Fragen zu Erdung/Potentialausgleich einer Sat Anlage

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Andi01

Guest
Hallo zusammen,

In wie weit die Sat Anlage geerdet werden muss ist mir eigentlich klar. Nur eine Frage habe ich noch.

Es geht um einen Neubau (Fertighaus überwiegend aus Holz und Fermacell) auf massiven Keller. Der Potentialausgleich (Pontentialausgleichschiene im Keller) ist gleichzeitig die Erde da dort auch das Erdungsband befestigt ist.

Darf ich mein 1x16 mm2 vom Keller bis zum Antennenmast quer durchs Haus legen? Die Frage kommt deswegen auf weil bei einen direkten Blitzeinschlag in den Mast der Sat Anlage ich ja die Spannung ins Haus hole? Ein richtiger Blitzschutz soll nicht verbaut werden.

Danke
 
kein Blitzschutz = kein Schutz bei Einschlag.

Mit einem Blitzschutz wäre die Sat-Anlage vor Einschlag mit passenden Fangstangen zu schützen.

Die Erdung der Sat-Anlage ist separat zu betrachten.

In der Tat würde ein Einschlag in diese Anlage über den PA durch das Haus laufen und dort einige Schäden verursachen, allerdings wird der Blitzstrom auch parallel auf allen angeschlossenen Koaxialleitungen ins Haus laufen und auch dort immense Schäden verursachen.
 
Danke für die Antwort. Das mit dem Blitzschutz war mir klar. Mir ging es nur darum ob ich bei der Verlegung des 16 mm2 was zu beachten habe, oder anders gesagt darf ich dieses Kabel quer durch das Haus ziehen? Oder besser innerhalb der Außenwand, bzw. auf der Außenwand?

Danke
 
klar kannst Du das durchs Haus ziehen.
Dem PA ist es relativ egal wo dieser langläuft
 
Es geht mir ja um die Erdung am Mast und um das 16 mm2. Diese muss ja mindestens diesen Querschnitt aufweisen. Nur in diesen Bau ist die Erdung im Keller. Dort befindet sich die Pontentialausgleichschiene und an der Schiene ist auch das Erdungsband befestigt. Das ist ja auch richtig so.

Mir ging es halt darum ob ich die Erdung des Mastes einfach quer durch das Haus ziehen darf?
 
Andi01 schrieb:
Gleich eingangs wieder fürs Protokoll: Erdung und PA gehören zur Elektroanlage und an der sind nur in einem Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkräfte arbeitsberechtigt.

Wenn alles normkonform mit blitzstromtragfähig zertifizierten Bauteilen ausgeführt wurde, wird im Schadensfall keine Versicherung nachfragen wer installiert hat.

Andi01 schrieb:
mein 1x16 mm2 quer durchs Haus legen?
Standardfrage: Wie würdest du wohl reagieren, wenn dir ein Blitzableiterbauer auf der gleichen Trasse einen 50 mm² Blitzableiterdraht verlegen wollte? Ein 16 mm² Cu ist nicht ungefährlicher, der wird bei Blitzstromeintragungen sogar stärker erwärmt.

Andi01 schrieb:
Die Frage kommt deswegen auf weil bei einen direkten Blitzeinschlag in den Mast der Sat Anlage ich ja die Spannung ins Haus hole?
Die Selbsterkenntnis kann doch nur eine Konsequenz haben: Den Erdleiter ohne gefährliche Näherungen zu Personen und anderen Kabeln mit normkonformen Trennungsabstand außen führen. Bei einem Neubau sollten auch Anschlussfahnen für getrennte Fangeinrichtungen oder wenigstens für die suboptimale Direkterdung von Antenne und einer evtl. vorhandenen Photovoltaikanlage selbstverständlich sein.

Andi01 schrieb:
Ein richtiger Blitzschutz soll nicht verbaut werden.
Du meinst damit eine Blitzschutzanlage. Bereits die Montage einer Antenne im nicht erdungspflichtigen Schutzbereich der Fassade ist eine richtige Blitzschutzmaßnahme und eine konventionelle Antennenerdung ist ohnehin Teil des Äußeren Blitzschutzes.

So wirklich richtig zeitgemäß ist konventionelle Antennendirekterdung aber nicht mehr, auch wenn sie noch den Anerkannten Regeln der Technik (= Normminimum) entspricht. Um Kabel und Endgeräte vor galvanischen Teilblitzströmen zu bewahren, muss man die Antenne entweder in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade oder in Blitzschutzzone LPZ 0B einer getrennten Fangeinrichtung errichten.

Solle es aus Kostengründen bei der suboptimalen Direkterdung bleiben, insbesondere bei einem Multischalter im UG darauf achten, dass der PA ausschließlich "schleifenfrei" am Antennenträger geerdet werden darf.

@ EFK: Bei solchen Standardfragen muss man doch nicht auf mich warten. Die Thematik wurde hier und in Parallelforen schon so oft diskutiert, dass man die auch ohne griffbereites VDE-Auswahlabo selbst beantworten kann.
 
hallo,

ich habe genau das gleiche problem.... ähnliches haus, ähnliche position des PA


wenn ich mir alle posts hier durchlese, heißt es doch, egal wie ich es mache, ob richtig in dem außen am haus auf eigene fahne, oder ob ich mir den blitz mit 16mm² ins haus hole, solange ich es selbst mache und es nicht von einer zertifizierten firma mit rechnung machen lasse, aber ich im versicherungsfall so oder so verloren ?!?...wenn ich das richtig verstanden habe....


nur weshalb schreibe nfirmen wie kathrein solche anleitungen http://www.kathrein.de/fileadmin/media/ ... schutz.pdf


wenn das doch alles versicherungstechnisch FALSCH ist ?!?



gruß smuji
 
Ob das Versicherungstechnisch Falsch ist kannst Du in Deinem Vertrag mit der Versicherung nachlesen.

Fakt ist nur daß Versicherungen heutzutage erst mal jeden Strohhalm nutzen um die Zahlung zu verweigern.

Es gibt viele Dinge die man kaufen darf aber nur als Fachmann verwenden.
 
Smuji schrieb:
nur weshalb schreibe nfirmen wie kathrein solche anleitungen http://www.kathrein.de/fileadmin/media/ ... schutz.pdf

Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen ... nur
von hierfür speziell geschulten Fachkräften
des
Elektrohandwerks ausgeführt werden!

...

keine Aufforderung an Nichtfachleute, Erdungs- und
Blitzschutzarbeiten in eigener Verantwortung
durchzuführen

...


... auf kürzestem Weg über einen geeigneten Erdungsleiter ...

Nur, weil du es nicht richtig verstehst, ist es nicht falsch. Es wird hier zwar nur die zweitbeste, aber eine erlaubte Variante erwähnt, deren Ausführungs-Details der zu beauftragenden Fachkraft bekannt sind.
 
Smuji schrieb:
... solange ich es selbst mache und es nicht von einer zertifizierten firma mit rechnung machen lasse, aber ich im versicherungsfall so oder so verloren ?!?
Dass Antennendirekterdung nur die zweitbeste Lösung ist, hat T.Paul schon angeführt. Die stellt das Minimum der Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) dar.

Wenn Erdung und PA mängelfrei normkonform ausgeführt wurden, wird im Schadensfall kein Versicherer nachforschen ob die Installation gemäß NAV § 13 durch eine konzessionierte Elektrofachkraft erfolgt ist.

Gefühlt 95 % nicht ordnungsgemäß installierter Antennen gehen auch auf das Konto von Elektrofachkräften, die sich um Normen nicht scheren und nur falsch oder nicht erden, weil die Mitbewerber angeblich auch nicht erden. Also Augen auf bei der Suche nach einem Eli der nicht nur das macht, was er schon immer (nicht?) gemacht hat.
 

Anhänge

  • DIN EN 60728-11_VDE 0855-1_2017-10_Kleiske_compressed.pdf
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Thema: Fragen zu Erdung/Potentialausgleich einer Sat Anlage
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