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Thomas03
Guest
Hallo zusammen.
In meinem Wohngebiet werden alle Häuser noch über Dachständer versorgt. Die Leitungen (teils noch unisoliert, dort wo es Neuerungen gab isolierte Kabelstränge) gehen pro Straßenseite von Haus zu Haus. Das Nachbarhaus rechts wurde abgerissen und eine Flachdachvilla (oberstes Geschoss in Holzständerbauweise) errichtet.
Der neue Nachbar möchte keinen Dachständer (optische Gründe, Magnetfeld???).
Von meinem Dachständer soll jetzt über das Nachbarhaus hinweg der Dachständer des übernächsten Hauses angefahren werden. Zusätzlich wurde an der Grundstücksgrenze (am Gehweg) ein Stahlmast gestellt. Dieser soll von meinem Dachständer aus durch eine zusätzliche Leitung quer über mein Dach und Vorgarten den Strom für die Versorgung des Nachbarhauses in die Erde bringen.
Optisch empfinde ich dies als eine ziemliche Bastelei. Zudem verstehe ich nicht warum - wenn sich mein neuer Nachbar an solchen Leitungen stört - ich deshalb eine zusätzliche Leitung quer über mein Grundstück hinnehmen muss.
Umgekehrt würde ich es gut verstehen: Wenn die ganze Straße auf Erdkabel umgestellt wird, dass die Leute, denen das Geld fehlt ihre Hauselektrik auf Versorgung von unten umzustellen, weiterhin über einen solchen Mast und Querkabel an den Dachständer versorgt werden. Wer den Sonderwunsch hat, der soll die Lasten tragen - ob finanziell oder optisch.
Mit dem Versorger (EnBw) bzw dem ausführenden Elektrounternehmen möchte ich die Frage zunächst nicht diskutieren.
Man ist ja schließlich an einer guten Nachbarschaft interessiert und ich möchte nicht schon wieder als Querulant hingestellt werden. Ich hatte wegen diesem Neubau nämlich schon 3 Mal beim Bauamt nachgefragt (wegen einer 3m hohen Terrassenaufschüttung, einer 1,90m hohen Gartenaufschüttung und 4m über das Baufenster hinausgehendem Anbau - an dem einzigen Flachdach in einem Satteldachwohngebiet hatten sich die anderen Nachbarn mehr gestört, mir war das eigentlich egal).
Das Problem: Der Bauherr ist einer der größten Unternehmer der Gemeinde, der Bebauungsplan angeblich nicht rechtsgültig, und es scheint, als würde das Bauamt in diesem Fall auch mal ein Auge mehr zudrücken. Und die Versorgungswerke vielleicht auch?
Bitte entschuldigt meine vielleicht etwas zu detaillierten Ausführungen. Ich hoffe Ihr versteht den Hintergrund. Da baut jemand eine Millionärsvilla in ein stinknormales Wohngebiet und meint, wenn er das Geld dazu hat, kann er machen was er will. Baurechtlich scheint es in diesem Fall auch so zu sein. Sieht dies beim Strom genauso aus und man kann sich aussuchen ob Dachständer oder Erdleitung - die Last trägt der Nachbar?
Ihr scheint hier ja fast alle Profis im Elektrohandwerk zu sein. Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten und Kommentare, ob die geschilderte Praxis beim Übergang von Dach- auf Erdverkabelung nach Eurer Erfahrung durchaus üblich ist, oder ob es sich hier um einen eher ungewöhnlichen Sonderfall handelt.
Vielen Dank im Voraus.
Thomas
In meinem Wohngebiet werden alle Häuser noch über Dachständer versorgt. Die Leitungen (teils noch unisoliert, dort wo es Neuerungen gab isolierte Kabelstränge) gehen pro Straßenseite von Haus zu Haus. Das Nachbarhaus rechts wurde abgerissen und eine Flachdachvilla (oberstes Geschoss in Holzständerbauweise) errichtet.
Der neue Nachbar möchte keinen Dachständer (optische Gründe, Magnetfeld???).
Von meinem Dachständer soll jetzt über das Nachbarhaus hinweg der Dachständer des übernächsten Hauses angefahren werden. Zusätzlich wurde an der Grundstücksgrenze (am Gehweg) ein Stahlmast gestellt. Dieser soll von meinem Dachständer aus durch eine zusätzliche Leitung quer über mein Dach und Vorgarten den Strom für die Versorgung des Nachbarhauses in die Erde bringen.
Optisch empfinde ich dies als eine ziemliche Bastelei. Zudem verstehe ich nicht warum - wenn sich mein neuer Nachbar an solchen Leitungen stört - ich deshalb eine zusätzliche Leitung quer über mein Grundstück hinnehmen muss.
Umgekehrt würde ich es gut verstehen: Wenn die ganze Straße auf Erdkabel umgestellt wird, dass die Leute, denen das Geld fehlt ihre Hauselektrik auf Versorgung von unten umzustellen, weiterhin über einen solchen Mast und Querkabel an den Dachständer versorgt werden. Wer den Sonderwunsch hat, der soll die Lasten tragen - ob finanziell oder optisch.
Mit dem Versorger (EnBw) bzw dem ausführenden Elektrounternehmen möchte ich die Frage zunächst nicht diskutieren.
Man ist ja schließlich an einer guten Nachbarschaft interessiert und ich möchte nicht schon wieder als Querulant hingestellt werden. Ich hatte wegen diesem Neubau nämlich schon 3 Mal beim Bauamt nachgefragt (wegen einer 3m hohen Terrassenaufschüttung, einer 1,90m hohen Gartenaufschüttung und 4m über das Baufenster hinausgehendem Anbau - an dem einzigen Flachdach in einem Satteldachwohngebiet hatten sich die anderen Nachbarn mehr gestört, mir war das eigentlich egal).
Das Problem: Der Bauherr ist einer der größten Unternehmer der Gemeinde, der Bebauungsplan angeblich nicht rechtsgültig, und es scheint, als würde das Bauamt in diesem Fall auch mal ein Auge mehr zudrücken. Und die Versorgungswerke vielleicht auch?
Bitte entschuldigt meine vielleicht etwas zu detaillierten Ausführungen. Ich hoffe Ihr versteht den Hintergrund. Da baut jemand eine Millionärsvilla in ein stinknormales Wohngebiet und meint, wenn er das Geld dazu hat, kann er machen was er will. Baurechtlich scheint es in diesem Fall auch so zu sein. Sieht dies beim Strom genauso aus und man kann sich aussuchen ob Dachständer oder Erdleitung - die Last trägt der Nachbar?
Ihr scheint hier ja fast alle Profis im Elektrohandwerk zu sein. Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten und Kommentare, ob die geschilderte Praxis beim Übergang von Dach- auf Erdverkabelung nach Eurer Erfahrung durchaus üblich ist, oder ob es sich hier um einen eher ungewöhnlichen Sonderfall handelt.
Vielen Dank im Voraus.
Thomas