Banderder ist ziemlich verrostet, was tun?

Diskutiere Banderder ist ziemlich verrostet, was tun? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo in die Runde, ich habe nach Aufgraben für Abdichtarbeiten den Banderder zum Haus gefunden, der dem Potentialausgleich dient. Bislang...
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Octavian1977 schrieb:
Falsch!

In einem TT Netz ist der Erder zwingend erforderlich, ansonsten ist der Schutzleiter ohne Funktion.

In einem TN Netz ist ein Erder für den örtlichen Potentialausgleich erforderlich, hier ist zwar der Erdungswiderstand nicht so extrem wichtig wie im TT Netz aber dennoch nicht egal.

Ohne Ausreichende Erdung löst der FI auch nicht aus.
Lediglich kann der Erdungswiderstand höher sein, da der FI empfindlicher als eine Sicherung reagiert.
Hier muß aber dann JEDER Stromkreis auch über FI geführt sein, nur einer fürs Bad oder nur für die Steckdosen reicht da nicht!

Du wirfst hier sämtliche Begriffe nach deinen Vorstellungen munter durcheinander... Ein FI (RCD) ist nicht empfindlicher als eine Sicherung (LSS)...Die beiden Geräte dienen völlig unterschiedlichen Schutzzielen. Schutz gegen Kurzschluss und Überlast interessieren einen FI nicht, eine Sicherung reagiert nicht auf einen Fehlerstrom.
 
ellaiin schrieb:
Wer entscheidet denn darüber, welches System installiert wird? Scheinbar doch das EVU? Aber vor allem: woran oder wie erkennt man, um welches System es sich handelt? Muss dafür der HAK geöffnet werden?

Der Versorgungsnetzbetreiber (VNB) gibt die Netzform vor. Aus Sicht des VNB unterscheidet sich TT zu TN-C nur in der Niederohmigkeit des Neutralleiters und die gesicherte Erdung im gesamten Netz. Hierdurch wird der Neutralleiter (TT) zum Null-Leiter (PEN) - Neutralleiter mit Schutzleiterfunktion.

Für die Einhaltung der Abschaltbedingungen steht aber am Ende das Fachunternehmen gerade, dass Dir die elektrische Anlage installiert. Stellt diese fest, dass die Abschaltbedingungen für TN nicht erreichbar sind, kann durchaus auch ein TT installiert werden, entgegen den Angaben des VNB (der sich auch mal Irren kann).

Im Gegenzug ist ein TT-Netz als TN zu nutzen eine heikle Sache, denn ohne die Angabe des VNB, dass es sich um ein TN-System handelt, muss dieser auch nicht dauerhaft für die Erdung und Niederohmigkeit garantieren - Die Anlage könnte dann im Zweifel ohne (ausreichend) wirksame Schutzmaßnahmen darstehen.

Eine (für mich) neuere Mode von einigen VNBs ist es, dass Netz als TN zu deklarieren und im Zusatz Schutzmaßnahmen zu fordern, die einem TT-System entsprechen. Mit anderen Worten: Wir glauben, momentan passt ist, könnte aber auch mal nicht passen - Ist euer Problem ... Aber wir freuen uns über euren Erder um weiterhin TN propagieren zu dürfen!
 
das Unternehmen, mit dem ich gesprochen habe, war nicht das gleiche, das mir die Stromrechnung stellt, sondern das, welches für die Errichtung von Stromanschlüssen zuständig ist (Mainfranken Netze GmbH). Der Herr mit dem ich sprach, hatte mir gesagt, dass es auf jeden Fall möglich sei, eine PA-Schiene zu setzen, egal um welches System es sich handelt. Normalerweise habe er mit Fachfirmen zu tun und er hat sich gewundert, wieso eine Privatperson sich für das installierte System interessiert.

Die Sicherungen fliegen jedenfalls, was ich beim Anschließen einer Lampe bemerken konnte.

Wie ihr seht, erhalte ich reichlich widersprüchliche Aussagen.
 
Nachdem ich die TAB der MFN gefunden habe, lese ich dort, dass der Netzbetreiber (also MFN, wenn ich alles richtig verstanden habe), lt. Punkt 12, Auskunft über das vorhandene Netzsystem gibt. Ich interpretiere also, dass der nette Herr, mit dem ich sprach, mir keine Auskunft geben wollte....
 
ellaiin schrieb:
Nachdem ich die TAB der MFN gefunden habe, lese ich dort, dass der Netzbetreiber (also MFN, wenn ich alles richtig verstanden habe), lt. Punkt 12, Auskunft über das vorhandene Netzsystem gibt. Ich interpretiere also, dass der nette Herr, mit dem ich sprach, mir keine Auskunft geben wollte....

Du bist ja auch kein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ...
 
Widerspruch, z. B. dass A sagt, man dürfe/könne an ein TT-System keine PA-Schiene schließen, B sagt man kann. Oder C und D sagen, schütt einfach wieder zu, E sagt du brauchst nen neuen Erder, am besten Edelstahl, Verbindungen sind eine Schwachstelle, also mach gleich ein richtiges Fass auf... Dabei seh ich überall nur Verbindungen, ob von Blitzableitern zu Erdern (hab ich keinen) oder in Verteilerdosen, Steckdosen oder Verteilerschränken.
 
Ist der Netzbetreiber nur dem Installateur verpflichtet?

Ich beantworte die Frage selbst:

Nein, denn lt. TAB 1.7.: "Fragen, die bei der Anwendung der TAB auftreten, klären Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anschlussnutzer der elektrischen Anlage mit dem Netzbetreiber."

Und was bin ich? Der Anschlussnehmer und -Nutzer.
 
ellaiin schrieb:
Nachdem ich die TAB der MFN gefunden habe, lese ich dort, dass der Netzbetreiber (also MFN, wenn ich alles richtig verstanden habe), lt. Punkt 12, Auskunft über das vorhandene Netzsystem gibt. Ich interpretiere also, dass der nette Herr, mit dem ich sprach, mir keine Auskunft geben wollte....

Hast du auch die "Ergänzende Hinweise zur TAB Niederspannung 2007 gültig ab 01.04.2013" deines VNB gefunden? Vielleicht helfen ja S.14 und S.15 in deinem Falle weiter.
 
ellaiin schrieb:
A sagt, man dürfe/könne an ein TT-System keine PA-Schiene schließen

Das ist Quatsch.

ellaiin schrieb:

Und ganz aktuell: Muss.

ellaiin schrieb:
Oder C und D sagen, schütt einfach wieder zu

Dass Du Dir sagen lässt, was Du machen sollst ... Ist deine Sache ;)

ellaiin schrieb:
E sagt du brauchst nen neuen Erder, am besten Edelstahl, Verbindungen sind eine Schwachstelle, also mach gleich ein richtiges Fass auf...

Das "brauchen" wurde nichtmal festgestellt, Du willst einen neuen. Dass deiner vor sich hinrottet, sollte Dir den Sinn von Edelstahl von allein näher bringen. Erder sind grundsätzlich auch miteinander zu verbinden.

ellaiin schrieb:
Ist der Netzbetreiber nur dem Installateur verpflichtet?

Nein, Aber:

NAV §13 - Elektrische Anlage

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Für das, was du darfst, Instandhaltung, ist eine Benennung der Netzform nicht notwendig.
 
Danke für den Hinweis auf die Anlage der TAB. Leider ist das Haus kein Neubau, von daher kann ich wohl nicht sicher davon ausgehen, dass diese Infos 1968 auch schon Bestand hatten.

Dass ich wissen will, wie es sich bei dem Haus verhält, bedeutet nicht, dass ich die elektrischen Arbeiten selbst ausführen würde. Ich interessiere mich zum einen, zum anderen möchte ich einfach wissen, was nötig ist, und was nicht. An einen Erder was anzuschließen ist wohl etwas anderes als am HAK rumzufummeln. Ich denke, das würde ich nicht überleben. Den Erder messen müsste dann eben die Fachkraft. Wenn ich aber von einer Firma durchgeführt das Messen vorher, das Messen nachher und das Material (9 m Staberder) hochrechne alleine für einen Ersatz des Erders ohne Anschluss PA-Schiene, dürfte ich vermutlich mit 1500 + x netto rechnen....

Nachdem mir hier geraten wurde, eine PA-Schiene zu setzen, bzw. setzen zu lassen, um an diese Rohre, PEN, etc. anzuschließen (zu lassen...), bin ich davon ausgegangen, dass es eben doch notwendig ist, zu wissen, welches System es ist, da ich schon mehrfach (nicht nur in diesem Thread) gelesen hatte, dass bei einem TT-System das angeblich nicht möglich sei.

Ich will keinen neuen Erder. Aber wenn ich mir den vorhandenen ansehe, stellt sich mir die Frage, ob ich einen brauche... aufgegraben ist ja schon.

Vielleicht mag sich jemand zu den Fotos äußern?
 
Die Erdfühligkeit wird im aufgegrabenen Zustand Null sein - Wie soll das jemand bewerten? Nur weil äußerlich Rost zu sehen ist, muss er ja noch nicht in sich zusammenfallen, wird es aber eines Tages tun ... Die Eindringtiefe können wir anhand deiner Fotos weder erkennen, noch bewerten.

Eine Haupterdungsschiene zum Anschluss und die Errichtung eines Schutzpotentialausgleichs ist unabhängig von der Netzform Stand der Technik.
 
das mit der PA-Schiene hab ich nun verstanden.

Das Band verschwindet im Erdboden ca. 1,5 m unter Oberkante Erdreich. Aber ich vermute, das reicht für eine Bewertung ebenfalls noch nicht aus.
 
Richtig. Wer es wissen will, muss nachmessen ...
 
OK, muss jetzt überlegen, wie ich weiter vorgehe. Ich
danke jedenfalls für jegliche Beteiligung und glaube weiterhin an das Gute im Menschen!!!
 
ellaiin schrieb:
Die Rechnung für das Schlitzfräsen belief sich auf 108 Euro und ein paar Zerquetschte. Meine Erinnerung hat sich also etwas getäuscht. Mir wurden ein paar Euro für 7 m Leerrohr berechnet, Klein- und Befestigungsmaterial waren 23,63; Arbeitsstunde Geselle 41,10; Lehrlingsstunde 22,60. ...... aber wie sieht das aus, wenn zwei "von der Sorte" einen ganzen Tag geschweige denn eine ganze Woche zugange sind? Oder sollte das - Gott bewahr - Ich meine - ist das normal?
Weiß gar nicht was du willst. Das ist doch ein sehr günstiger Stundensatz für ein Invidualauftrag. Den Stundenverrechnungssatz einfach durch 8,5 rechnen, dann weißt du was er netto ca. übrig hat.

mfG
 
Manche Leute erkennt man am Besten wenn es wo was umsonst gibt.

Und wenn das nicht möglich ist, zumindest um die Hälfte.
 
41,10€ ist sogar günstiger als unser Verrechnungssatz (um 43€) und hier wurde schon von 80€ berichtet ...
 
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Thema: Banderder ist ziemlich verrostet, was tun?
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