PEN trennen - aber wo?

Diskutiere PEN trennen - aber wo? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo! Darf ich da ich einer Altbauwohnung (in Bremen) den PEN in PE und N in der Unterverteilung trennen und einen FI setzen? a) Mehrere...
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Bremen1972

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Hallo!

Darf ich da ich einer Altbauwohnung (in Bremen) den PEN in PE und N in der Unterverteilung trennen und einen FI setzen?

a) Mehrere Parteien im Haus mit einer UV pro Wohnung
b) es ist ein seperates Haus mit einer UV

Was muss ich beachten?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar

Gruß aus Bremen
 
ich kene zwar die örtlichen Richtlinien von Bremen nicht - aber grundsätzlich ja!
wichtig ist eines: er darf danach nicht mehr verbunden werden - und das ist beim Altbau manchmal schwieriger als gedacht!
Manchmal heist das alle Leitungen in der Wohnung raus!
Mindestquerschnitt muß auch beachtet werden !!!
Auftrennung ist erst ab einem Querschnitt von 10 mm² zulässig.
 
...demnach müsste ich zwischen Hausanschlusskasten und UV die Trennung vornehmen oder zu jeder UV mindestens 10mm^2 legen und in der UV die Trennung vornehmen. Ist das so richtig?

Ein Potentialausgleichschiene verbunden mit einer separatem Erder ausserhalb des Hauses muss ich doch auch noch setzen - oder?
 
Hi,

ja, du darfst in der UV trennen. Wenn allerdings die Zuleitung zur UV <10mm² ist, im Prinzip auch nicht.
Wenn im Nachzählerbereich auch ein PEN mit < 10mm² ankommt, wirds schwierig...

Erder ist in Altanlagen nicht zwingend erforderlich. (Sprich: Nicht von Vorschriften gefordert). Wärmstens zu empfehlen jedoch immer!

Sonst beachten?
-Wenn du Mieter bist, darf ohne zustimmung des Vermieters nix an der Elektrik geändert werden.
-Hinterher vom Elektriker Schutzmaßnahmen prüfen lassen.

Gruß
Didi
 
Korrekt! - üblicherweise jedoch in der Unterverteilung - HAK ist plombiert und hier darf eh nur der Fachmann rann - was im übrigen auch für all Deine anderen Vorhaben gilt !
Das anz muß dann auch noch von einem vom EVU zugelassenem Elektomeister begutachtet werden - der unterschreibt auch dafür und ist dann dafür haftbar wenn hier was passiert, und dies auf einen Installationfehler zurückzuführen ist.
Ich kann nur raten Finger weg von der Verteilung!
Eine Sperre des Anschlusses durch das EVU bei Zuwiederhandlung liegt in deren Entscheidunggsbereich!
 
Bremen1972 schrieb:
...demnach müsste ich zwischen Hausanschlusskasten und UV die Trennung vornehmen

Nicht unbedingt. Wenn die TAb nichts gegenteiliges aussagen, kann die Trennung auch anderswo erfolgen. Was ist überhaupt mit den Zähleinrichtungen?

oder zu jeder UV mindestens 10mm^2 legen und in der UV die Trennung vornehmen.

Nein. Welcher Adernquerschnitt ausreichend ist, entscheiden die Bedingungen vor Ort. Du darfst allerdings keinen PEN mehr installieren, dessen Adernquerschnitt unter 10 Quadrat liegt.

Ein Potentialausgleichschiene verbunden mit einer separatem Erder ausserhalb des Hauses muss ich doch auch noch setzen - oder?

Wer behauptet das? Was sagen die TAB dazu aus?

MfG
 
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