeklärt vorher!
 
ego1 schrieb:
Im Bad darf auch Gips verwendet werden, schließlich ist das Bad kein Feuchtraum!

Das ist so ziemlich die blödeste Regelung, die ich kenne - jeder weiß, wieviele stunden die Luftfeuchtigkeit in einem Badezimmer nach einem ausgiebigen Bad drastisch erhöht ist, teilweise sind sogar die Wände eine Zeit lang beschlagen.

Im Bad würde ich daher nur Gips verwenden, wenn dieser von anderen Stoffen dicht überdeckt ist - man muss sich schließlich nicht unnötige Schimmelpotentiale einbauen!

Mir ist übrigens egal, was die Vorschrift sagt: In meinen Augen ist ein Bad ein Feuchtraum und wird auch so behandelt!

MfG; Fenta
 
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