zeitgemäße Elektroinstallation ; Mietspiegel

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jeschin

Guest
Hallo,
im Mietspiegel gibt es einen Minuspunkt, wenn
"die Wohnung keine zeitgemäße Elektroinstallation (z.B. nur eine Sicherung für Beleuchtung/Steckdose bzw. Elektroherd, max. 2 Steckdosen pro Raum)" besitzt.

In meiner Wohnung (Baujahr 1900) gibt es für jeden Raum eine Sicherung für Beleuchtung+Steckdose.

Kann mir jemand einen Link senden, wo genau benannt wird, was 'zeitgemäße Elektroinstallation' bedeutet, so daß ich dies zitieren könnte.

Danke für Eure Mühe,
Jeschin
 
Orientierungspunkt für den Ausstattungsumfang ist die DIN 18015-2 - eine übersichtliche Darstellung dieser Mindestaustattung findest Du als Ausstattungswert 1 (*) in der RAL RG 678.
 
Hallo jeschin,

es gibt für Wohngebäude noch die Norm ÖVE/ÖNORM 8014-2 für die Mindestausstattung der Elektroinstallation. Ich nehme an, dass alles, was nicht mal diese Norm erfüllt, abzugsfähig wäre.

<a href="http://www.elektro-schiefer.com/img/mindestausstattung.pdf">Quelle</a>
 
Die gilt dann aber auch für Österreich und nicht für Deutschland ...
 
T.Paul schrieb:
Orientierungspunkt für den RAL RG 678[/url].

RAL ist das nicht auch eine Bezeichnung für Farben.
In Deutschland muss übrigens eine Wohnung weiß gestrichen werden jawoll!
Und einige Gemeinden wollen nur rote Dächer völlig
bescheuert sowas.
 
Nope, mitlehrweile muss die Wohnung nicht weiß gestrichen werden, muss nur leicht überstreichbar sein, so mein Stand des wissens zum Mietrecht.
( :
Das mit dem Dächern, ja das machts Bauamt, oder?
 
antonzeppelin schrieb:
T.Paul schrieb:
Orientierungspunkt für den RAL RG 678[/url].

RAL ist das nicht auch eine Bezeichnung für Farben.

Als RAL-Farbe bezeichnet man normierte Farben, die die RAL gGmbH (eine Tochter des RAL-Instituts) unter dem Namen RAL Classic vertreibt. Der Name leitet sich vom Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen ab, welcher am 23. April 1925 in Berlin gegründet wurde und der Rationalisierung der deutschen Wirtschaft diente.

Quelle: Wikipedia
 
Skolem33 schrieb:
Nope, mitlehrweile muss die Wohnung nicht weiß gestrichen werden, muss nur leicht überstreichbar sein, so mein Stand des wissens zum Mietrecht.
( :
Das mit dem Dächern, ja das machts Bauamt, oder?

Ja ehrlich das jetzt mit den Farben?
Also vor kurzem fand da ein Zivilprozess statt die
Mieterin verlangte von ihrem Mieter die Übernahme der Malerkosten dem das Gericht statt gab.
Sie wollte vom Mieter über 3000 EUR ! für nen Maler!
Muss man sich mal vorstellen.
Der Mieter hätte wohl alles in Dunkelrot gestrichen.
Leider war nicht zu erfahren wie groß die Wohnung war.
Ausserdem stellen sich da mir paar Fragen.
1.Warum hat die Vermieterin nicht den Mieter angehalten das nochmal zu überstreichen meinetwegen
weiß-auf seine Kosten.
2.Da musste wohl die Rauhfaser runter weil das rot trotzdem durchgeschimmert ist?
3. Warum in aller Welt über 3000 EUR das sind umgerechnet 6000DM der Wert eines gebrauchten Kleinwagens wie kann das sein? :shock:
 
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