FI-Schalter Pflicht?

Diskutiere FI-Schalter Pflicht? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ist ein FI-Schalter Pflicht? Mein vermieter sagte nein. Das Haus ist BJ.1958 und hat noch diese alten flachen leitungen( Grau,Rot,Schwarz)
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Hondo08

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Ist ein FI-Schalter Pflicht? Mein vermieter sagte nein. Das Haus ist BJ.1958 und hat noch diese alten flachen leitungen( Grau,Rot,Schwarz)
 
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Na, auf die "Meinungsäußerungen" zu diesem Thema darf man wieder einmal gespannt sein ... :lol:
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Wenn seit 1958 keine grundlegenden Änderungen an der Installation (z.B. neue Verteilung) vorgenommen wurden, ist kein FI gefordert.

Alle neuen Steckdosenstromkreise müssen aber mit einem FI geschützt sein.

Unabhängig davon muss die Anlage betriebssicher sein und eine Nachrüstung ist dringend empfohlen.
 
Die konkrete Frage lässt sich mangels Details nicht beantworten. Es gilt, dass eine elektrische Anlage, die zum Zeitpunkt der Errichtung den anerkannten Regeln der Technik entsprach, bei gleichartiger Nutzung (nahezu) ohne Anpassungspflicht weiter betrieben werden darf in Deutschland.
 
Da gibt es keine Antwort zu außer

Wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung keinen benötigt hat und es keine Umbauten od ähnliches gab die eine Nachrüstung erforderlich machten braucht es auch heute keinen.

Das die Aderfarben eher zu einem TT-Netz passen als zu einem TN Netz sind auch kein echter Indikator dafür da Regional auch in TN Regionen anständige TN-S Systeme errichtet wurden

Wenn du also die Historie kennst kann man besser darauf eingehen

Zumindest scheint es so als wäre eine Nachrüstung möglich
 
Stimmt.

Voraussetzung ist, dass die Installation überhaupt einmal -wenn auch Anno 1958- sicher war und den Regeln entsprochen hat.

Wenn es sich um eine Mietsache handelt, hast du außerdem nichts an der Installation zu ändern (s. auch anderen Beitrag von dir).
 
seit wann kann man an den adernfarben erkennen ob s sich um ein TT oder TN netz handelt ? völliger blödsinn !!!
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Anlage seit über 50 Jahren nicht dem erweiterten Bedarf angepasst wurde. 1958 hatten auch nur ca. 2% der Haushalte einen Fernseher. Und viele andere Elektrogeräte gab es einfach nicht, so dass man mit ein, zwei Steckdosen in den Räumen locker auskam.

mfG
 
Um eine Anlage dieses Alters heute noch betreiben zu dürfen, dürfen auch die daran Betriebenen Geräte nur die Ansprüche an die Anlage stellen die in den Normen von 1958 berücksichtigt wurden.

Das schließt jeglichen Betrieb von vernetzten Geräten wie PC mit Internet und ähnliches aus, wenn eine klassische Nullung in der Anlage besteht.

Die Anlage ist durch den Vermieter in regelmäßigen Abständen zu warten.

Als Mieter wäre mir eine solch alte Anlage ein Grund wo anders hin zu ziehen, denn diese überalteterte Anlage zeigt deutlich den Investitionswillen des Vermieters in den Erhalt der gesamt Immobilie.
 
Die Anlage ist durch den Vermieter in regelmäßigen Abständen zu warten.

Seit wann gibt es dafür eine rechtliche Grundlage die da stützt ohne jegliche gründe
 
Dies verlangt die VDE 0105-1 5.3.3.1 "...Elektrische Anlagen müssen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden..."
 
genau dies hatte ich auch noch im Hinterkopf

danke @RBPN

Das es besser wäre, alleine schon um einige Sünden aufzudecken, seis bestand od Bastelarbeiten vom VM oder Mieter bzw. einfach nur Mängel bedingt durch Zeit od "abnutzung" will ich nicht bestreiten ..
 
Das Urteil ist leider von 2008 und die 0105 wurde 2014 geändert.
 
Ich werds nie verstehen:

Anstandslos werden tausende Euro für Küchenausstattung, Bad, Bodenbeläge und Goldtapete ausgegeben, aber für einen E-Check ist nichts mehr übrig.

Lieber wird an so einem sch... FI für 40.- gespart..


Wer fährt schon mit seinem Wagen Jahrzehnte durch die Gegend, ohne jemals einen Ölwechsel gemacht zu haben oder in neue Reifen zu investieren?
 
Nunja die Technik von 90% der heutigen Automobile ist auch seit 30 Jahren relativ unverändert.
Nur Design und oberflächliche Spielereien haben sich geändert.
Dafür wird Geld ausgegeben für die Technik darunter nicht.

Gäb es keine TüV Pflicht würden die meisten sicher auch selten zur Inspektion kommen, aber jeden Samstag in die Waschanlage...
 
Octavian1977 schrieb:
Nunja die Technik von 90% der heutigen Automobile ist auch seit 30 Jahren relativ unverändert.
Das ist ja Blödsinn. Ich erwähne nur mal Dinge wie ESP, ABS, ....

Gäb es keine TüV Pflicht würden die meisten sicher auch selten zur Inspektion kommen, aber jeden Samstag in die Waschanlage...
Na ja, was sich heute alles "TÜV" nennt. Habe selbst den Fall erlebt, das ein neu "TÜV"-abgenommenes Fahrzeug gravierende Mängel enthielt, die ein Laie erkennen konnte. Ein anderer "TÜV" hätte das Fahrzeug fast sofort stillgelegt.
 
Octavian1977 schrieb:
Um eine Anlage dieses Alters heute noch betreiben zu dürfen, dürfen auch die daran Betriebenen Geräte nur die Ansprüche an die Anlage stellen die in den Normen von 1958 berücksichtigt wurden.

Das schließt jeglichen Betrieb von vernetzten Geräten wie PC mit Internet und ähnliches aus, wenn eine klassische Nullung in der Anlage besteht.
Also die Aussage ist völliger Humbug. Warum sollte die Nutzzung neuer vernetzter Geräte bei klassischer Nullung nicht möglich sein?
Ich kenne genug Mietwohnungen, wo wenig bis nichts gemacht wurde, aber die Dinge laiufen problemlos.

mfG
 
Solange die Anlage die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt gibt es keine Nachrüstforderung.
Aber der Vermieter hat dir die Wohnung im nutzungsfähigen Zustand zu vermieten. Das schließt auch die Elektroanlage ein. Dir als Mieter bleibt da nur ein E-Check auf eigene Kosten um evl bestehende Mängel aufzudecken. Stellen sich bei dieser Prüfung mit Messprotokoll Mängel heraus so hat die der Vermieter auf seine Kosten zu beseitigen. Die Kosten für den E-Check kannst du dann in diesem Fall auch vom Vermieter zurückfordern!
 
Eine FI-Pflicht gibt es erst für Bäder ab 1984.
Die Pflicht FI-Schalter für Steckdosen in Wohnräume zu haben erst seit 2009.
Alles was sonst davor war da war in Altanlagen, die bereits einen roten PE. an den Endstellen hatten, eine Erweiterung kein Problem und in genullten Netzen gab es für Erweiterungen besondere Regeln.

Wenn ich in der heutigen Zeit in einer Wohnung/Haus eine neue Verteilung setzen muss, dann wäre es aber eher ein Neuanschluss einer Bestandsanlage, aber da ich in den Räumen an den Anlagen nichts verändere so bräuchte ich diese normalerweise auch nicht zusätzlich über einen FI-Schalter zu schützen weil ich da dahinter nichts dran verändere.
Und hab ich eine "gepennte" Anlage dahinter wo ohnehin kein RCD daran anzuschießen geht dann muss der vorherige Zustand eben so bleiben und da dreht dir keiner einen Strick daraus wenn man es so macht.
 
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