Korrekte Installation/Nutzung FI & Automaten?

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theckal

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Hallo Zusammen,

eine Frage von einem Laien an die Experten.

In unserem vor 5 Jahren errichteten Neubau wurde die im Bild ersichtliche Technik verbaut. Nun habe ich eine Information erhalten, dass diese so nicht korrekt ausgeführt wurde, da mehr als 6 Automaten hinter den FIs sitzen.

In de Baubeschreibung wurde folgendes erwähnt:
"Die gesamte Elektroinstallation wird gemäß den VDE-Richtlinien vorgenommen. Die elektrotechnische Ausstattung wird in Anlehnung an die DIN 18015-2 ausgeführt"

Ist es korrekt, dass nur 6 Automaten dahinter sitzen dürfen, oder ist es bei diesen FIs auch möglich wie in unserem Fall 8 dahinter zu klemmen und die DIN Norm / VD Richtlinie wird dann dennoch eingehalten?

Vielen Dank für euer Feedback
 

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Das passt so. Keine Sorge. Die 6 Automaten sind eher eine Empfehlung, und die Anlagenverfügbarkeit zu steigern und den Herstellern einen höheren Absatz zu gewährleisten.
 
Grundsätzlich ist Deine Anlage auch dann sicher, wenn acht LSS hinter einem FI geschaltet sind...
Die Ausstattungsqualität nach DIN 18015-2 darf grundsätzlich unterschritten werden, sie sollte dann natürlich nicht als Vertragsbestandteil in der Baubeschreibung genannt werden.

In Deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass die DIN 18015-2 in der Fassung zum Zeitpunkt der Errichtung Vertragsbestandteil geworden ist, d.h. es liegt ein Mangel vor und Du könntest eine Nachbesserung verlangen. Ob Du noch in der Gewährleistungsfrist liegst, hängt vom Zeitpunkt und Umfang der Abnahme ab, es ist kein versteckter Mangel im engeren Sinn, insoweit wäre der Ausgang eines Rechtsstreits offen.

Rein theoretisch könnten die 40A-FIs überlastet werden, da pro Phase bis zu 48A fließen können, auch das ist i.d.R. eher unwahrscheinlich, aber auch hier wäre die Ausführung nicht zu 100% korrekt, falls die Zählervorsicherung mehr als 40A erlaubt. Den Wert siehst Du auf den SLS-Schaltern unter der Zählern.
 
Grundsätzlich ist Deine Anlage auch dann sicher, wenn acht LSS hinter einem FI geschaltet sind...
Die Ausstattungsqualität nach DIN 18015-2 darf grundsätzlich unterschritten werden, sie sollte dann natürlich nicht als Vertragsbestandteil in der Baubeschreibung genannt werden.

In Deinem Fall würde ich davon ausgehen, dass die DIN 18015-2 in der Fassung zum Zeitpunkt der Errichtung Vertragsbestandteil geworden ist, d.h. es liegt ein Mangel vor und Du könntest eine Nachbesserung verlangen. Ob Du noch in der Gewährleistungsfrist liegst, hängt vom Zeitpunkt und Umfang der Abnahme ab, es ist kein versteckter Mangel im engeren Sinn, insoweit wäre der Ausgang eines Rechtsstreits offen.

Rein theoretisch könnten die 40A-FIs überlastet werden, da pro Phase bis zu 48A fließen können, auch das ist i.d.R. eher unwahrscheinlich, aber auch hier wäre die Ausführung nicht zu 100% korrekt, falls die Zählervorsicherung mehr als 40A erlaubt. Den Wert siehst Du auf den SLS-Schaltern unter der Zählern.
Wenn der 40A Fi nicht vorgesichert ist, wäre das der Fehler. Aber nicht die 8 LSS!
 
Naja, wenn ich im Vertrag definiere, dass die DIN 18015-2 gelten soll, dann ist das zwar aus technischer und praktischer Sicht kein Fehler (fehlende Vorsicherung mal ausgenommen), aber ein Vertragsmangel.
Gerade bei Bauträgerprojekten spürt man den auch im Geldbeutel, wenn man höherwertiger als die Minimalausstattung bezahlt, aber weniger bekommt.

Ich würde deswegen - nach fünf Jahren schon gar nicht - keinen Streit anfangen, aber formaljuristisch ist´s halt nicht korrekt ;-)
 
Naja, wenn ich im Vertrag definiere, dass die DIN 18015-2 gelten soll, dann ist das zwar aus technischer und praktischer Sicht kein Fehler (fehlende Vorsicherung mal ausgenommen), aber ein Vertragsmangel.
Gerade bei Bauträgerprojekten spürt man den auch im Geldbeutel, wenn man höherwertiger als die Minimalausstattung bezahlt, aber weniger bekommt.

Ich würde deswegen - nach fünf Jahren schon gar nicht - keinen Streit anfangen, aber formaljuristisch ist´s halt nicht korrekt ;-)
Gut. Da hast du recht. Man wird nicht rausfinden, was bezahlt wurde.
Welche Größe haben die SLS unter dem Zähler ?
 
Dies war noch bzw. ist noch verbaut.
 

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Allerdings wurde mit der Montage der Photovoltaikanlage ein Zähler ausgebaut und die beiden SLS E63 auch und für den übrig gebliebenen Zähler von AEG ein SHU eingebaut. Wenn ich danach google finde ich zumindest als Laie mal keinen Unterschied warum dies getauscht wurde.
 

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Das Teil von AEG ist auch ein SLS, jetzt mit 35A statt vorher mit 63A. Damit sind die FIs ausreichend vorgesichert, vorher hätte es tatsächlich zu einer Überlastung kommen können.
Reduziert wurde der SLS, weil die PV-Anlage als "Dauerstromanlage" gilt (auch wenn in der Nacht kein Strom erzeugt wird) und damit die zulässige Belastbarkeit geringer ist (32A bei 10qmm Zählerverdrahtung).
Falls Du nicht irgendwann mal eine große Wallbox installieren willst, reichen die 35A aus...

Das rechte Bild ist ein Kombiableiter von Hager für den Überspannungsschutz.
 
Logisch ist beides erklärbar, der alte Zähler mit Drehscheibe wurde durch ein digitalen Zweirichtungszähler getauscht. Hätte man den alten drin gelassen, würde er Rückwärts drehen wenn Strom durch das PV eingespeist wird. In den Niederlanden geduldet, in Deutschland Bürokratisch undenkbar.

Da man nun Strom vom Netzanbieter und der PV Anlage bekommt, besteht die Gefahr der Überlastung der Leitungen daher wurde der 63A SLS gegen 32A getauscht.
 
Damit sind die FIs ausreichend vorgesichert, vorher hätte es tatsächlich zu einer Überlastung kommen können.

Das ist nicht zuende gedacht...
Zumindest in der Theorie muss der Nennstrom der PV-Anlage noch dazu addiert werden!

Im wirklichen Leben passiert dem FI da aber nichts!

Wo ist eigentlich die absicherung für die PV?
Irgendwie ist da nix dazu gekommen?
 
Hätte man sich das Bild oben angeguckt :D, wurde 1 Zähler entfernt da unnötig für Solar und Netzeinspeisung wenn das auch mit 1 Zähler reicht. Da war jedenfalls eine echte Fachfirma am Werk beim Neubau. :)
 
Korrekt, es waren vorher schon 2 digitale Stromzähler verbaut und nur 1 sowie unten die Keramiksicherung (?!?) wurden entfernt.

Bezüglich der PV Absicherung, kann es sein das dies über die Matebox wie hier im Anhang erfolgt?
 

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An dem 2. Zähler war vorher die Wärmepumpe angeschlossen
 
Der Satz "in Anlehnung an DIN 18015..." ist so eine Wortwahl in der man dem Errichter die Freiheit gibt sich nach der DIN 18015 zu richten wenn es ihm passt.
Den Satz hätte man vollkommen streichen können.
Nach DIN 18015 dürfen hinter einem FI nur 6 Stromkreise geschaltet werden.
mit dem zitierten Satz gibt es aber keine Grundlage die Einhaltung der DIN 18015 zu fordern, da nicht definiert ist was "Anlehnung" bedeutet.

Nebenbei ist diese Forderung auch völliger Unsinn.

MIr wäre bei der Anlage eher wichtig gewesen auf diese Schraubkappen zu verzichten und dort Linocur Schalter ein zu setzen, zusätzlich wären dort Leitungsschutzschalter ohnehin die bessere Wahl gewesen, da es sich der Beschriftug nach um Endstromkreise handelt.

Auch die Automaten und FI wäre als Version mit Quickconnet die deutlich bessere Wahl gewesen (Typen MBS... und CDS...)
 
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