K
KillPhil
Guest
Folgender Sachverhalt :
Mieter A ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Aufgrund von Stromschulden wird die Zählanlage plombiert.( Vorsicherungen) 1 Ls-Schalter
st allerdings vor den Schraubsicherungen aufgelegt (WM Anschluss ). Waschmaschinensteckdose hat trotz Plombierung Spannung .Mieter A Benutzt Seine Waschmaschine trotz Plombierung 2x (8 KWhverbraucht ). Mieter B sieht das Mieter A trotz Plombierung Strom hat und meldet dies der Hausverwaltung. Der Hausmeister stellt fest das Mieter A Spannung an der Steckdose hat und erhebt Anzeige . Mieter A wird nun beschuldigt Stromdiebstahl und manipulation der elektrischen Anlage begangen zu haben und die Hausverwaltung droht mit Kündigung . Die Anlage ist eine Altanlage und in der Umgebung kommt es häufig vor das LS-Schalter fälschlicherweise vor den Vorsicherungen aufgelegt wurden .
Bei wem liegt nun die Beweislast und mit welchen Konsequenzen hat Mieter A zu rechnen ?
Danke für eure Antworten
Mieter A ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person. Aufgrund von Stromschulden wird die Zählanlage plombiert.( Vorsicherungen) 1 Ls-Schalter
st allerdings vor den Schraubsicherungen aufgelegt (WM Anschluss ). Waschmaschinensteckdose hat trotz Plombierung Spannung .Mieter A Benutzt Seine Waschmaschine trotz Plombierung 2x (8 KWhverbraucht ). Mieter B sieht das Mieter A trotz Plombierung Strom hat und meldet dies der Hausverwaltung. Der Hausmeister stellt fest das Mieter A Spannung an der Steckdose hat und erhebt Anzeige . Mieter A wird nun beschuldigt Stromdiebstahl und manipulation der elektrischen Anlage begangen zu haben und die Hausverwaltung droht mit Kündigung . Die Anlage ist eine Altanlage und in der Umgebung kommt es häufig vor das LS-Schalter fälschlicherweise vor den Vorsicherungen aufgelegt wurden .
Bei wem liegt nun die Beweislast und mit welchen Konsequenzen hat Mieter A zu rechnen ?
Danke für eure Antworten