Sicherung Arbeitsbühne

Diskutiere Sicherung Arbeitsbühne im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Da ich wenig Ahnung vom Thema Elektronik habe, seht mir die Frage nach. Ich habe mir eine elektrische Arbeitsbühne gemietet...
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Peppermint

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Da ich wenig Ahnung vom Thema Elektronik habe, seht mir die Frage nach.

Ich habe mir eine elektrische Arbeitsbühne gemietet: http://www.kunze-buehnen.com/index.php/ ... hne-mieten

Elektrische Bauart. Hat super hingehauen, allerdings ist am 2ten Arbeitstag (gestern) die Sicherung in der Halle rausgeflogen (in der Halle ist die Bühne aufgebaut). Stecker der Bühne raus, alle anderen Stecker auch (Bohrmaschine u.ä.). Sicherung wieder rein, Bühne wieder angeschlossen, gestartet, Sicherung sofort wieder raus. Dasselbe nochmal, Sicherung bleibt drin, nur geht die Arbeitsbühne nicht mehr. Kein Strom, gar nix. Der Kasten für die Elektronik an der Bühne ist verschraubt. Heute geht auch wieder nix.
Hat jemand Vorschläge? Oder soll ich lieber gleich den Vermieter holen?
 
:cry:

Du musst unbedingt den Vermieter benachrichtigen,
denn wenn du selbst da rummachst, kann er dich leicht mit einer Schadensersatzforderung überziehen.

Es wird auch so schon hart genug für dich werden zu beweisen, dass du das Gerät nicht überlastet hast.

Bin wirklich gespannt, wie das weiter geht ...

Patois
 
Wie soll es weiter gehen?
Wenn die Anschlußleitung des Ladegerätes defekt ist aufgrund abreißen bzw. drüberfahren, wird es wohl eventuell zur Diskussion kommen. Ist das Ladegerät intern defekt, geht das doch klar zu Vermieterlasten.

Insofern kann man raten, die Leitung bis zum Ladegerät auf Schäden zu kontrollieren, hier kann man eventuell noch selber Hand anlegen, da es sich oftmals um eine Kaltgeräteleitung handelt. Ersatz dann allerding gegen eine in ausführung mittelschwere/schwere Gummischlauchleitung/Gummistecker.
 
Dankeschön. Werde jetzt den Vermieter anrufen, mal schauen was rauskommt. Ist schon etwas peinlich wenn sowas passiert und sowas gestehen muss....
 
@ TE: hast leider vergessen das ganze mit "Anzeige" sprich Werbung zu kennzeichnen.

Oder gibt es sonst einen plausible Begründung daß du ein Leihgerät nach drei Tagen noch nicht als "nicht gebrauchsfähig" meldest und "stillschweigend" den Mietpreis bezahlst?
 
leerbua schrieb:
@ TE: hast leider vergessen das ganze mit "Anzeige" sprich Werbung zu kennzeichnen.

Oder gibt es sonst einen plausible Begründung daß du ein Leihgerät nach drei Tagen noch nicht als "nicht gebrauchsfähig" meldest und "stillschweigend" den Mietpreis bezahlst?

Das Leihgerät war bis zum zweiten Tag gebrauchsfähig. Erst nach der Sache mit der Sicherung (gegen Ende des zweiten Arbeitstages), war das Gerät "nicht gebrauchsfähig". Und zwar mit Vermutung auf Verschulden des Mieters.

Vermieter war kulant, meinte sowas könne vorkommen, hat mir eine andere zu Verfügung gestellt
 
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