R
Richie
- Beiträge
- 529
Wobei der Kreisverkehr ein schlechtes Beispiel ist, weil es echte gibt wo die Vorfahrt derjenige hat der sich im Kreis befindet und auch die Vorfahrt beim rausfahren hat. Gekennzeichnet sind diese mit blauen Dreipfeilschild ergänzt durch Vorfahr gewähren Schilder. Dann gibt es die unechten Kreisverkehre, hier gilt dann Rechts vor links. Wenn man das nicht weiß hat man ein Problem, wenn mit Auto ein Radler mitnimmt, oder der Radler selbst wenn ein Auto rausfährt und der Radler ein vorhandenes Vorfahrt gewähren Schild missachtet.
Hatte Anfang der Woche so ein ähnliches Beispiel, fahre in der 30er Zone an einer Ampel rüber. Nach der Ampel zieht eine Radlerin mit Mucke im Ohr ohne zu gucken von rechts (Parkplatzeinfahrt) an mir vorbei. Es waren noch 2m Abstand am vorbeiziehenden Rad, weil ich gebremst hatte. War nicht Vorfahrtberechtigt und hätte so 100% der Schuld zugesprochen bekommen, die Mucke im Ohr wäre noch erschwerend hinzugekommen.
Hatte Anfang der Woche so ein ähnliches Beispiel, fahre in der 30er Zone an einer Ampel rüber. Nach der Ampel zieht eine Radlerin mit Mucke im Ohr ohne zu gucken von rechts (Parkplatzeinfahrt) an mir vorbei. Es waren noch 2m Abstand am vorbeiziehenden Rad, weil ich gebremst hatte. War nicht Vorfahrtberechtigt und hätte so 100% der Schuld zugesprochen bekommen, die Mucke im Ohr wäre noch erschwerend hinzugekommen.