Brandschutz

Diskutiere Brandschutz im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, Welche Brandschutzvorschriften gelten beim verlegen von Steigleitungen in Kabelkanälen in Mehrfamilienhäusern, in den Treppenhäusern?
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wluczykief

wluczykief

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Hallo,
Welche Brandschutzvorschriften gelten beim verlegen von Steigleitungen in Kabelkanälen in Mehrfamilienhäusern, in den Treppenhäusern?
 
Was für Kanäle sollen denn verwendet werden?
 
Das ist hier meine Frage.
Müssen die Kanäle aus Metall und Innenbeschichtung 'I30' sein? oder reichen hier Kanäle aus schwer entflammbarem PVC? oder nur schlichtem Kanal und anschliessend nur mit 'Flamro - BMS Brandschutz Spachtelmasse für elektr. Kabel Isolierung' drüber?

Hat jemand die aktuellen Vorschriften zur Hand?
 
Treppenhäuser sind Fluchtwege und wenn da Leitungen verlegt werden müssen sie je nach Bauordnung in feuerfeste Kanäle verlegt werden. Von den Leitungen darf die Fluchtwegfunktion nicht beeinflusst werden. Diese Spachtelmasse erfüllt die Anforderungen nicht.sie dient nur als zusätzlicher Schutz bei Kabeldurchführungen um das Ausbrennen ohne Brandübergang zu ermöglichen. Das Brandschott bleibt dicht !
 
Da ist doch alles klar : Schutzdauer muss für mindestens 30 min sichergestellt werden! und das erreichst du mit Plastkanälen bei 800Grad Celsius nicht. Dabei dürfen weder Rauchgase noch höhere Temperaturen im Treppenhaus entstehen. Alles übrige steht auch da zu Rettungswegen!
 
1. Kanäle im Treppenraum müssen aus nicht brennbarem Material bestehen.
2. dort dürfen nur Leitungen geführt werden die zur Versorgung dieses Treppenraumes dienen.
3. Sollen dort Leitungen anderen Zweckes untergebracht werden muß der Kanal brandschutztechnisch zum Treppenraum getrennt werden (Promatierung)
 
zu finden ist das übrigens in der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) auf diese wird in der Landesbauordnung (LBO) verwiesen.
 
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Thema: Brandschutz
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