Gewährleistung nach VOB

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Alex2307

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Hi leute,
muss in 5 tagen n kurzes referat, so ca 10min über besagtes thema oben halten.
Leider find ich irgednwie nix brauchbares oder besser gesagt ich komm mit den Begriffen nicht ganz klar.
Wenn ich von Gewährleistung sprech, sprech ich dann von nem Mängel? Und gibts ne Gewährleistung auch schon vor der Abnahme oder erst danach?
Überschneidet sich die Gewährleistung nach VOB mit der aus m BGB (speziell Werkvertragsrecht).

Ich bräucht einfach nur n paar grundlegende Begriffe, was in der Gewährlesitung nach VOB enthalten ist. Auf denen kann ich dann aufbauen, und des würd mir dann enorm helfen.

Ich hoffe und denke dass hier n paar Meister/Techniker/Ingenieure oder andere leute mit wissen sind, die mir hier unter die arme greifen können.

Dankeschön schonmal im Voraus.
 
Vor der Abnahme gibt es Mängel und nach der Abnahme Gewährleistungsansprüche.

Vor der Abnahme muß der Errichter beweisen, daß der angezeigte Mangel keiner ist (oder ihn beseitigen)
nach der Abnahme kehrt sich die Sache um und der Auftraggeber muß den Mangel beweisen.

Die VOB ist dem BGB untergeordnet.
Die VOB ist kein Gesetz, eher so etwas wie die DIN.
In einem Vertrag muß angegeben sein, daß die VOB anzuwenden ist.

Mängel müssen schriftlich angezeigt werden.
Dazu ist eine Frist anzugeben in der der Mangel beseitigt werden soll. Die Frist muß angemessen sein.
nach verstreichen der Frist wird eine Nachfrist gesetzt, nach weiterem fruchtlosem Verstreichen erfolgt eine Neue Frist mit der Androhung bei erneutem Vertreichen den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers durch einen Dritten beseitigen zu lassen.
Ist Durch den Mangel Gefahr in Verzug (kann auch ein drohender erheblicher wirtschaftlicher Schaden sein)kann der Auftraggeber sofortiges Handeln einfordern.
 
ok schonmal danke.

und wenn ich des jetzt richtig verstanden habe, dann gelten die selben oder fast die selben Gewährleistungen des BGBs auch für die VOB, weil diese ja untergeordnet ist. Also im großen und ganzen die folgenden 5:

- Nacherfüllung
- Selbstvornahme
- Rücktritt
- Minderung
- Schadensersatz

Is des richtig so oder seh ich des falsch?
 
ja.

sollte die VOB dem BGB widersprechen gilt das BGB.

Ist so wie wenn im Arbeitsvertrag 12 Urlaubstage drin stehen, im Arbeitsrecht stehen 24 und das gilt dann auch.
 
Ist so wie wenn im Arbeitsvertrag 12 Urlaubstage drin stehen, im Arbeitsrecht stehen 24 und das gilt dann auch.

das mit den 24 Tagen ist aber nicht BGB, sondern Bundesurlaubsgesetz.
 
hab ich auch nicht geschrieben.
 
so merci octavian, referat lief super. Danke
 
Na dann ist ja alles gut, hat es sich doch gelohnt ein paar Jahre als Bauleitung auf allen möglichen Baustellen rumzuspringen. :)
 
Octavian1977 schrieb:
Die VOB ist dem BGB untergeordnet.
Die VOB ist kein Gesetz, eher so etwas wie die DIN.
In einem Vertrag muß angegeben sein, daß die VOB anzuwenden ist.

Frage:
Das heist aber nicht das der Kunde mir nach 4 Jahren und nem Monat noch mit nem Anspruch kommen kann wenn ich einen VOB-Vertrag gemacht hab, oder?
 
Das kommt drauf an welche Gewährleistungen und Garantien im Vertrag vereinbart wurden.

Für verdeckte Mängel gelten auch unbegrenzte Zeiten.
 
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