Blitzschutz Edelstahlschornsteine?

Diskutiere Blitzschutz Edelstahlschornsteine? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Unser Haus hat eine ganze Batterie an doppelwandigen Edelstahlschornsteinen bekommen. Weiß jemand, ob hierbei Blitzschutzmaßnahmen zu...
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Heute gab es dann mal wieder einen Ortstermin, bei dem festgelegt werden sollte, was im Hinblick auf das Gutachten jetzt für Maßnahmen getroffen werden sollen.

Anwesend waren die Hausverwaltung, Versicherung, Bauleiter und der Elektriker, der mit der Ausführung betreut werden soll, aber wieder mal keiner der Sachverständigen.

Der Elektriker ist bspw. davon überzeugt, dass man keine Antennenerdung benötigt, wenn die eintretenden Leitungen über Überspannungsschutzgeräte geführt werden.

Der Elektriker soll jetzt ein Konzept erarbeiten und durch den SV absegnen lassen. Wäre es andersherum nicht irgendwie sinnvoller?
 
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Letzten Endes wird es darauf hinauslaufen, dass du auf die Antenne verzichtest!

Der Bayrische Rundfunk schaltet jetzt auch die Mittelwelle ab,

zu was benötigst du dann noch eine Antenne ? :wink:

P.
 
Ist ja gar nicht meine, sie steht nur auf meinem Kinderzimmer.
 
OBommel schrieb:
Der Elektriker ist bspw. davon überzeugt, dass man keine Antennenerdung benötigt, wenn die eintretenden Leitungen über Überspannungsschutzgeräte geführt werden.

Der Elektriker soll jetzt ein Konzept erarbeiten und durch den SV absegnen lassen. Wäre es andersherum nicht irgendwie sinnvoller?
Kondoliere, das Drama nimmt so schnell kein Ende!

Jetzt ist also ein Elektriker dran, der offenbar von der maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 keinen blassen Schimmer hat und auch nicht weiß wie ÜSG funktionieren.

Neue Antennen sollen nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 und - bei Gebäuden mit Blitzschutzanlagen - nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) möglichst nach dem Stand der Technik mit getrennten Fangeinrichtungen gegen Direkteinschläge geschützt werden.

Dachantennen sind nach den Anerkannten Regeln der Technik mindestens blitzstromtragfägig nach Klasse H = 100 kA zu erden. Wird an ein Blitzschutzsystem direkt geerdet, sind ÜSG zusätzlich vorgeschrieben.

Blitze lösen sich nicht von selbst in Wohlgefallen auf, die suchen sich ihren Weg gegen Erde. SPD 1 Blitzstromableiter mit Stoßstrom 10/350 µs als Grobschutz (z. B. KATHREIN KAZ 12) und SPD 2 Überspannungsableiter als Mittelschutz mit 8/20 µs haben die Aufgabe Spannungsdifferenzen zwischen Schirmung und Mittelleiter unschädlich machen.

Ohne Erdung und PA sind ÜSG reine Blitzschutz-Kosmetik. Bei bereits ohne Problembewusstsein für äquivalente Trennungsabstände innen verlegten Erdungsleitern, sind die gefährlichen Näherungen solcher Blitzeinleiter gegen Personen und andere Leitungen und Kabel mit ÜSG an der Antenne eindeutig nicht zu kompensieren.
 
Räusper. Wir schreiben das Jahr 2016.

Zumindest die Satellitenschüssel erhält nun eine Fangstange und einen 2,5 m langen Tiefenerder im Hinterhof, der mit der bestehenden Erdungsanlage verbunden wird.

Ein KVA für das Unterfangen liegt mittlerweile auch vor. Es soll 8000 € kosten, ohne Erdarbeiten.
 
OBommel schrieb:
Zumindest die Satellitenschüssel erhält nun eine Fangstange und einen 2,5 m langen Tiefenerder im Hinterhof, der mit der bestehenden Erdungsanlage verbunden wird.
Wenn die Antenne in LPZ 0B einer getrennten Fangstange gestellt wird, müssen noch der Antennenträger und die Schirme der Antennenleitungen nach dem Eintritt ins Gebäude mit mindestens 2,5 mm² (geschützt) bzw. 4 mm² Cu (ungeschützt) in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden. 16 mm² Erdungsleiter können zu überdimensionierten PA-Leitern umfunktioniert werden. PA-Leiter sollten aber geschützt in LPZ 1, also innen, und mit Trennungsabstand zu einschlaggefährtden metallischen Hausteilen verlegt sein.

Mittlerweile bin ich durch ein DEHN-Seminar zum Support-Tool tiefer in die Risikoanalayse und auch einige Ungereimtheiten eingetaucht. Noch so normkonforme Spielereien mit Risikofaktoren wie SPD-Schutz, nach denen kein Blitzschutz benötigt wird, würden mich nicht bewegen, in ein Gebäude mit derart exponierten Blitzfänger-Schornsteinen ohne getrennte Fangstangen einzuziehen.

Dass ohne Blitzschutzanlage für die deutlich höheren ES-Kamine normativ nicht die Mindestanforderungen wie für Dachantennen gelten, ist unlogisch. Ebenso wie die normative Ignoranz bei gefährlichen Näherungen von innen als Blitzeinleiter verlegten Antennenerdungen, die auch nach der unlängst verabschiedeten IEC 60728-11 fortbesteht.
 
So jetzt haben wir einen äußern Blitzschutz errichtet.
Ob der jetzt richtig ist oder falsch spielt mal keine Rolle.
wie sieht es mit dem Überspannungsschutz im Haus aus?

Häuser mit äußerem Blitzschutz, haben nach aktueller Norm auch einen inneren Blitzschutz/Überspannungsschutz zu erhalten.
 
Tja. Ich habe eine Kopie des Kostenvoranschlags hier liegen. Keine Ahnung, ob man aus dem Material herausinterpretieren könnte, was genau sie nun vorhaben.
Aber nach allem, was bisher so gelaufen ist, wage ich vorauszusagen, dass am Ende zwar irgendeine eine Leitung am Haus runterhängt, aber wieder alles falsch gemacht worden sein wird, was geht. Aber vielleicht bin ich mittlerweile auch zu pessimistisch.

Die Leitungsführung wird vermutlich spannend, zumal Kosten für ein Gerüst o.ä. nicht veranschlagt werden.
 
Bei uns im Haus(3 Etagen) hat auch ein Eigentümer seine Sat-Schüssel auf dem Hausdach.
Diese ist mit einen NYM 1x 10mm² an der Wasserleitung geerdet worden, die Kabelführung geht zusammen mit den Antennenkabeln durch den Schornstein zum Dach. Anlage befindet sich im letzten Eingang des Häuserblocks, der HAK. vorne im ersten Eingang. Es ist nur dort ein direkter Draht zur Wasserleitung vorhanden, sonst nichts.
Auch die TV-BK- Anlage, letztens erst neu von einen Anbieter neu verkabelt worden, weist nur ein 1x 6mm² zur nächsten Wasserleitung auf.
Da frage ich mich auch schon als Fachmann und Miteigentümer, ob das alles hier im Haus immer mit rechten Dingen zugegangen ist.
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Strippe-HH schrieb:
Da frage ich mich auch schon als Fachmann und Miteigentümer, ob das alles hier im Haus immer mit rechten Dingen zugegangen ist..
Der 10 mm² Cu hält noch einen Blitzstrom mit 100 kA aus, wird aber deutlich stärker als ein 16 mm² Cu erwärmt. Bis 1984 war der Erdleiter-Querschnitt noch normkonform.

Dass die Übergangsfrist für die Nutzung der Hauswasserleitung als Gebäudeerder 1990 abgelaufen ist und Wasserleitungsrohre auch nicht mehr als BK-PA genutzt werden dürfen, hat sich halt noch nicht zu jedem Praktiker herum gespochen.

Manche Praktiker erden ja auch an den PEN des VNB.
 
Dipol schrieb:
Der 10 mm² Cu hält noch einen Blitzstrom mit 100 kA aus und wird deutlich stärker als ein 16 mm² Cu erwärmt. Bis 1984 war der Erdleiter-Querschnitt noch normkonform.
Dass die Übergangsfrist für die Nutzung der Hauswasserleitung als Gebäudeerder 1990 abgelaufen ist und Wasserleitungsrohre auch nicht mehr als BK-PA genutzt werden dürfen, hat sich halt noch nicht zu jedem Praktiker herum gesprochen.
@ Dipol
Na man weis nicht wie alt die Anlage ist, scheint aber von Privater Seite her über einen Fachbetrieb installiert worden zu sein, das sieht man an der Ausführung im Kellerbereich (Wenn man jedenfalls von der zweiten LMB-Leitung mal absieht, die mit Kabelbindern am erst verlegten Rohr angebracht wurde)
Aber mit dem PA. da wurde wieder der einfachste und bequemste Weg genommen, wer legt schon deswegen 50 Meter Kabel über zwei Hauseingänge durch die Keller und setzt eine HES dafür im HA-Bereich?
Geht ja auch so, heist es denn.
Und das hatte nicht einmal die Firma nötig gehabt, obwohl der neue Verteilerschrank von der BK-Anlage nur 20 Meter entfernt ist.
 
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