Übergang Dach- auf Erdkabel über meinen Dachständer und Mast

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Thomas03

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Hallo zusammen.
In meinem Wohngebiet werden alle Häuser noch über Dachständer versorgt. Die Leitungen (teils noch unisoliert, dort wo es Neuerungen gab isolierte Kabelstränge) gehen pro Straßenseite von Haus zu Haus. Das Nachbarhaus rechts wurde abgerissen und eine Flachdachvilla (oberstes Geschoss in Holzständerbauweise) errichtet.
Der neue Nachbar möchte keinen Dachständer (optische Gründe, Magnetfeld???).
Von meinem Dachständer soll jetzt über das Nachbarhaus hinweg der Dachständer des übernächsten Hauses angefahren werden. Zusätzlich wurde an der Grundstücksgrenze (am Gehweg) ein Stahlmast gestellt. Dieser soll von meinem Dachständer aus durch eine zusätzliche Leitung quer über mein Dach und Vorgarten den Strom für die Versorgung des Nachbarhauses in die Erde bringen.
Optisch empfinde ich dies als eine ziemliche Bastelei. Zudem verstehe ich nicht warum - wenn sich mein neuer Nachbar an solchen Leitungen stört - ich deshalb eine zusätzliche Leitung quer über mein Grundstück hinnehmen muss.
Umgekehrt würde ich es gut verstehen: Wenn die ganze Straße auf Erdkabel umgestellt wird, dass die Leute, denen das Geld fehlt ihre Hauselektrik auf Versorgung von unten umzustellen, weiterhin über einen solchen Mast und Querkabel an den Dachständer versorgt werden. Wer den Sonderwunsch hat, der soll die Lasten tragen - ob finanziell oder optisch.
Mit dem Versorger (EnBw) bzw dem ausführenden Elektrounternehmen möchte ich die Frage zunächst nicht diskutieren.
Man ist ja schließlich an einer guten Nachbarschaft interessiert und ich möchte nicht schon wieder als Querulant hingestellt werden. Ich hatte wegen diesem Neubau nämlich schon 3 Mal beim Bauamt nachgefragt (wegen einer 3m hohen Terrassenaufschüttung, einer 1,90m hohen Gartenaufschüttung und 4m über das Baufenster hinausgehendem Anbau - an dem einzigen Flachdach in einem Satteldachwohngebiet hatten sich die anderen Nachbarn mehr gestört, mir war das eigentlich egal).
Das Problem: Der Bauherr ist einer der größten Unternehmer der Gemeinde, der Bebauungsplan angeblich nicht rechtsgültig, und es scheint, als würde das Bauamt in diesem Fall auch mal ein Auge mehr zudrücken. Und die Versorgungswerke vielleicht auch?
Bitte entschuldigt meine vielleicht etwas zu detaillierten Ausführungen. Ich hoffe Ihr versteht den Hintergrund. Da baut jemand eine Millionärsvilla in ein stinknormales Wohngebiet und meint, wenn er das Geld dazu hat, kann er machen was er will. Baurechtlich scheint es in diesem Fall auch so zu sein. Sieht dies beim Strom genauso aus und man kann sich aussuchen ob Dachständer oder Erdleitung - die Last trägt der Nachbar?
Ihr scheint hier ja fast alle Profis im Elektrohandwerk zu sein. Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten und Kommentare, ob die geschilderte Praxis beim Übergang von Dach- auf Erdverkabelung nach Eurer Erfahrung durchaus üblich ist, oder ob es sich hier um einen eher ungewöhnlichen Sonderfall handelt.
Vielen Dank im Voraus.
Thomas
 
Re: Übergang Dach- auf Erdkabel über meinen Dachständer und

Thomas03 schrieb:
Der neue Nachbar möchte keinen Dachständer (optische Gründe, Magnetfeld???).

Kann ich verstehen, würde ich auch nicht haben wollen.

Thomas03 schrieb:
Von meinem Dachständer soll jetzt über das Nachbarhaus hinweg der Dachständer des übernächsten Hauses angefahren werden.


Soweit in Ordnung.

Thomas03 schrieb:
Zusätzlich wurde an der Grundstücksgrenze (am Gehweg) ein Stahlmast gestellt. Dieser soll von meinem Dachständer aus durch eine zusätzliche Leitung quer über mein Dach und Vorgarten den Strom für die Versorgung des Nachbarhauses in die Erde bringen.

Finde ich auch nicht sehr prickelnd.

Thomas03 schrieb:
Optisch empfinde ich dies als eine ziemliche Bastelei. Zudem verstehe ich nicht warum - wenn sich mein neuer Nachbar an solchen Leitungen stört -

Hausanschluss unter Dach, Leitung durch Haus da kann ich mir auch was anderes vorstellen.

Thomas03 schrieb:
ich deshalb eine zusätzliche Leitung quer über mein Grundstück hinnehmen muss.

Die sollen sich eine andere Lösung einfallen lassen, und anders abfangen. Habe keine Ahnung ob man das hinnehmen muss.

Lutz
 
Re: Übergang Dach- auf Erdkabel über meinen Dachständer und

Danke für die Antwort Lutz.

elo22 schrieb:
Die sollen sich eine andere Lösung einfallen lassen, und anders abfangen.

Welche anderen Lösungen sind denn in solchen Fällen üblich?
Ihr Profis kommt doch auf viele Baustellen.


Da kommt es doch bestimmt häufiger vor, dass bei einem Neubau oder Komplett-Renovierung der Bauherr sich für die Zukunft (also Strom von unten) rüstet, obwohl die ganze Straße noch über Dachständer versorgt wird.

Auch ich habe mich bei einer Renovierungsmaßnahme vor 18 Jahren bereits darauf vorbereitet. Das hieß da für mich: Strom kommt vom Dach, läuft durch's Haus runter in den Keller, dorthin wurden die Zähler verlegt, und von da gings dann wieder rauf. War 'ne ganz schöne Schlitzklopferei. Ausschließlich auf meine Kosten und ohne Beeinträchtigung der Nachbarn.
Wenn ich jetzt auch keinen Dachständer mehr wollte, oder noch schlimmer - wenn mein Haus verkauft und abgerissen werden sollte, dann müsste da nicht nur eine Lösung für mein Grundstück, sondern (wohl auf meine Kosten) auch eine neue Lösung für den Nachbarn gefunden werden. Denn der hängt eigentlich nicht mehr am öffentlichen Netzt der Straße, sondern direkt an meinem Dachständer. Und für mich nochmal dieselbe Lösung wie für ihn, das würde ohne Zwischenmast kaum funktionieren. Da müsste die EnBw dann auf die andere Straßenseite ausweichen.

Aber zurück zur Frage:
Wenn Ihr auf solche Baustellen kommt, also Straße hat Dachständer, Bauherr will keinen...
1. Kennt Ihr viele solche Fälle, dass der Versorger da eine Einzellösung bietet, oder wird üblicherweise die ganze Straße umgestellt?
2. Wie sehen diese Lösungen dann aus? Sollte da nicht vielleicht wenigstens ein höherer Mast verwendet werden, von welchem dann auch die Durchleitung zum nächsten Haus erfolgen kann?
 
§ 12 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)

Ich habe da noch was gefunden in
§ 12 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung): Grundstücksbenutzung

(1) Anschlussnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung (Niederspannungs- und Mittelspannungsnetz) das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über ihre im Gebiet des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke,

1. die an das Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind,

2. die vom Eigentümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem an das Netz angeschlossenen Grundstück genutzt werden oder

3. für die die Möglichkeit des Netzanschlusses sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Sie besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde; insbesondere ist die Inanspruchnahme des Grundstücks zwecks Anschlusses eines anderen Grundstücks an das Elektrizitätsversorgungsnetz grundsätzlich verwehrt, wenn der Anschluss über das eigene Grundstück des anderen Anschlussnehmers möglich und dem Netzbetreiber zumutbar ist.

(2) Der Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu benachrichtigen.

(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Netzbetreiber zu tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen ausschließlich dem Anschluss des Grundstücks dienen.

(4) Wird die Anschlussnutzung eingestellt, so hat der Eigentümer die auf seinen Grundstücken befindlichen Einrichtungen noch drei Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.


Ich interpretiere das so, dass ein zusätzlicher Abzweig von meinem Dachständer nicht notwendig, und das Herunterführen der Leitung in die Erde sowohl für den Netzbetreiber als auch für den Nachbarn auf seinem eigenen Grundstück möglich und zumutbar wäre.

Ich möchte aber nicht wieder als der böse Nachbar erscheinen und bin hier auch in keinem Juristen- sondern Elektriker-Forum.
Deshalb wäre es mir auch so wichtig, von Euch zu erfahren, inwieweit das geplante Vorgehen gängige Praxis ist.
 
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