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Dipol
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Es kommt selten vor, aber jetzt muss ich eine Rolle rückwärts machen!Haensen schrieb:Ich habe dem Bearbeiter bei Dehn sogar den Plan geschickt... :roll:
Im Flussdiagramm der aktuellen DIN 18014:2014-03 sind die 10 x 10 m bei einer Blitzschutzanlage tatsächlich nur für Ringerder und nicht für Fundamenterder oder den Potenzialausgleichsleiter gefordert! Dafür können aber nach anderen Normen unter EMV-Gesichtspunkten Maschenweiten von nur 5 x 5 m anfallen.
Ich war noch einer Formulierung der DIN 18014:2007-09 verhaftet:
DIN 18014 schrieb:Der Ringerder muss mindestens die gleiche Maschenweite wie ein Fundamenterder haben.
...
Im Falle eines Blitzschlags dürfen keine Überschläge vom Fundament durch die Isolierung zur Erdungsanlage stattfinden. Dies wird nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) durch eine maximale Maschenweite von 10 x 10 m erreicht.
So steht auch noch in der Folie 259 des aktuellen OBO-Bettermann Blitzschutzseminars abgedruckt. Dass der erste Satz der Normausgabe von 2007 in der neuen nicht mehr drin steht war mir allerdings bekannt.
Es mag manche EFK trösten, dass so ein Irrtum auch einem User unterlaufen kann, der beim für die DIN 18014:2014-03 zuständigen NABau-Ausschuss die vertauschte Zuordnung der Anschlussfahnen reklamiert hat.