Bestandsschutz von Räumen in Altbauwohnung

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masungu

Guest
Guten Tag,

ein Freund von mir will eine Altbauwohnung renovieren. In allen Räumen sind 2-adrige Kabel verlegt. Nun sollen zusätzliche Steckdosen in den einzelnen Räumen eingebaut werden. Die Wohnung wird vermietet und der Mieter stellt die Forderung, dass die Arbeiten nach DIN und VDE ausgeführt werden.
Muß er nun die gesamte Verkabelung in den ganzen Räumen erneuern und wenn ja, wo, kann ich das nachlesen?

Vielen Dank für die Antworten.
 
Wenn man in der Anlage Änderungen durchführt müssen diese nach VDE 0100 erfolgen sprich die Installation nach dem Neusten Standard.
 
Es gilt aber der Bestandsschutz.
Also alle Änderungen / Erweiterungen mit neuen Kabeln, aber nichts alt - neu - alt.

(Meiner Erinnerung nach)
 
Hallo!

Bestandsschutz gibt es allenfalls noch für Objekte, die vom Eigentümer selbst genutzt werden. In dem Moment, wo etwas vermietet wird, trägt der Vermieter/Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, und das heißt, daß Erdung und FI vorhanden sein muß!

Also raus mit dem alten Kram und neu verlegt, am besten in Rohre, dann kann man auch mal nachträglich etwas ändern oder hinzufügen. Falls schon Leitungsrohre vorhanden sind, ist die Sache ziemlich einfach, dann zieht man einfach neue Leitungen ein.


Gruß
 
Hallo Martin,

Wo steht in der VDE daß eine Installation immer und jederzeit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muß.
Soweit ich weiß, ist es für jede Prüfung einer Altanlage unumgänglich die Empfehlungen der VDE zum Zeitpunkt der Erstellung der Anlage zu kennen.
Daß der Fachmann dann eine Empfehlung geben kann bzw. muß, weiß ich auch, aber wenn alle Anlagen, die nicht Stand der Technik sind,innerhalb eines Jahres außer Betrieb genommen werden müßten, bräuchte Deutschland 10* mehr Elektriker.
 
Hallo Talisien

Auch ich habe das so in Erinnerung!
 
Heikoweh schrieb:
Wo steht in der VDE daß eine Installation immer und jederzeit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muß.

VDE 0100 Teil 610 schreibt eine Prüfung privat genutzter Anlagen alle 4 Jahre vor. Diese Prüfung orientiert sich am AKTUELLEN Stand!

Wenn Du das Objekt selbst nutzt, kannst Du das auf Dein Risiko hin natürlich vernachlässigen, wenn Du das aber vermietest, dann wirst Du peinlich genau darauf bedacht sein, daß Du diese Überprüfung machst bzw. durchführen lässt. Machst Du das als Vermieter nicht, ist das eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und kann vor Gericht zu Deinem Nachteil ausgelegt werden.

Jeder Vermieter, der nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen möchte, wird also eine Überprüfung vornehmen lassen. Falls sich bei der Überprüfung herausstellt, daß z. B. ein FI für das Bad fehlt, dann wird man das in diesem Zuge nachrüsten.

Im übrigen gibt es nicht nur die VDE-Normen, sondern zahlreiche Gesetze zu Haftungsfragen etc., die der VDE übergeordnet sind.

Siehe auch hier: www.e-check.de

Bestandsschutz heißt nur, daß der Energieversorger nicht die Versorgung einstellt. Das heißt aber noch lange nicht, daß man das Objekt einfach so weiterbetreiben kann. Als Vermieter hat man nun mal auch gewisse Pflichten, die nicht nur in der VDE stehen.



Gruß
 
Hallo,

ich muß da Martin voll zustimmen!!!

Dieser Bekannte nimmt eine Änderung in der el. Anlage vor, und muß diese somit auf den aktuellen Stand der Technik bringen!!!

Z.b. Wie will der "Bekannte" zusätzliche Steckdosen anbringen, wenn die el. Leitungen 2-adrig sind und die klassische Nullung seit ca. 30 Jahren verboten ist???
 
Quasi0815 schrieb:
Z.b. Wie will der "Bekannte" zusätzliche Steckdosen anbringen, wenn die el. Leitungen 2-adrig sind und die klassische Nullung seit ca. 30 Jahren verboten ist???

Es war früher mal üblich, daß man ausgehend von einer klassischen Nullung dreiadrig weiterverdrahtet hat und dann am Übergang zur klassischen Nullung N und PE zum PEN verbunden hat.

Aus Gründen der Haftung und der Verkehrssicherung sollte man das heute aber nicht mehr machen. Wie ich bereits schrieb gibt es Rechtsnormen, die der VDE übergeordnet sind. Die sog. "Innungsfachleute", die ihre VDE zwar in- und auswendig kennen, aber links und rechts davon blind sind, können nicht beurteilen, welche Rechtsnormen noch anzuwenden sind. Fakt ist, daß der Betreiber einer Anlage (Eigentümer oder Vermieter) eine Verkehrssicherungspflicht hat, und die erstreckt sich nach VDE 0100 Teil 610 u. a. auch darauf, daß er alle 4 Jahre eine Prüfung vornimmt, die sich an den aktuellen Normen orientiert und nicht an den Normen zum Zeitpunkt der Errichtung!

Im übrigen ist ein Elektriker dazu verpflichtet, den Betreiber einer Anlage darauf hinzuweisen, wenn er auf Anlagen ohne FI oder mit klassischer Nullung trifft und ihn über den Stand der Dinge aufzuklären. Sinnvollerweise läßt man sich das schriftlich bestätigen. Falls dann später etwas passiert, kann man das belegen und sich so ggf. der Mithaftung entziehen.

Im übrigen haben wir letztes Jahr nach Rücksprache mit dem VNB eine Anlage außer Betrieb genommen, in der noch baumwollumwickelte Aludrähte von ca. 1920 im Einsatz waren, offene Verteilerdosen, 2-polige Steckdosen usw. Und das alles in einem Stall mit Tierhaltung! Der Bauer hat natürlich ziemlich gezetert, hat ihm aber nichts genutzt. Nach einer Woche kam er dann daher und wollte den Stall renoviert haben, haben wir ihm dann auch gemacht. Dummerweise hat er bei der Berufsgenossenschaft angerufen, die kamen dann vorbei, haben sich das angeschaut und in anderen Gebäuden weitere eklatante Mängel entdeckt, die wir dann auch behoben haben. War dann eine etwas größere Aktion!

Gruß
 
Hallo,

also bitte nicht Gewerbebetriebe und Privatwohnungen in einen Topf werfen.
Lg
Andy
 
Bezüglich des sogenannten "Bestandsschutzes" sind durchaus neben VDE auch andere Rwegelwerke zu beachten. In Österreich Z.B.: ist laut Elektrotechnikverordnung §7 auf jeden Fall ein Zusatzschutz durch einen RCD mit 30mA herzustellen. Für alle Steckdosen!
Da kann die elektrische Anlage tausend mal den damals geltenden Regeln entsprechen, wenn man vermieten möchte, zählt das nicht.

Ob es in DE ähnliche Rechtslagen gibt, ist zu überprüfen.

§ 7a. Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04- 01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/ A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.
 
Anscheinend ist noch Niemanden aufgefallen, dass der Beitrag #10, aus anno 2005 stammt, warum muss man sowas unbedingt wieder aufwärmen?
 
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Dieser "Andy" ist nunmal ein Neuling, der wohl noch nicht so ganz den Durchblick hat, oder ?
 
Wobei mir auch öfters passiert, dass ich Threadtitel und Threaddatum wenig Beachtung schenke.

Ich mag es z.B.: überhaupt nicht, wenn wichtige Informationen zur Frage zwar im Titel, aber nicht mehr im Text stehen.
 
So lange Rede kurzer Sinn sobald da neue Steckdosen errichtet werden sind die nach aktueller Norm zu errichten. Also mit RCD! Da die Wohnung eh eine veraltetet Installation hat wird eine Komplette Neuinstallation die Billigere und Sichere Sache sein . Als Mieter würde ich in solch eine Wohnung gar nicht erst einziehen! Wie alt eine Anlage ist , lässt sich schon mit einem Blick in den Wohnungsverteiler abschätzen.
 
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