K
Kurt
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- Beruf
- Dipl.-Heimwerker
- Hauskauf/Elektrik vom Vorbesitzer selbst erneuert
- #61
Kommt im einzelnen auf den Versicherungsvertrag an. Ich habe einen, bei dem die Versicherung auch grobe Fahrlässigkeit einschließt, ausgeschlossen ist nur noch Vorsatz. Bevor nun jemand denkt, ich bräuchte das: Dieser Vertragsbestandteil kam im Bündel mit der Elementarschadensversicherung, auf die ich es eigentlich abgesehen hatte.Im Brandfalle zahlt hierfür die Feuerversicherung nicht.