nirosta
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Hallo Leute,
ich habe gerade ein Problem mit einer Verordnung. Es geht um die Nullung (TN-Netz). Klar ist, das die Nullung wenn vom Netzbetreiber freigegeben, herzustellen ist!
Ausnahme: Wenn sich das Objekt im Einflussbereich einer Hochspannungsleitung bzw. Bahngleisen befindet ?
Kann mir das wer bitte genauer erklären wieso gerade hier auf die Nullung verzichtet wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Niro
ich habe gerade ein Problem mit einer Verordnung. Es geht um die Nullung (TN-Netz). Klar ist, das die Nullung wenn vom Netzbetreiber freigegeben, herzustellen ist!
Ausnahme: Wenn sich das Objekt im Einflussbereich einer Hochspannungsleitung bzw. Bahngleisen befindet ?
Kann mir das wer bitte genauer erklären wieso gerade hier auf die Nullung verzichtet wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Niro