Nullung

Diskutiere Nullung im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich habe gerade ein Problem mit einer Verordnung. Es geht um die Nullung (TN-Netz). Klar ist, das die Nullung wenn vom...
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nirosta

nirosta

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Hallo Leute,

ich habe gerade ein Problem mit einer Verordnung. Es geht um die Nullung (TN-Netz). Klar ist, das die Nullung wenn vom Netzbetreiber freigegeben, herzustellen ist!

Ausnahme: Wenn sich das Objekt im Einflussbereich einer Hochspannungsleitung bzw. Bahngleisen befindet ?

Kann mir das wer bitte genauer erklären wieso gerade hier auf die Nullung verzichtet wird ?

Mit freundlichen Grüßen
Niro
 
Was verstehst du unter "Nullung"?
Wo steht, dass eine Nullung herzustellen ist?
Für Neuanlagen ist die "klassische Nullung" nicht mehr erlaubt.
Was ist "Einflussbereich einer Hochspannungsleitung bzw. Bahngleisen"?
Wo steht das?
 
Ich könnte mir vorstellen das man hier Störeinflüsse vermeiden will und somit das TN Netz generell nicht zulässt und TN-S od gar TT fordert :?:
 
Ein TN-S-System ist auch Nullung.
 
Um welche Verordnung geht es überhaupt?
In welchem Land?
Was steht genau in der Verordnung?

Wenn es um die Aufteilung des PEN geht, dann sollte klar sein, daß ein TN System ohne dies nicht funktioniert.

Um Störungen zu Vermeiden ist natürlich generell das TN-S System anstatt TN-C oder TN-C-S, zu wählen mit einer Aufteilung direkt im HAK und nicht wie früher erst in den einzelnen Unterverteilungen.
 
Hallo Leute,

Das steht in der TAEV, TAEV bezeichnet die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 Volt !

Die TAEV dient in Österreich als Hilfsmittel im Umgang mit Schutzmaßnahmen, Installationen ect..

Und darin steht, das bei Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter, bei der Nullung (TN-C-S)
Die Nutzung bzw. Umsetzung im Einflussbereich von Hochspannungsleitungen bzw. Eisenbahngleisen diese nicht anzuwenden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Nirosta
 
Östereich also. Muß man ja automatich wissen, in einem deutschen Forum!

Es währe doch gut, wenn Fragen welche aus dem Ausland kommen auch als solche gekennzeichnet werden, schließlich kann hier keiner ahnen, das man sich auf fremde Vorschriften bezieht.
 
Klar ist immer noch nicht was genau gefordert wird.

Einfach auf die "Nullung verzichten" geht nun mal nicht.
Damit wäre die wichtigste Schutzmaßnahme im TN System funktionslos.
Einzige Möglichkeit wäre hier der Aufbau eine TT Netzes.

Wahrscheinlich will der Versorger vermeiden auf seinem PEN Ausgleichsströme von Fremdnetzen einzukoppeln.
 
hallo Leute,

danke für die Antworten :)

Ich werde weiter am Ball bleiben wenn ich was dazu finde melde ich mich wieder !

MfG
Niro
 
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Thema: Nullung
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