Tinkerbell schrieb:
Das kannst du aber vom Bauherrn -der oft auch der Eigentümer ist - nicht erwarten dass er es weiß, sondern von der Fachfirma, die dir das Teil auf das Dach setzt.
1.) Wenn die Errichtung Voraussetzungen mitbringt, die bauseits zu stellen sind, ist dies in der Planungsphase anzugeben.
2.) Auf einem Steildach wird das Risiko eines Blitzeinschlags nicht erhöht durch den Aufbau der Kollektoren - hier ändert sich an der Anforderung Blitzschutz nichts. Auf eienem Flachdach kann das anders sein.
3.) Es gibt keine generelle Pflicht für den Besitzer eines Einfamilienhauses, dieses durch eine Blitzschutzanlage zu schützen. Bauliche Besonderheiten, andere Dachaufbauten, Versicherungsgründe können dennoch dazu verpflichten - dann muss diese Anlage natürlich mit einbezogen werden.
4.) Verantwortlich für die Errichtung des evtl. notwendigen Blitzschutzes ist der Planer. Das kann ein Fachplaner sein, ein Architekt ... und wenn man geizig ist der Eigentümer. Verfügt dieser nicht über das passende Wissen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Brennt das Reetdach nieder, hat man auch für den Schaden der Nachbarn aufzukommen. Stellte die Versicherungen an die Police Bedingungen ... Viel Spaß.
5.) Die Errichtung des Schutzpotentialausgleichs ist Gewerk der Elektrofachkraft. Planung, siehe 4. ...
Nur, weil sich Bauherren/Eigentümer mehr zutrauen, als sie wirklich können, müssen nicht zwangsläufig andere für sie das Denken übernehmen, obwohl Beratung natürlich eine Dienstleistung sein darf und soll, wenn man als Fachkraft über Planungsmängel stolpert ...