edi
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@ Wolli
Ich glaube du verstehst garnichts......
weder von Elektrotechnik noch von deutscher Rechtschreibung..
Ich glaube du verstehst garnichts......
weder von Elektrotechnik noch von deutscher Rechtschreibung..
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edi schrieb:@ Wolli
Ich glaube du verstehst garnichts......
weder von Elektrotechnik noch von deutscher Rechtschreibung..
Ich habe schon vor einiger Zeit geschrieben:
warum kann dieses nicht durch eine defekte Vorsicherung passieren???
Durch den sehr kleinen Widerstand der Heizung im DLE
wird der fehlende Aussenleiter rückwärts wieder durch die noch vorhandenen Aussenleiter eingespeist.
Die Lampen liegen dann vieleicht nicht an 230V es wird weniger sein, aber das fällt bei Glühlampen nicht auf.
Gruß Peter
christiankrupp schrieb:Moin wolli,
ich will Dir das gerne mal vorrechnen.
Angenommen der DLE benötigt eine Spannung von 400V und zieht dann pro Phase 16A. Das entspräche einem DLE mit 19,2kW.
Das heißt jede Heizwicklung hat einen Widerstand von 25Ohm(400V/16A).
Ein Glühlampe von 100W hat einen Widerstand von ca. 535Ohm(230V/0,43A).
Jetzt kommt die Reihenschaltung von Widerständen ins Spiel
Wir haben einen Gesamtwiderstand von ca. 560Ohm.
Es gilt bei Reihenschaltung von Widerständen:
U1/Uges=R1/Rges
umgestellt nach U1: U1=Uges*R1/Rges
U1 sei die Spannung die an der Glühlampe anliegt.
Für R1 535Ohm einsetzen für Uges 230V einsetzen und für Rges 560Ohm einsetzen.
Dann bekommst Du für U1 ca. 219V heraus.
Und das reicht auf jeden Fall um die Glühlampe zum leuchten zu bringen.
Gruß,
Christian
sicher doch :roll:wenn ich an meinen alten mit lehrling denke der konnte nicht mal U = R * I Rechnen!! und der hat auch bestanden!
Sicherungskasten wären aber ohne meine anwesenheit zu erreichen.
Vielen dank für die schnelle Antwort, dann muss ich nicht schauen, dass ich dafür extra frei bekomme und der Hausmeister kann dann mit dem entsprechenden Fachmann ans Werk gehen.Das sollte reichen!
Richtig, es ging mir nur darum, wo man zur Problemlösung dran muss, da ich momentan so gut wie keine Chance hab frei zu bekommen und niemand den Elektriker in die Wohnung lassen könnte.Dann ist wohl davon auszugehen daß es sich nicht um Eigentum handelt.
Ergo Vermieter zuständig.
Schlüssel unter die Fußbodenmatte.Richtig, es ging mir nur darum, wo man zur Problemlösung dran muss, da ich momentan so gut wie keine Chance hab frei zu bekommen und niemand den Elektriker in die Wohnung lassen könnte.
Für mich keine Option. In meiner Abwesenheit kommt niemand dem ich nicht traue oder wirklich kenne in meine Wohnung.Schlüssel unter die Fußbodenmatte.
Oftmals ist es genau umgekehrt. Da kommen die denen du.... , oder die du nicht in der Wohnung willst.In meiner Abwesenheit kommt niemand dem ich nicht traue oder wirklich kenne in meine Wohnung.
Das ist aber eine schlechte Lösung. Wie soll der Elektriker hinterher den Durchlauferhitzer und das Licht prüfen, wenn er nicht in die Wohnung kann? Das würde ich nicht machen.Richtig, es ging mir nur darum, wo man zur Problemlösung dran muss, da ich momentan so gut wie keine Chance hab frei zu bekommen und niemand den Elektriker in die Wohnung lassen könnte.