Erdung bei Weißer Wanne

Diskutiere Erdung bei Weißer Wanne im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo folgende Frage wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller, dieser wird in "Weißer Wanne" ausgeführt. Dies bedeutet ja das der normale...
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ben3007

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Hallo folgende Frage wir bauen ein Einfamilienhaus mit Keller, dieser wird in "Weißer Wanne" ausgeführt. Dies bedeutet ja das der normale Fundamenterder keine Funktion hat zwecks Isolierung, deshalb soll man einen Ringerder Edelstahl V4A 10mm verwenden und einmal um die Bodenplatte oder in die Sauberkeitsschicht verlegen. Muss jetzt in der Bodenplatte selber noch ein Fundamenterder verlegt werden und dieser mit dem Ringerder verbunden werden zwecks Potenzialausgleich oder reicht es aus wenn man vom Ringerder einmal abzweigt und auf die Armierung anschliest?
 
Ein Blitzschutzsystem kann einen Erder im Fundament erforderlich machen - die Maschenweite ist zu beachten. Auch wenn dieses derzeit nicht geplant ist, ist es empfehlenswert den Erder so auszuführen - eine spätere Erweiterung ist extrem aufwendig und entsprechend teuer.

Als Anlagenerder für die Energieversorgung und zum Zwecke des Potentialausgleichs inkl. Telekommunikationseinrichtungen reicht der Ringerder alleine aus und kann ohne weitere Anbindungen in das Haus geführt werden. Allerdings ist auch hier die Maschenweite zu beachten - Sehr große Gebäude erfordern ggf. auch hierfür Querverbindungen in der Sauberkeitsschicht.
 
heißt das wenn ich jetzt vier Anschlussfahnen an jeder Ecke des Gebäudes hochziehe und daran meine SAT-Schüssel und später eventuell noch Photovolttaikanlage anschließe zwecks Blitzschutz reicht mir der Ringerder nicht aus dann sollte ich noch in die Bodenplatte einen Fundamenterder reinlegen und diesen mit dem Ringerder verbinden versteh ich das richtig?
 
Die Anforderungen an die Erdungsanlage für ein Blitzschutzsystem sind wesentlich höher als für einen Anlagenerder und sollten mit einer Blitzschutzfachkraft geklärt werden.

Eine mir bekannte Ausführung für Gebäude bei denen der Ring Maße kleiner als 20 x 20 Meter hat, ist ein Kreuz mittig im Fundament zu bilden, dieses mit einem Ring im Fundament zu verbinden, so dass eine Maschenweite max. 10 x 10 Meter entsteht, und dieses mit einer Anschlussfahne an den Potentialausgleich zu führen. Hieran kommt dann auch die Fahne vom Ringerder. Die Anschlussfahnen außen sind direkt mit dem Ringerder zu verbinden.

Unterhalb des höchsten bekannten Grundwasserstandes, und damit i.d.R. auf Höhe der Bodenplatte, darf keine Verbindung zwischen Ring- und Fundamenterder entstehen - oder ich wüsste nicht, wie diese ausgestaltet sein soll um die Wirksamkeit der weißen Wanne zu erhalten ...

Aber wie gesagt sollte eine Blitzschutzfachkraft hierzu Stellung nehmen, wir führen solche Anlagen auch aufgrund von Planungen aus und planen nicht selbst.
 
T.Paul schrieb:
Ein Blitzschutzsystem kann einen Erder im Fundament erforderlich machen - die Maschenweite ist zu beachten. Auch wenn dieses derzeit nicht geplant ist, ist es empfehlenswert den Erder so auszuführen - eine spätere Erweiterung ist extrem aufwendig und entsprechend teuer.

Bist Du sicher, dass der Fundamenterder optional ist? Die meisten TABs schreiben bei Neubauten den Einbau eines Fundamenterders vor. Ein zusätzlicher Ringerder um das Gebäude ist in vielen Fällen wegen der mangelnden Erdfühligkeit erforderlich, aber ein Ringerder ist halt nun mal kein FE. Der FE dient nach dem, was ich gehört habe, im Fall von LEMPs auch der Potentialsteuerung, also vor allem der Vermeidung gefährlicher Schrittspannungen im Gebäude...
 
Für den Blitzschutz ja
Für den PA der elektrischen Anlage Nein.
fundamenterder vorgeschrieben nach DIN 18015 und TAB
 
man muss hierbei auf die begrifflichkeit achten. bei der weißen wanne wird ein ringerder unterhalb des fundamentes, meist in der sauberkeitsschicht, verlegt. wenn man eine blitzschutzanlage auf das gebäude baut, dann muss man im fundament einen potentialausgleichsleiter einbringen. dieser ist mit dem ringerder zu verbinden. man sollte dabei versuchen die verbindungen über dem grundwasserspiegel zu errichten. jedoch gibt es auch druck- und wasserdichte wanddurchführungen, falls vorgehende vorgehensweise nicht umsetzbar ist.

bei einem EFH würde ich einen ringerder einbringen und im hausanschlussraum einen potentialausgleichanschluss herstellen. vorausgesetzt es soll keine blitzschutzanlage installiert werden.
 
imarcus schrieb:
wenn man eine blitzschutzanlage auf das gebäude baut, dann muss man im fundament einen potentialausgleichsleiter einbringen.
Siehe Entwurf zur neuen DIN 18014:

Gegenüber DIN 18014:2007-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a. Norm wurde neu gegliedert;
b. Ausführungsanforderungen bei Faserbeton und bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand wurden beschrieben;
c. bei einem notwendigen Einsatz von Ringerdern wird ein Potentialausgleichsleiter im Betonfundament gefordert;
d. Maschenweite eines Potentialausgleichsleiters und die Verbindungen zum Ringerder wurden festgelegt;
e. Dokumentation und die Durchgangsmessung wurden konkretisiert.


Auch ohne LPS ist künftig in Angleichung an die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) eine Potenzialsteuerung gefordert. Der fortschrittliche Eli setzt es bereits jetzt um.

Anschlussfahnen für Blitzschutz oder Antennenerdung verursachen -gleich gemacht- nur vernachlässigbare Mehrkosten, hinterher wird es aber richtig teuer.
 
danke dipol für den nützlichen hinweis. bei all den normen, richtlinien und vorschriften kann man gar nicht immer überall hinter her sein, auch wenn man das muss!

ab wann muss/sollte man denn eine norm umsetzen? die neue din 18014:2012-12 ist ja derzeit ein entwurf. es gibt doch auch übergangsfristen zur alten norm.
 
imarcus schrieb:
ab wann muss/sollte man denn eine norm umsetzen?
Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist der Altnorm, evtl. auch früher.

imarcus schrieb:
die neue din 18014:2012-12 ist ja derzeit ein entwurf. es gibt doch auch übergangsfristen zur alten norm.
Ein Auftragnehmer schuldet zum Zeitpunkt der Abnahme ein Werk nach den "Anerkannten Regeln der Technik" (= Normen), manchmal auch nach dem höherwertigen "Stand der der Technik".

Eine Ausführung nach bekanntlich auslaufenden Altnormen sollte man daher mit dem Bauherren erörtern und vertraglich fixieren. Anschlussfahne(n) für die Erdung einer Antenne oder evtl. auch einer Photovoltaikanlage sollten angesichts der geringen Kosten eine Selbstverständlichkeit sein.
 
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