Schutzleiteranschluss bei Schutzklasse II verboten?

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Musiktulpe

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Hallo Leute!
Also vor 10 Jahren wurde ich bei meiner Gesellenprüfung nur 2. Innungssieger, weil ich beim Anschluß einer schutzisolierten Lampe, die mit einem 3-poligen Kabel angefahren wurde den Schutzleiter in der Abzweigdose aufgeklemmt hatte. Damals wurde das als VDE-Fehler deklariert.Begründung: Spannungsverschleppung im Kurzschlussfall. Heute hatte ich eine Diskussion mit dem Ausbildungsmeister über dieses Problem bei meiner Arbeit. Er sagte nur, wo steht das? Habe deshalb den ganzen Tag rumgegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden. Deshalb meine Frage: Wer kann mir sagen wo genau ich im VDE-Regelwerk was zum Thema finden kann? Also nochmal: Beim Anschluss einer schutzisolierten Lampe mit 3-poligem Kabel darf der Schutzleiter in der Abzweigdose nicht aufgeklemmt werden!!!! Wer weiß wo das in der VDE steht?
Gruß Musiktulpe
 
Wo das steht, kann ich Dir leider nicht sagen. Es ist aber tatsächlich so, dass bei einem SKII Gerät PE <u>nicht</u> aufgelegt werden darf. Der Schutzleiter hat in dem Fall frei zu bleiben und muss mit geeigneten Massnahmen isoliert werden (Wago drauf und gut).
Es ist aber auch so, dass alle Zuleitungen einen funktionsfähigen Schutzleiter mitzuführen haben - Auch wenn er nicht gebraucht wird! Insofern war das Auflegen in der Abzweigdose richtig!

Edit: Ups, schliessenden Tag vergessen :lol:
 
Tja, da hatt dir wohl wer den Sieg nicht gegönnt. Eine dämlichere begründung gibt es ja wohl kaum, Schutzleiter werden grundsätzlich soweit vorhanden durchverbunden, und bei nicht gebrauch im Gerät isoliert.
Klassiches Beispiel: FR/AP Schalter, dieser besitzt dafür z.B. eine eigene "Ablageklemme". War damals bestimmt auch auf deinem Brett verschraubt...

Mach dir nix draus, mir hat man Punkte abgezogen, weil ich in Zugfederreihenklemmen keine AEH verwendet habe... Protest mit verweis auf den Hersteller fruchtlos.
 
Beim Anschluss einer schutzisolierten Lampe mit 3-poligem Kabel darf der Schutzleiter in der Abzweigdose nicht aufgeklemmt werden!!!! Wer weiß wo das in der VDE steht?

Das ist falsch.
Der Schutzleiter darf nur in der Leuchte nicht aufgelegt werden.

Gibt es von der Prüfungersitzung ein Protokoll in dem steht wie in einem solchen Fall zu verfahren ist?

Ansonsten die Neubewertung durch die Kammer beantragen.
 
In den Fachbeitrag von Hager steht es deutlich erklärt. Was soll daran falsch sein, den Schutzleiter mitzuführen und auf eine Klemme im Betriebsmittel zu legen. Wenn dann das Gerät der Schutzklasse II durch ein Gerät der Schutzklasse I ersetzt wird, dann steht kein Schutzleiter zur Verfügung.
 
Ich glaub, dass da schon wieder Missverständnisse aufkommen. Alle sind sich einig, dass der funktionsfähige Schutzleiter bis zum SKII-Gerät mitzuführen ist - Er darf nur nicht am SKII-Gerät aufgelegt werden. Wenn da ne Ablageklemme ist, dann ist das ja umso besser - Ansonsten halt Wago drauf (Ja nicht abzwicken - Aaaaargh!).

Da wär es dann wirklich so wie float sagt. Da könnt mal ein Eli sehr schnell sehr blöd aus der Wäsche gucken.
Und nicht durchverbundene Schutzleiter sind eh ein absolutes NoGo! Sollte man zwar merken, sieht aber leider in der oft gesehenen Praxis anders aus!

Viele Grüsse,

Uli
 
nö, dann wird die ader mit isolierung unter die klemme gebracht. machste den kupferdraht unter die klemme ist es ein fehler. den kunststoffgehäuse kann man nicht erden. dann wäre es auch kein SK II .
 
AC DC Master schrieb:
nö, dann wird die ader mit isolierung unter die klemme gebracht. machste den kupferdraht unter die klemme ist es ein fehler. den kunststoffgehäuse kann man nicht erden. dann wäre es auch kein SK II .

Sorry, aber das ist wohl die dümmste Lösung überhaupt!

Entweder habe ich keine Anschlußmöglichkeit, dann kann ich sowieso nur isolieren (Wago o. ä.)

Habe ich eine "Ablageklemme" wie von 79616363 angemerkt dann gehört die Ader und nicht die Isolierung eingeklemmt um notfalls den Leiter auch durchklemmen zu können. Davon ist noch lange nicht das Kunststoffgehäuse geerdet, denn es handelt sich um keine Schutzleiterklemme!

PS: Wie oder wo hast du denn einen über 14 Monate alten Artikel, ohne irgendwelche neuen Erkenntnisse, ausgegraben?
 
nein, das ist nicht die dümmste lösung. ist leider so gewesen in meiner zwischenprüfung ! klugscheißer !
mittlerweile wird immer ein 3adriges kabel zur lampe gezogen egal welcher typ daran kommt. richtig ist, das der schutzleiter immer in der allwegdose mit angeschlossen wird.

zur dieser tollen parkklemme in AP / FR gehäusen. laut zwischenprüfung : darf der schutzleiter nur mit isolierung unter die klemme geparkt werden. mit kupferdraht wäre es eine erdung des gehäuses und somit nicht zulässig.

klingt doof ist aber auch so. in einem schutzisoliertem verteilerkasten darftse auch nicht eine schutzleiterreihenklemme einfach so drauf machen da du die eigentliche schutzisolierung aufhebst. klingt wiederum blöde ist aber so.

also fakt ist ! den schutzleiter mit einer isolierten klemme irgendwo bleiben lassen und gut ist.
 
Oha, jetzt fangen die glaub wirklich an zu spinnen - Sind das Römer? :lol:

Ja wozu ist denn dann die Ablageklemme? Soll ich da ein Bild dran aufhängen? Langsam hakt's :lol:

Ich will net sagen dass das nicht stimmen würde was Du das sagst, denn so langsam wundert mich gar nichts mehr :lol:
Aber okay, das müsst man echt nochmal recherchieren. Auch Prüfer sind nicht unfehlbar.

Mir für die Praxis aber vorerst egal, der PE landet auf der Ablageklemme so die da ist.
Das ist jedenfalls schöner und sicherer als ne frei rumhängende Wago.

Viele Grüße,

Uli
 
Nimm es nicht so ernst, musst ja nur gucken wer solch Uralte Beiträge immer wieder gerne aufwärmt!

Schönen Guten Morgen, Allerseits!
 
zur dieser tollen parkklemme in AP / FR gehäusen. laut zwischenprüfung : darf der schutzleiter nur mit isolierung unter die klemme geparkt werden. mit kupferdraht wäre es eine erdung des gehäuses und somit nicht zulässig.

Die Ader wird abisoliert unter die Stützklemme verklemmt, da die Stützklemme schon isoliert ist.

Mit Isolierung sitzt die Ader nicht so fest wie sie sitzen könnte.
 
Vor allem habe ich dann einen anständigen Messpunkt
 
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