SAT,Netzwerk,Server & PAS

Diskutiere SAT,Netzwerk,Server & PAS im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin Moin, nach dem Lesen mehrerer Forumseinträgen bzgl. Erdung/Potentialausgleich miner Sat/Netzwertechnik im Neubau habe ich meine Gedanken...
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Mellinger

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Moin Moin,

nach dem Lesen mehrerer Forumseinträgen bzgl. Erdung/Potentialausgleich miner Sat/Netzwertechnik im Neubau habe ich meine Gedanken in einer Zeichnung zusammen gefasst und wollte fragen, ob dass so ok ist.

Zur Erklärung sei noch gesagt:
- Zwei-Geschossiges Haus, kein Keller
- Entfernung PAS/HAK zum Technikraum : 4m
- Die Sat-Schüssel hängt an der HAuswand, >2m unterm Dach
- Die Koaxkabel vom LNB werden direkt in den Technikraum im EG geführt
- vom Technikraum gehen sternförmig sowohl Koax als auch Netzwerkkabel ab
- die Topologie des restlichen Netzwerkes spare ich mir hier


Um Kosten zu sparen, wollte ich die Installation/Kauf der Komponenten im Technikraum selbst vornehmen. Die komplatten Kabel und Dosen legt die EFK, ebenso das 16mm^2 Kabel zur PAS.
Was sagt ihr?


http://s21.postimg.org/9lju6hcsj/Page_1_verkabelung_pdf.jpg
[/img]
 
Mellinger schrieb:
Um Kosten zu sparen, wollte ich die Installation/Kauf der Komponenten im Technikraum selbst vornehmen. Die komplatten Kabel und Dosen legt die EFK, ebenso das 16mm^2 Kabel zur PAS.
Was sagt ihr?

Du brauchst nur 4mm².

Lutz
 
Mellinger schrieb:
- Die Sat-Schüssel hängt an der HAuswand, >2m unterm Dach
Wenn auch der maximale Wandabstand von 1,5 m einhalten ist, befindet sich die Antenne in der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade.

Eigentlich selbstverständlich: Die Antenne und Antennen-Leitungen müssen auch zu einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen einen ausreichend isolierenden Abstand von ~ 10 % der Höhe über Grund einhalten und ich empfehle auch einen seitlichen Sicherheitsabstand von den Hauskanten, der nach Norm nicht gefordert ist.

Für die Montage des Erdblocks macht die Norm keine Vorgaben, am besten wird der nach dem Kabeleintritt ins Gebäude gesetzt. Gegen induktive Blitzstromeintragungen von Naheinschlägen sind noch SPD 2 Überspannungsleiter vor dem Multischalter eine Option. Die von DURA und AXING haben die nominal besten Werte.
 
Trotzdem muß die Antenne in den Potentialausgeleich einbezogen werden, auch wenn dies für den Blitzschutz nicht gefordert ist.

Es handelt sich hier durchaus um eine Anlage die ein Potential verschleppen kann.
 
Moin,

ist das tatsächlich so, dass die Antenne und der Antennenmast in dieser Konstellation in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen? Denn letztlich kann das ggf. abweichende Potential doch nur durch die Koaxleitungen ins Haus geführt werden, welche ja aber wiederrum direkt nach dem Eintritt ins Gebäude durch den da zu setzenden Erdungswinkel (ggf. mit Überspannungsschutz) in den Schutzpotentialausgleich mit einbezogen werden.

Ich versteh in diesem Zusammenhang nicht, warum da die Antenne und Mast mit verbunden werden sollten?

Beste Grüße
 
Stressi90 schrieb:
... ist das tatsächlich so, dass die Antenne und der Antennenmast in dieser Konstellation in den Potentialausgleich einbezogen werden müssen?
@Octavian1977 stellt ab und an in bester Absicht Thesen zu Normen auf, die er nicht gelesen hat. :wink:

Weder die aktuelle DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 noch die neue Ausgabe von 2017-10 verlangen bei nicht erdungspflichtigen Antennen, dass die Wandhalterungen in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden.

Wenn bei nicht erdungspflichtiger Fassadenmontage der erste PA der Kabelschirme - vorzugsweise beim Kabeleintritt ins Gebäude aber auch an anderen Stellen - erfolgt und der PA auch bei Komponentenausbau an allen Leitungen erhalten bleibt, ist die Ausführung normkonform. Die 6 mm² Cu sind schon mehr als die nach Norm geforderten 4 mm² Cu. Ein sternförmiger Anschluss aller Erdwinkel und Komponentengehäuse an die Haupterdungsschiene ist nicht erforderlich.

Im Beispielbild einer nicht erdungspflichtigen Fassadenantenne der DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen ist ein Erdblock nach dem Kabeleintritt dargestellt, in den ähnlichen Beispielbildern von IEC 60728-11 bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) muss man sich den dazudenken.

Zum Funktionspotenzialausgleich des Schranks genügen 6 mm² Cu, die 16 mm² Querschnitt in der Zeichnung sind unnötig und als LNB vor einem Multischalter ist ein Quatro- anstelle Quad-LNB richtiger.

EDIT: Tippfehler beseitigt
 
Super, vielen Dank für die Klarstellung Dipol. :D
 
VDE 0100-410 411.3.1.2:

"... müssen ...und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich verbunden werden: ...-fremde Leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar..."

Da zähle ich auch eine Antenne hinzu die auf oder unter dem Dach montiert ist. Bei Fassadenarbeiten oder Dacharbeiten ist diese berührbar.

nach VDE 0100-540 wäre das dann mindestens 2,5mm² oder 4mm² bei ungeschützter Verlegung.

Dies hat mit Blitzschutz NICHTS zu tun!
 
Octavian1977 schrieb:
Dies hat mit Blitzschutz NICHTS zu tun!
Völlig richtig.

Eben weil es bei nicht erdungspflichtigen Antennenmontagen nur noch um den Schutz gegen den elektrischen Schlag geht, genügt es die Kabelschirme in den PA einzubeziehen, denn aus der Antenne und dem LNB droht keine Gefahr. :wink:
 
Ist denn die Schirmleitung mit der Blechschüssel und dem Metallhalter verbunden? und entspricht das einem Querschnitt von 2,5(4)mm²Cu? ich glaube nicht.
 
Octavian1977 schrieb:
VDE 0100-410 411.3.1.2:

"... müssen ...und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich verbunden werden: ...-fremde Leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar..."

Da zähle ich auch eine Antenne hinzu die auf oder unter dem Dach montiert ist. Bei Fassadenarbeiten oder Dacharbeiten ist diese berührbar.

Aber nach dieser Argumentation müssten dann ja stets und immer alle Teile am Haus in den Potentialausgleich mit einbezogen werden, da theoretisch bei irgendwelchen Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten irgandwann mal alle Teile berührt werden könnten... Ich denke aber z.B. nicht, dass eine Dachrinne dort mit einzubeziehen wäre bzw. ich habe das noch nirgendwo gesehen (Bauten mit Blitzschutzsystem mal außen vor gelassen).

Ich würde daher die Antenne und den Mast nicht als "im üblichen Gebrauchszustand berührbar" bezeichnen. Denn dass jemand an der Fassade rumdoktert ist nicht üblich in dem von dieser Norm gewollten Sinne, denke ich.


Hierzu vllt. aber noch eine kurze Frage: Sind dann beispielsweise metallische Treppengeländer in einem EFH in den Potentialausgleich mit einzubeziehen?
 
Octavian1977 schrieb:
Ist denn die Schirmleitung mit der Blechschüssel und dem Metallhalter verbunden? und entspricht das einem Querschnitt von 2,5(4)mm²Cu? ich glaube nicht.
Was Kabelschirme als PA-Leiter betrifft, verweise ich auf die 5 Ohm-Bestimmung, welche auch in der neuen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 drin steht.

Aber auch das ist bei einem nicht netzgespeisten Bauteil in den als sicher definierten Fassadenbereichen völlig irrelevant, unabhängig davon ob die früher "Fensterantennen" genannten Fassadenantennen berührbar sind oder nicht.
 
Octavian1977 schrieb:
"... müssen ...und die folgenden leitfähigen Teile über die Haupterdungsschiene zum Schutzpotentialausgleich verbunden werden: ...-fremde Leitfähige Teile der Gebäudekonstruktion, sofern im üblichen Gebrauchszustand berührbar..."
Hier liegt die Betonung auf "fremde". D.h. ein Sat-Schüssel ist nur örtlich und kann kein fremdes Potential aus einem anderen Raum/Gebäude übertragen, genau so wie sich ein normales Treppengeländer üblicherweise nur in einem Raum befindet.
 
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