Erder in Beton oder nicht in Beton

Diskutiere Erder in Beton oder nicht in Beton im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, kann man messtechnisch ermitteln, ob ein Fundamentringerder (Verzinkter Bandstahl 30x3,5) ordnungsgemäß von Beton umgeben ist oder...
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Weisst der Erder einen hinreichend geringen Erdungswiderstand auf, dann funktioniert die Erdungsanlage, damit funktionieren auch die Schutzmassnahmen.

Du hast ein sehr selbstsicheres Auftreten. Leider aber ahnungslos.
Um es kurz zu machen. Wer misst misst Mist. Weiter gehe ich nicht ins Details weil Deine immer wieder falschen Beiträge zum
 
§49 Energiewirtschaftsgesetz Verlangt die Einhaltung der VDE Normen.

Eine Erdungsanlage mit zu geringer Betonüberdeckung hat keine schlechteren Messwerte als eine fachgerecht ausgeführte, sie ist aber nicht beständig.
Für Mängel aufgrund Normwidriger Ausführungen ist man dummerweise ewig haftbar, egal wie kurz eine Gewährleistung vereinbart wurde.
 
karo28 schrieb:
Ich bin mir auch nicht sicher, ...
Unsicherheit ist zwangsläufig, wenn man sich zu Normen äußert die man selbst nicht gelesen hat und notorisch nur registriert was in den vorgefassten normresistenten Kram passt.

Octavian1977 schrieb:
§49 Energiewirtschaftsgesetz Verlangt die Einhaltung der VDE Normen.
Hinweise auf den zweiten Satz des BGH-Urteils zu Normen, das Energiewirtschaftsgesetz, STGB § 319 oder die Verpflichtung nach BGB und VOB ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik abzuliefern, perlen an karo28 ab. Das alles wurde ihm schon oft genug in diversen Foren vorgehalten. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sein Endlosband erneut abläuft.

Dass karo28 seine Normresistenz gegenüber potenziellen Auftraggebern ebenso freizügig wie in der Anonymität von Foren offenbart, kann man ausschließen.
 
Dipol schrieb:
Dass karo28 seine Normresistenz gegenüber potenziellen Auftraggebern ebenso freizügig wie in der Anonymität von Foren offenbart, kann man ausschließen.

Bei dem was ich schon an Anlagen gesehen und still gelegt habe, hege ich diese Hoffnung leider nicht. :(
 
@Dipol

Ich sehe das aus rechtlicher Seite etwas kritisch.

Die Din 18014 sieht vor,das Fundamenterder von EFK oder BFK
erstellt werden müssen.Zumindest das sie es überwachen und Abnehmen.Und ambesten hier Bilder von gemacht wurden.

Nun fehlen diese.In einem Gerichtsverfahren beauftragt das Gericht einen Sachverständigen.Der stellt fest,der Durchgangswiderstand und Erdungswiderstand sibd ok

Was denken Sie wie der Richter entscheiden wird ?
Ein Din nicht einzuhalten ist erstmal kein Mangel.
Zwar ist nun nicht nachzuweisen ob die verlegung richtig ist,der Richter hat nur
die Info vom SV.Laut Messungen ist alles eingehalten.

Was bleibt ihm dann übrig als auf mangelfrei zu entscheiden.

Aber das hat auch eine Kehrseite.
Wenn ich als Laie Elektrische Sachen anschliesse,ein Sachvetständiger das prüft und es als ok empfindet,dann ist es doch Mangelfrei.

Ich einfach behaupte es hat ein Elektriker gemacht und ich weiss aber nicht wer eswar.

Der Richter wird dem SV folgen.Der dem Gericht bestätigt,das alles fachgerecht ausgeführt wurde.
 
Stromlaie schrieb:
Die Din 18014 sieht vor,das Fundamenterder von EFK oder BFK
erstellt werden müssen.Zumindest das sie es überwachen und Abnehmen.Und ambesten hier Bilder von gemacht wurden.
Das geht vermutlich ewig so weiter auch wenn der letzte Buchstabe der Norm zitiert wurde:

DIN 18014:2014-03 schrieb:
7 Dokumentation und Durchgangsmessung

7.1 Allgemeines

Vor dem Einbringen des Betons ist durch eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft eine Dokumentation nach 7.2 zu erstellen und eine Durchgangsmessung nach 7.3 durchzuführen.

7.2 Dokumentation

Die Dokumentation muss enthalten:

- Ausführungspläne des Fundamenterders oder des Ringerders einschließlich des Funktionpotenzialausgleichsleiters;

- aussagekräftige Fotografien der Gesamterdungsanlage;

- eindeutig zuordnungsbare Detailaufnamen von Verbindungsstellen z. B. zu Haupterdungsschienen, Anschlussteilen der Blitzschutzanlage;

- Ergebnisse der Durchgangsmessung nach 7.3
Auf hoher See und vor Gericht ist man nach Volksmund in Gottes Hand, aber wem bei dem eindeutigen Text das Prozessrisiko zu hoch ist, dem helfen keine noch so vielen Forenbeiträge.

Im Anhang A (informativ) Formblatt für die Dokumentation des Fundamenterders kann in der Zeile Angabe zum Errichter außer Elektro-Fachkraft und Blitzschutzfachkraft auch Bauunternehmen unter Aufsicht einer Elektro-/Blitzschutzfachkraft angekreuzt werden.

Nachdem aber in 2 Normative Verweisungen und 4.1 Allgemeines auf die Niederspannungsanschlussverordnung verwiesen wird, ist nach NAV § 13 für die Installation ein Eintrag im örtlichen Installateurverzeichnis gefordert. Das trifft nur für wenige Blitzschutzfachkräfte und noch weniger für Rohbauunternehmen zu.
 
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