Also ich kenne ausreichend Altbauten mit normalen Lichtstrom und normalen Kochfeldern.
Und ich kenne genügend Autofahrer, die sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.
Und wenn man es nicht darf, dann trennt man das Kochfeld eben auf zwei Stromkeise à 16A auf. Ist im Prinzip das Gleiche, aber legal..
Nein, auch das ist nicht den Bedingungen entsprechend, denn es heißt nicht, dass Geräte >4,6kVA auf mehrere Stromkreise aufzuteilen sind, sondern an Drehstrehstrom anzuschließen sind.
Wenn`s dem Versorger stört, hat er immer noch die Möglichkeit Drehstrom für Lau ins Haus zu legen. Das wird allerdings nicht passieren.